Politik

In zwölf Gewerken soll die Meisterpflicht wieder eingeführt werden. Konkret soll dies gelten für: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer sowie Parkettleger. Außerdem für: Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer. (Foto: dpa/Britta Pedersen)

10.09.2019

Rückkehr zur Meisterpflicht

Seit langem kämpft der Handwerksverband dafür, dass es in viele Berufen wieder einen Meisterzwang gibt - weil es Marktverzerrungen gebe. Union und SPD hatten das im Koalitionsvertrag zugesagt und liefern nun

Fliesen- und Parkettleger, Rollladentechniker oder Orgelbauer - für mehr Qualität soll in diesen Berufen künftig wieder die Meisterpflicht gelten. Darauf einigte sich die schwarz-rote Koalition. Die Meisterpflicht soll ab Anfang 2020 für insgesamt zwölf Gewerke wieder eingeführt werden. "Unser Ziel ist, mehr Qualität für die Kundschaft und mehr Nachwuchs im Handwerk durch eine bessere Ausbildung", teilten Unions-Fraktionsvize Carsten Linnemann und SPD-Fraktionsvize Sören Bartol am Montag in Berlin mit. Linnemann und Bartol waren dem Vernehmen nach bei Wirtschaftsminister Peter Altmaier und haben das Vorgehen miteinander abgesprochen. Auch Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer sprach von einem "starken Signal" für Qualität und Qualifikation im Handwerk.

Im Jahr 2004 war in mehr als 50 Berufen die Meisterpflicht weggefallen. Mit der Reform der Handwerksordnung wollte die Bundesregierung damals einfachere Tätigkeiten für Selbstständige öffnen. Bis dahin durften diese Betriebe nur von ausgebildeten Handwerksmeistern geführt werden. Der Zentralverband des Handwerks dringt seit langem auf eine Rückkehr zur Meisterpflicht in vielen Berufen.

Wollseifer hatte wiederholt vor Marktverzerrungen gewarnt. Im Handwerk gebe es eine zunehmend Zahl von Solo-Selbstständigen, dies führe zu massiven Problemen etwa bei der Qualität. Seit 2004 sei es in einigen Gewerken zu "Fehlentwicklungen" gekommen, sagte der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks am Montag: "Weniger Auszubildende, weniger Fachkräfte, weniger Qualität, schneller vom Markt verschwindende Betriebe und infolge dessen ein geringerer Gewährleistungs- und Verbraucherschutz."

Linnemann und Bartol erklärten, der Meisterbrief im deutschen Handwerk sei die "beste Garantie für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft". Sie wollen einer Koalitionsarbeitsgruppe vorschlagen, für die zwölf Gewerke die Meisterpflicht wieder einzuführen.

Konkret soll dies gelten für: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer sowie Parkettleger. Außerdem für: Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer.

Es gibt auch Kritik an der Wiedereinführung der Meisterpflicht

Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und sollen einen Bestandsschutz erhalten.

Entscheidend für die Einführung der Meisterpflicht ist laut Linnemann und Bartol, ob es sich um Handwerke handle, deren unsachgemäße Ausübung eine "Gefahr für Leben und Gesundheit" bedeute. Außerdem sollten solche Handwerke berücksichtigt werden, die als immaterielles Kulturgut anzusehen seien - wie etwa Orgelbauer.

Die geplante Wiedereinführung der Meisterpflicht soll fünf Jahre nach der Neuregelung überprüft werden. Die Änderung der Handwerksordnung soll Anfang 2020 in Kraft treten. Vorgaben des deutschen Verfassungsrechts und des Europarechts sollen eingehalten werden.

Linnemann bezeichnete die Abschaffung der Meisterpflicht für viele Berufsgruppen als Fehler. Sowohl Qualität als auch Ausbildungsleistung hätten stark gelitten. "Es ist deshalb ein großer Erfolg, dass wir diesen Fehler jetzt korrigieren", sagte der Chef der Unions-Mittelstandsvereinigung.

Es gibt aber auch Kritik an der Wiedereinführung der Meisterpflicht. Die Grünen-Mittelstandsbeauftragte Claudia Müller sagte, dies werde nicht automatisch dazu führen, dass die Engpässe im Handwerk behoben werden. Es brauche ein Bündel an Maßnahmen, um den Mangel an Fachkräften und Auszubildenden zu lindern und das Handwerk bei Digitalisierung und Klimaschutz zu unterstützen.

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell kritisierte, dass die Gebäudereiniger in der Liste der in Zukunft wieder meisterpflichtigen Berufe fehlten. Für den Fachkräftenachwuchs würden außerdem weitere Verdienstmöglichkeiten und Arbeitsbedingungen ausschlaggebender Faktor sein.

Die Monopolkommission - ein Beratergremium der Bundesregierung - hatte sich gegen eine Rückkehr zur Meisterpflicht in vielen Berufen ausgesprochen. Eine Ausweitung des "Meisterzwangs" dürfte zu einem deutlichen Rückgang der Betriebsgründungen in zulassungsfreien Gewerken führen, hieß es in einem zu Jahresanfang vorgelegten neuen Bericht.

Der Wegfall der Pflicht habe zu einem "Gründungsboom" geführt. Die Kunden profitierten "von einer stärkeren qualitativen Differenzierung" handwerklicher Leistungen. Das bedeutet laut der Monopolkommission, sie können selbst entscheiden, für welche Arbeit sie einen teureren Meisterbetrieb engagieren und einen günstigeren Anbieter. (Andreas Hoenig, dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Sollen Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.