Das Zeitfenster für Förderanträge zu kommunalen Wärmeplänen bei der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) ist geschlossen. Die ZUG ist eine neu gegründete Einrichtung des Bundes mit rund 800 Beschäftigten und betreut alle Projekte zum Thema Klima- und Naturschutz; unter anderem entwickelt sie Förderprogramme.
Und die neue Behörde ist nach eigenem Bekunden bereits überlastet. Mehr als 1700 Kommunen haben Förderanträge eingereicht, doch erst 340 davon sind bearbeitet – also nur ein Fünftel. Bis zum 30. Juni 2028 müssen alle Städte für ihr Gebiet Wärmepläne nach dem seit 1. Januar dieses Jahres geltenden Wärmeplanungsgesetz (WPG) erstellen.
Für Kommunen, die keine eigenen Stadtwerke besitzen, wird das technisch eine kaum zu bewältigende Herausforderung. Der Bayerische Gemeindetag bemängelt, dass aktuell keine klaren Vorschriften für kleinere Gemeinden existieren, obwohl Bayern etwa 1800 solcher Gemeinden zählt.
„Viele energierechtliche Fragen sind noch offen“
Die kommunale Wärmeplanung in Bayern folgt einem sorgfältig strukturierten Prozess, der gesetzlich festgelegt ist. In der ersten Phase werden bestimmte Regionen auf ihre Tauglichkeit für die Integration in Wärme- oder Wasserstoffnetzwerke überprüft, wobei ungeeignete Areale aussortiert werden. Die darauffolgende Bestandsaufnahme ermittelt den aktuellen und zukünftigen Wärmebedarf, analysiert bestehende Wärmeerzeugungsanlagen und erfasst die Energieinfrastruktur. Parallel dazu werden die Möglichkeiten für die Gewinnung erneuerbarer Energie und die Nutzung von Abwärme sowie die Effizienz von Wärmespeichern erforscht. Zusätzlich richtet sich der Blick auf die Reduzierung des Energieverbrauchs durch bauliche Modernisierungen und optimierte Prozesse in der Industrie und im Gewerbe.
Das unterfränkische Aschaffenburg hatte als eine der ersten deutschen Städte bereits im Juli vergangenen Jahres einen Förderantrag bei der ZUG gestellt; 200.000 Euro steuert die Kommune aus dem eigenen Etat bei. Der Zuwendungsbescheid der Förderstelle wird noch im ersten Quartal 2024 erwartet. Der Vergabebeschluss an den Gutachter ist dann für April 2024 im Stadtrat vorgesehen. Die Auftragsvergabe soll im Mai erfolgen.
Als Bearbeitungszeitraum sind zwölf bis 18 Monate angesetzt. Dann werden unter anderem Bestandsanalyse, Gebietseinteilung, Zielszenario, Umsetzungsstrategie und Kommunikation mit der Öffentlichkeit geklärt. Der Konzeptabschluss ist für Ende 2025 vorgesehen. „Doch auch wenn der Wärmeplan mal fertig ist, bleiben noch viele energierechtliche Fragen offen“, sagt Carla Diehl, Pressereferentin der Stadt Aschaffenburg.
Die Stadt Rosenheim lässt über ihre Stadtwerke die kommunale Wärmeplanung bis Ende 2025 erstellen. Dabei soll der Anteil der Fernwärmeanschlussmöglichkeiten bis zum Jahr 2040 für 75 Prozent der Gebäude als Ziel bestimmt werden. Weiterhin soll bis Ende 2025 eine klare Aussage getroffen werden, in welchen Stadtteilen die Fernwärmeversorgung möglich sein wird und in welchen nicht. „In der Wärmeplanung sollen für die Stadtteile, in denen keine Fernwärmeversorgung vorgesehen ist, andere klimafreundliche Heizmöglichkeiten berücksichtigt werden“, berichtet Pressesprecher Christian Baab. Man denke beispielsweise an Biomethan, Holzpellets oder dort, wo es wirtschaftlich und versorgungstechnisch sinnvoll ist, an Wärmepumpen – vor allem im Bereich des Neubaus von Ein- und Zweifamilienhäusern.
Auch die Möglichkeit der Errichtung von Nahwärmenetzen in geschlossenen Siedlungsgebieten im Außenbereich solle in der Wärmeplanung vorgesehen werden. Bei den Stadtwerken soll eine zentrale Informationsplattform für die Bürger*innen der Stadt eingerichtet werden, auf der sie sich über die Möglichkeiten der Wärmeversorgung ihrer Gebäude informieren können.
Das Problem: Derzeit sind die Stromnetze für einen großflächigen Einsatz von Wärmepumpen nicht ausgerichtet. Sinkt die Temperatur etwa wegen Regen um 3 Grad Celsius, springen in der gesamten Stadt alle Wärmepumpen gleichzeitig an. Das hält das stärkste Stromnetz nicht aus.
Wer sich nun denkt: Dann bleib ich halt bei meiner klassischen Gasleitung, dem droht ein böses Erwachen. Denn wenn immer mehr Menschen auf Wärmepumpen oder auf Fernwärme umsteigen, dann kann es sich kein Stadtwerk mehr leisten, die teuren Gasleitungen der übrigen Gebäude weiter laufen zu lassen. Das zu kommunizieren überlässt die Bundesregierung aber den Kommunen.
Fernwärmeanschluss für 500.000 Euro
Also doch den Schritt zur Fernwärme wagen? Das wird ein teurer Spaß: „Ein Meter Anschluss vom Haus an das Fernwärmenetz kostet zwischen 3000 und 5000 Euro – und 100 Meter vom Haus bis zum Anschluss sind dabei keine Seltenheit“, erläutert Fritz Söllner, Professor an der Technischen Universität Ilmenau, in einer Expertenanhörung im Bundestag. Nach deutschem Recht müssen diese Kosten die Hauseigentümer*innen tragen.
Fazit: Ein Fernwärmenetz ist nur dann finanziell sinnvoll, wenn möglichst viele große Mehrfamilienhäuser angeschlossen werden. Sieht so aus, dass die Prämisse von Bundesumweltminister Robert Habeck (Grüne), „es wird doch niemand zu etwas gezwungen“, keineswegs zutrifft. (André Paul)
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