Politik

Wie teuer wird das Heizen, wer zahlt wie viel? Niemand blickt mehr durch. (Foto: dpa/CHROMORANGE, Michael Bihlmayer)

08.05.2026

Drohendes Regelungschaos beim neuen Neues Heizungsgesetz: Bitte nachbessern!

Was Ex-Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) mit Zwang erreichen wollte, setzt die neue Bundesregierung über den Geldbeutel um: Vermieter sollen an Heizkosten beteiligt werden, wenn sie auf Gas oder Öl setzen. Für Mieterinnen und Mieter klingt das nach Entlastung – doch die Umsetzung ist in zentralen Punkten offen. Branchenverbände laufen bereits Sturm

Was Ex-Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) mit Zwang erreichen wollte, setzt die neue Bundesregierung über den Geldbeutel um: Vermieter sollen an Heizkosten beteiligt werden, wenn sie auf Gas oder Öl setzen. Für Mieterinnen und Mieter klingt das nach Entlastung – doch die Umsetzung ist in zentralen Punkten offen. Branchenverbände laufen bereits Sturm.

Vermieter sollen künftig die Hälfte des CO2-Preises, der Gasnetzentgelte und der Zuschläge für klimaneutrale Brennstoffe tragen. Letztere entstehen durch eine sogenannte Biotreppe: Fossile Brennstoffe sollen schrittweise mit Biomethan und anderen klimaneutralen Anteilen vermischt werden. Der Entwurf ersetzt die frühere Vorgabe, neue Heizungen zu 65 Prozent mit Ökoenergie zu betreiben, und beendet das geplante Aus für fossile Heizungen ab 2045.

Ab 2028 greift die Teilung bei CO2 und Netzen, ab 2029 bei Biobrennstoffen. Paradox dabei: Beim CO2-Preis zahlen Vermieter bislang bis zu 95 Prozent. Je schlechter die Energieeffizienz des Gebäudes, desto höher ihr Anteil. Künftig würden also ausgerechnet Eigentümer entlastet, die bislang nicht saniert haben. Das dürfte Investitionen in klimafreundliche Heizungen unattraktiver machen.

Wenig Konkretes

Ansonsten findet sich im Entwurf wenig Konkretes. Unklar ist etwa, ob sich der Vermieteranteil nur auf den reinen Gaspreis oder auch auf zusätzliche Preisbestandteile erstreckt. Was politisch einfach klingt, ist praktisch oft komplex: Wie die einzelnen Kosten künftig abgegrenzt werden sollen, ist bislang nicht geregelt. Bundeswirtschafts- und -bauministerium verweisen auf Anfrage der Staatszeitung darauf, dass der Entwurf noch ausgearbeitet werden muss.

Der Heizkostenabrechnungsdienstleister Techem hält die Umsetzung technisch zwar für machbar. „Entscheidend ist aber, dass die Kosten eindeutig ausgewiesen werden“, so eine Sprecherin. Ohne klare Vorgaben drohten Konflikte zwischen Mietern und Vermietern.
Ungeklärt ist bisher zudem, ob die neue Kostenaufteilung generell gilt – oder nur beim Einbau neuer Öl- und Gasheizsysteme. Für Wärmepumpen und andere klimafreundliche Heizungen soll sie jedenfalls nicht greifen.

Scharfe Kritik am Gesetz kommt aus der Union, die den Entwurf ja mitbeschlossen hat. CSU-Wohnungsbausprecher Michael Kießling warnt vor Vertrauensverlust und neuen Belastungen für private Vermieter. Die Pläne könnten Investitionen bremsen und Sanierungen verzögern.

Bayern-SPD hält dagegen

Die Bayern-SPD hält dagegen: Das Gesetz setze Anreize für wirtschaftlichere Heizungen und sorge für „mehr Fairness“. Kritik am „Heizen bei offenem Fenster“ weist sie zurück: Mieterinnen und Mieter seien an den verbrauchsabhängigen Kosten beteiligt.

Ob Mieter unterm Strich tatsächlich weniger zahlen, ist umstritten. Steigen CO2-Preis, Netzentgelte und Biogasanteile, wächst die Gesamtrechnung – trotz Teilung. Hinzu kommt: Kosten für neue Heizungen und energetische Modernisierungen dürfen auf die Miete aufgeschlagen werden – jährlich bis zu 8 Prozent.

Der Deutsche Mieterbund gibt zu bedenken: Die Mieterhöhung nach einem Heizungstausch sei auf 50 Cent pro Quadratmeter gedeckelt. Die 8 Prozent könnten also nicht unbegrenzt auf die Miete umgelegt werden. Klimafreundliche Heizungen seien daher langfristig günstiger, weil der CO2-Preis fossiles Heizen immer mehr verteuere.

Alternativen sind rar: Bei Fernwärme und Geothermie liegen die Kosten für Anschluss und Umbauten im fünfstelligen Bereich. Und die Energiepreise lagen zuletzt teils deutlich über der Inflation, in Einzelfällen bis zu 40 Prozent.
(David Lohmann)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Beilagen

> Das neue vbw Unternehmermagazin ist online

Ralf Wintergerst, CEO von Giesecke+Devrient, weist auf einen sehr wesentlichen Umstand der deutschen Politik hin: „Es gibt hierzulande sehr viele Veto-Punkte, wo der eine aus Eigeninteresse den Vorschlag des anderen blockieren kann."

> Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung ist online

Die Suche nach dem sichersten Ort für unseren Atommüll ist eine staatliche Jahrhundertaufgabe. Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung stellt vier Menschen vor, die diese Mission bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mit ihre

> Änderung der Gemeindeordnung

Liebe Leserinnen und Leser des Kommunalen Taschenbuchs, die Gemeindeordnung des Freistaats Bayern hat sich am 23. Dezember 2025 nach Redaktionsschluss (14. November 2025) nochmals geändert. Die entsprechenden Seiten können Sie hier herunterladen.

Jahresbeilage 2025

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2026

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 28.11.2025 (PDF, 16,5 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Das kunst- und kulturhistorische Online-Magazin der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Unser Bayern - Nachbestellen

Aktuelle Einzelausgaben des Online-Magazins „Unser Bayern” können im ePaper der BSZ über den App-Store bzw. Google Play gekauft werden.