Politik

Kirchen sollen weniger Geld vom Staat bekommen. Das trifft allerdings auch den sozialen Bereich. (Foto: dpa/Federico Gambarini)

17.12.2021

Schluss mit Traditionen

Die Ampel-Koalition will, dass die Kirchen keine Staatsgelder mehr kriegen, das Ehegattensplitting kippen und neben der Ehe eine „Verantwortungsgemeinschaft“ einführen

Die neue Ampel-Koalition dürfte wohl die kirchenkritischste Regierung werden, die Deutschland nach 1949 hatte. Und sie lässt sich mit ihren Maßnahmen nicht viel Zeit.

Man wolle „in einem Grundsätzegesetz im Dialog mit den Ländern und den Kirchen einen fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen“, heißt es im Koalitionsvertrag der drei Parteien. Der Satz klingt harmlos, ist aber brisant: Denn damit wäre Schluss mit den rund 550 Millionen Euro, die 14 Länder (außer Hamburg und Bremen) jährlich an die beiden Kirchen zahlen – unabhängig von den Kirchensteuerbeiträgen. Gefordert wurde das nicht nur im Grundgesetz, sondern schon in der Weimarer Reichsverfassung; geschehen ist nie etwas.

Für die Kirchen hat sich der Deal finanziell gelohnt. Gedacht waren die Gelder als Ausgleichszahlungen für die unter Napoleon erfolgte Enteignung ihres weltlichen Besitzes. Inflationsbereinigt floss ein Vielfaches von dem, was ihre Ländereien vor 200 Jahren wert waren, an die Gottesmänner. In Bayern überwies die Staatsregierung an beide Landeskirchen 2020 insgesamt rund 101 Millionen Euro. Doch es dürfte für die Staatsregierung teuer werden, sich freizukaufen. Denn in diesem Fall würden komplizierte Ablösefaktoren greifen; in Bayern beträgt dieser Faktor 18,6. Multipliziert mit 101 Millionen, wären das knapp 1,9 Milliarden Euro, die Finanzminister Albert Füracker (CSU) aufbringen müsste. Parallel würde eine Übergangsfrist von rund 20 Jahren gelten, in der die bisherigen Zahlungen weiterlaufen müssten.

Eine Anfrage der Zeitung Die Welt ergab, dass das in Bayern dafür zuständige Kultusministerium hier nicht aktiv werden will. Die Initiative, so das Ministerium, für das Grundsätzegesetz liege beim Bund. Auch fahre man in Bayern bereits die Leistungen an die Kirchen zurück – etwa bei den Zuschüssen für Baumaßnahmen an den Gotteshäusern oder bei der Besoldung und bei der Bereitstellung von Wohnungen und Amtsräumen für kirchliche Würdenträger.

Wie die CSU das alles findet? Noch gibt es darauf keine Antwort

Finanziell geht es der Kirche ohnehin nicht gut. Corona und die hohe Zahl der Kirchenaustritte sowie die dadurch fehlenden Einnahmen aus Kirchensteuern setzen ihr zu; die Prognosen sind düster. Das Erzbistum München-Freising etwa erwartet für heuer ein Minus von mehr als zwölf Millionen Euro, das zweite Minus in Folge. Die Diözese muss auf Rücklagen zurückgreifen. Für das laufende Jahr geht das Bistum von Kirchensteuereinnahmen von 615 Millionen Euro aus – 32 Millionen weniger als 2020.

Der evangelische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm sagt der Staatszeitung, man stehe dem Ganzen „offen gegenüber. Dabei wird es entscheidend sein, dass ein solches Grundsätzegesetz dem Verfassungsauftrag gerecht wird und faire Rahmenbedingungen aufstellt und [...] eine breite Grundlage für angemessene Leistungen bildet“. Die Legitimation der Staatsleistungen hätte sich nicht mit Zeitablauf erledigt oder wäre mittlerweile abgegolten, sondern es ginge um begründete Rechtsansprüche, so der oberste Protestant des Freistaats.

Wer darauf hinweist, dass die Kirchen Geld vom Staat bekommen, muss allerdings auch berücksichtigen, dass die Kirchen sehr aktiv im sozialen Sektor sind. Der evangelische Kita-Verband in Bayern etwa vertritt nach eigenen Angaben rund 800 Träger von etwa 1400 evangelischen Einrichtungen, in denen mehr als 80 000 Kinder betreut werden. Auch in der Seniorenbetreuung sind die Kirchen aktiv. Allein der Caritasverband der Erzdiözese München-Freising betreibt nach eigenen Angaben im Bistum 28 Alten- und Pflegeheime. Hinzu kommt die Versorgung von Obdachlosen, Drogenabhängigen oder minderjährigen Müttern.

Geplant ist von der neuen Ampel-Regierung auch, zusätzlich zur Ehe und der eingetragenen Partnerschaft eine sogenannte Verantwortungsgemeinschaft einzuführen. „Wir streben mit der neuen Verantwortungsgemeinschaft keine Änderungen beim Namens-, Aufenthalts- oder Kindschaftsrecht an“, erläutert Stephan Thomae, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, der Staatszeitung. Das Modell solle nicht in Konkurrenz treten zur Ehe. Geplant sei es vielmehr als Ergänzung, mit der man neuen Formen des menschlichen Zusammenlebens gerecht werden wolle, so Thomae. Er denke da etwa an die Senioren-WG, die füreinander Sorge und Verantwortung übernehme, an Patchwork-Familien oder an die Bewohnenden von Mehrgenerationenhäusern.

Rein rechtlich würden diese aktuell noch wie einander völlig fremde Leute behandelt – etwa bei Bankvollmachten oder beim Auskunfts- und Besuchsrecht im Krankenhaus. Die oppositionelle Unionsbundestagsfraktion wollte sich auf Anfrage nicht dazu äußern. Das entsprechende Gesetz solle zwar bereits in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden, versichert der aus dem Allgäu stammende Liberale. „Das wird nicht einfach“, betont er. Es gebe dabei noch diverse rechtliche Hürden zu nehmen: etwa die Frage von Erbansprüchen Dritter oder Regelungen, wenn ein Beteiligter das erwähnte Mehrgenerationenhaus wieder verlassen möchte, sich aber dort zuvor finanziell eingebracht hatte. Man wolle sich ausführlich in anderen europäischen Ländern informieren, wo es ähnliche Modelle gibt – beispielsweise den „pact civil de solidarité“ in Frankreich.

Wie die CSU dazu steht? Die CSU-Landesgruppe ließ eine BSZ-Anfrage dazu bis Redaktionsschluss unbeantwortet.
Die Ampel will außerdem das Ehegattensplitting durch eine sogenannte Familienbesteuerung ersetzen. Vor allem Familien sollen finanziell deutlich entlastet werden, kinderlose Paare werden voraussichtlich mehr Steuern bezahlen müssen. Vor allem die sogenannte Hausfrauensteuerklasse 5 (meist angewendet für Nebenverdienste von nicht hauptberuflich tätigen Gattinnen gut verdienender Männer) soll verschwinden – und damit indirekt auch die Steuerklasse 3 für besagte Ehemänner. Verheirateten Paaren blieb dann nur noch die 4. Die Ampel will es für Frauen auf diese Weise leichter machen, arbeiten zu gehen. Denn sie hätten dann nicht nur ein höheres Nettogehalt zur Verfügung, sondern sorgten so auch für ihre eigene Rente besser vor.
(André Paul)

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