Politik

Für die inzwischen rund 25.000 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine an bayerischen Schulen soll es im kommenden Schuljahr passgenaue Unterrichtsangebote geben - je nach Alter und Vorkenntnissen. (Foto: dpa/Friso Gentsch)

20.06.2022

Neue Brückenklassen

Passgenaue Unterrichtsangebote für rund 25.000 Schüler aus der Ukraine

Für die inzwischen rund 25.000 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine an bayerischen Schulen soll es im kommenden Schuljahr passgenaue Unterrichtsangebote geben - je nach Alter und Vorkenntnissen. Das kündigte Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) am Montag in München an. Kern sind sogenannte Brückenklassen, die an allen weiterführenden Schularten neu eingerichtet werden sollen, als Weiterentwicklung der bisherigen "Willkommensgruppen".

Die Brückenklassen werden laut Kultusministerium von der fünften bis zur neunten Jahrgangsstufe geschaffen. Das Erlernen der deutschen Sprache soll dort im Mittelpunkt stehen, mit mindestens zehn Stunden Deutsch pro Woche. In den Jahrgangsstufen eins bis vier nehmen die Kinder aus der Ukraine am regulären Unterricht der Grundschulen teil. Dieser Regelunterricht wird durch zusätzliche Sprachangebote ergänzt.

"Unabhängig vom Stand der Deutschkenntnisse und egal, ob sie bald wieder in die ukrainische Heimat zurückkehren oder in Bayern bleiben werden - wir richten im kommenden Schuljahr passende Angebote für alle ein, die bei uns Hilfe suchen", sagte Piazolo. "Das Ziel ist, dass die ukrainischen Schülerinnen und Schüler künftig am Regelunterricht teilnehmen und begabungsgerecht gefördert werden." Dafür brauche es aber Deutschkenntnisse, "die bei vielen im kommenden Schuljahr erst aufgebaut beziehungsweise ausgebaut werden müssen".

Kinder und Jugendliche aus der Ukraine, die bereits gute Deutschkenntnisse mitbringen, sollen laut Kultusministerium direkt am Regelunterricht teilnehmen können. Für die Schülerinnen und Schüler gilt laut Ministerium nach 90 Tagen im Freistaat die Schulpflicht. Doch auch ältere Schülerinnen und Schüler, für die die Schulpflicht nicht mehr gelte, könnten an weiterführenden Angeboten teilnehmen.
(Felix Müschen, dpa)

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