Politik

10.03.2017

Schulz’ richtige Agenda-Pläne

Ein Kommentar von Ralph Schweinfurth

Hartz IV ist das Schreckgespenst jedes Arbeitnehmers. Stürzt er doch bei Jobverlust innerhalb eines Jahres auf das Existenzminimum ab. Jetzt will SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz die Agenda 2010 korrigieren. Zeit wird’s, denken viele Menschen, die vom anhaltenden Wirtschaftsboom in Deutschland nur marginal bis gar nicht profitieren – also prekär Beschäftigte und Langzeitarbeitslose.

Kernpunkt von Schulz’ Agenda-Reform ist das Recht auf Qualifizierung. Eine überaus sinnvolle Idee, denn in Zeiten von Arbeit 4.0, Handwerk 4.0 und Industrie 4.0 sind Arbeitnehmer mit entsprechenden Kenntnissen gefragt. Für die Arbeitsagenturen bedeutet das: Die bisherige Willkür, ihren „Kunden“ nur eine Fortbildungsmaßnahme zu bewilligen, wenn sie es für richtig erachten, hat dann ein Ende.

Trumps Wahlerfolg wie auch der Brexit zeigen, dass man die Sorgen der Abgehängten ernst nehmen muss


Nötig ist künftig allerdings statt des oft nutzlosen Bewerbungs-Trainings eine maßgeschneiderte Qualifizierung. Dies müsste eigentlich auch im Interesse der Wirtschaft liegen, die über ihre Verbände schon gegen die Schulz-Ideen trommelt. Klar dürfen keine neuen bürokratischen Monster aufgebaut werden. Doch in Zeiten des Fachkräftemangels so zu tun, als würde Schulz mit seinem geplanten Arbeitslosengeld Q – es soll bis zu vier Jahre inklusive Qualifizierungsmaßnahmen gezahlt werden – die Arbeitslosigkeit in die Höhe treiben, ist schlicht unredlich. Sein Programm entspricht nämlich exakt dem Agenda-2010-Gedanken des „Förderns und Forderns“. Nur eben nicht dergestalt, dass Betroffene bereits nach einem Jahr in die Armut abrutschen.
Im Übrigen zeigen der Trump-Wahlerfolg wie auch der Brexit die Gefahr, die von den Abgehängten in westlichen Wohlstandsgesellschaften ausgeht.

Das Gebot der Stunde sollte sein, intelligent mit den neuen gesellschaftlichen Herausforderungen umzugehen, anstatt einfach nur reflexhaft auf Schulz einzudreschen. Er selbst wäre allerdings auch gut beraten, mehr auf Fakten und weniger auf Populismus zu setzen. So hatte er wiederholt behauptet, die Zahl der befristeten Arbeitsverträge bei den 25- bis 35-Jährigen liege hierzulande bei 40 Prozent. Das ist falsch. Laut Statistischem Bundesamt waren es 2015 lediglich 18 Prozent.

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2024

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2025

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 29.11.2024 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.