Politik

Der Bundesnachrichtendienst soll mehr Kompetenzen bekommen. (Foto: dpa)

12.08.2026

Reform: Nachrichtendienste sollen künftig operativ eingreifen dürfen

Nachrichtendienste sollen künftig nicht nur beobachten dürfen - der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Josef Oster berichtet über Details der Geheimdienstreform

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Josef Oster, sieht die geplante Geheimdienst-Reform als Teil einer Sicherheitsoffensive. Das Gesetzespaket sei eine Reaktion auf eine vollkommen veränderte Sicherheitslage, sagte der CDU-Politiker im ARD-"Morgenmagazin". 

Bisher dürften die Nachrichtendienste Informationen sammeln, sie aufbereiten und auswerten. Dies werde ein zentraler Punkt bleiben. "Aber in Zukunft wird es darum gehen, dass sie auch operative Fähigkeiten und Möglichkeiten bekommen, um auf akute Bedrohungen auch direkt reagieren und eingreifen zu können. Das dürfen sie bisher nicht." 

Auch Gegenangriffe auf feindliche Systeme sollen Oster zufolge künftig eine Möglichkeit sein, um eine Bedrohung zu bekämpfen. "Wenn eine akute Bedrohung erkannt wird und der Nachrichtendienst über die Möglichkeiten verfügt, dann soll er auch in feindliche IT-Systeme eingreifen können und Bedrohungen unschädlich machen können", sagte er. Er soll nicht abwarten müssen, bis beispielsweise die Polizei mit ihren Möglichkeiten darauf reagieren könne. 

Trennungsgebot werde nicht generell aufgehoben 

Mit Blick auf die von Kritikern der Reform angemahnte Trennung von Geheimdiensten und Polizei betonte Oster, es gehe nicht darum, eine Geheimpolizei zu schaffen und das historisch begründete Trennungsgebot generell aufzuheben. Es gehe vielmehr darum, in klar eingegrenzten Fällen, in denen es keine anderen Möglichkeiten mehr gebe, dem Nachrichtendienst zu ermöglichen, Einfluss zu nehmen, sagte der CDU-Politiker. 

Die deutschen Nachrichtendienste sollen mit der Reform deutlich erweiterte Befugnisse für die Aufklärung von Terrorismus, Extremismus und geheimdienstlichen Aktivitäten anderer Staaten erhalten. Dazu gehört erstmals die Möglichkeit, in klar begrenzten Fällen aktiv einzugreifen. Ein entsprechender Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschließen will, sieht neben neuen Befugnissen aber auch mehr Kontrolle und in einigen Bereichen neue Leitplanken für die Dienste vor. (dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Soll die Fünf-Prozent-Hürde bei Wahlen fallen?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Beilagen

> Das neue vbw Unternehmermagazin ist online

„Die Bundesregierungskoalition hat noch schnell Reformen angekündigt, ehe sie sich in die Berliner Sommerpause verabschiedete. Eine Sommerpause übrigens, die sich die Wirtschaft nicht leistet. Unternehmer und Manager sind stets am Sprung“, sagt Bertram Br

> Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung ist online

Die Suche nach dem sichersten Ort für unseren Atommüll ist eine staatliche Jahrhundertaufgabe. Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung stellt vier Menschen vor, die diese Mission bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mit ihre

> Änderung der Gemeindeordnung

Liebe Leserinnen und Leser des Kommunalen Taschenbuchs, die Gemeindeordnung des Freistaats Bayern hat sich am 23. Dezember 2025 nach Redaktionsschluss (14. November 2025) nochmals geändert. Die entsprechenden Seiten können Sie hier herunterladen.

Jahresbeilage 2025

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2026

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 28.11.2025 (PDF, 16,5 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Das kunst- und kulturhistorische Online-Magazin der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Unser Bayern - Nachbestellen

Aktuelle Einzelausgaben des Online-Magazins „Unser Bayern” können im ePaper der BSZ über den App-Store bzw. Google Play gekauft werden.