Politik

Wilhelm Schlötterer lässt nicht locker. (Foto: dpa)

09.11.2018

Schlötterer zeigt Bausback an

Der ehemalige Finanzbeamte sieht sich als Justizopfer und spricht von „Strafvereitelung, Rechtsbeugung, Untreue“

Der frühere Ministerialbeamte Wilhelm Schlötterer hat Strafanzeige gegen Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) und einen Münchner Staatsanwalt gestellt. Die Anzeige, die bereits im Oktober bei der Staatsanwaltschaft München I einging und der Staatszeitung vorliegt, umfasst zudem „sämtliche weitere Personen in der direkten Hierarchie zwischen beiden“. Schlötterer erhebt darin eine Reihe von Vorwürfen: „Strafvereitelung, Begünstigung, Rechtsbeugung, Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Untreue sowie Verfolgung Unschuldiger in der Rechtssache betreffend die Geschwister Strauß“. Schlötterer wirft Bausback indirekt vor, Untergebene zu einer Straftat verleitet zu haben.

Eine Sprecherin des bayerischen Justizministeriums teilte dagegen auf Anfrage mit: Der Vorwurf der Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat entbehre „jeder Grundlage“.

Der ehemalige Finanzbeamte Schlötterer hatte in den 1970er-Jahren als Leiter eines unter anderem für den Bereich Steuerfahndung zuständigen Referats mit einigen Steuerskandalen zu tun. In seinem 2009 erschienenen Buch Macht und Missbrauch erhob der heute 78-jährige Ruheständler schwere Vorwürfe gegen mehrere frühere CSU-Größen. Der in Pullach bei München lebende Ex-Beamte nahm vor allem den früheren Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß ins Visier. Der 1988 verstorbene einstige CSU-Chef habe gezielt auf Steuerermittlungen Einfluss genommen, um befreundete Unternehmer zu begünstigen, behauptete Schlötterer damals. Der Autor hatte zudem behauptet, Strauß habe seinen Kindern ein dreistelliges Millionenvermögen vererbt. Anschließend waren die Strauß-Kinder sowohl straf- als auch zivilrechtlich gegen den Ex-Beamten vorgegangen.

Das Oberlandesgericht Köln hatte Strauß-Sohn Max zivilrechtlich in zweiter Instanz 2015 recht gegeben. Durch den mittlerweile rechtskräftigen Richterspruch ist es Schlötterer verboten, die Höhe des Erbes auf 300 Millionen Mark zu taxieren. Auch mehrere weitere Behauptungen wurden ihm untersagt.

Schlötterers Anzeige wegen Verleumdung wurde eingestellt

Die strafrechtlichen Anstrengungen der Strauß-Kinder gegen Schlötterer blieben derweil erfolglos. Allerdings hatte die Staatsanwaltschaft München I im Jahr 2015 beim Amtsgericht einen Strafbefehl wegen Verunglimpfung beantragt. Ein Ankläger warf dem Ex-Beamten vor, er habe Franz Josef Strauß im Dezember 2009 bei einer Autorenlesung mit seinen „nicht erweislichen“ Behauptungen „verächtlich gemacht“.

Sowohl das Amtsgericht München als auch das hiesige Landgericht lehnten den Antrag jedoch ab. Eine Richterin rüffelte die Staatsanwaltschaft massiv. Diese habe ihre Nachforschungen nur unzureichend betrieben – womöglich wichtige Zeugen seien nicht vernommen worden.

Schlötterer sieht sich nun als Justizopfer. „Den Beschuldigten ist anzulasten, dass in strafbarer Weise das Ermittlungsverfahren gegen Max Strauß wegen Verleumdung eingestellt wurde“, heißt es in der Anzeige unter anderem. Schlötterer hatte nämlich seinerseits Anzeige gestellt. Für die Bearbeitung der Anzeige Schlötterers ist zwar grundsätzlich die Staatsanwaltschaft München I zuständig. Ein Sprecher der Behörde sagt jedoch: „Zur Vermeidung des bloßen Anscheins etwaiger Interessenskonflikte können Verfahren auch auf andere Staatsanwaltschaften übertragen werden.“ Für eine solche Übertragung sei die Generalstaatsanwaltschaft zuständig.

Letztere leitete die entsprechende Anfrage nun an das Justizministerium weiter – „zur Prüfung, ob eine Übertragung der Bearbeitung an eine Staatsanwaltschaft im Bezirk einer anderen Generalstaatsanwaltschaft veranlasst ist“, wie ein Sprecher der Generalanwaltschaft sagt. Das Justizministerium muss nun entscheiden. Bausbacks Haus wurde nach eigenen Angaben zwar über die Anzeigen und Gegenzeigen zwischen den Strauß-Kindern und Schlötterer informiert. Die Staatsanwaltschaft hatte demnach der Generalanwaltschaft berichtet, diese wiederum dem Ministerium. „Soweit anhand der Akten feststellbar“ sei Bausback im Verfahrenskomplex jedoch lediglich „der Erstbericht zur Information über die Angelegenheit vorgelegt“ worden, sagte eine Ministeriumssprecherin. Weder Bausback noch das Ministerium hätten „auf die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft oder der Generalstaatsanwaltschaft Einfluss genommen“. Sie betonte: „Insbesondere wurde von hier aus nicht die Zurückweisung einer Beschwerde veranlasst.“
(Tobias Lill)

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