Politik

Wer seinen Impfstatus nahweisen will, darf das im Job tun – aber man muss es nicht. Das stellt Unternehmen vor Probleme. (Foto: dpa/Michael Kappeler)

12.11.2021

So klar ist das nicht

Dürfen Unternehmen nach dem Impfstatus fragen?

Die Krankenhaus-Ampel in Bayern steht auf Rot, damit gilt die 3G-Vorschrift – also geimpft, genesen oder getestet – auch am Arbeitsplatz. „Die Regeln gelten bereits, wenn man während der Arbeitszeit Kontakt zu anderen Personen haben könnte“, betont eine Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums, also auch in Einzelbüros. Denn der Kontakt zu anderen Personen sei dort ebenfalls nicht ausgeschlossen.

Das stellt die Unternehmen allerdings vor Probleme, denn noch dürfen sie den Impfstatus ihrer Mitarbeitenden nicht abfragen. Diese können nur freiwillig angeben, zu welcher Kategorie sie gehören.

„Derzeit steht man als Arbeitgeber tatsächlich vor der Herausforderung, einerseits 3G anzuwenden, andererseits den jeweiligen Status nicht abfragen zu dürfen. Wir weisen unsere Mitarbeiter auf die 3G-Regel hin und haben entsprechende Anweisung herausgegeben“, sagt Personalleiter Manuel Seitz von der Bau-Fritz GmbH & Co. KG aus Erkheim (Landkreis Unterallgäu). So müssen die ungeimpften Mitarbeiter*innen den jeweiligen Nachweis unaufgefordert vorzeigen. „Wir empfehlen und weisen, sofern möglich, derzeit jedoch alle Mitarbeiter an, zwei mal wöchentlich einen Selbsttest durchzuführen“, so Seitz. Diese Selbsttests sind laut Gesundheitsministeriums zulässig. Somit müssen Beschäftigte, die ihren Impfstatus nicht preisgeben wollen, eben zweimal pro Woche einen Test vorlegen. Das kommt auch dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und seinen Mitgliedsgewerkschaften entgegen. Sie lehnen eine Auskunftspflicht von Beschäftigten zum Impfstatus ab.

Bund soll Rechtsgrundlage für Auskunftspflicht schaffen

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat jetzt den Bund aufgefordert, eine rechtliche Grundlage für eine Auskunftspflicht zu schaffen. Auch BMW wünscht sich Klarheit: „Eine klare Rechtsgrundlage für die Ausgestaltung des Fragerechts des Arbeitgebers und der Auskunftspflicht der Mitarbeitenden wäre sehr wünschenswert“, erklärt eine Sprecherin. Die Auskunftspflicht sieht man beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht bereits für gegeben. Denn Unternehmen müssen den G-Status der Beschäftigten überprüfen, so eine Sprecherin.

Auch beim Bayerischen Industrie- und Handelskammertag (BIHK) sieht man das so. „Viele Unternehmen sind nun erstmals branchenunabhängig in der Lage, den Impf-, Genesenen- oder Testnachweis ihrer Mitarbeiter einzusehen, das war längst überfällig“, sagt BIHK-Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl.

Für die Unternehmenszentrale der Nürnberger Versicherung bedeutet das, dass Geimpfte und Genesene ungetestet Zutritt zu ihren Arbeitsplätzen haben. „Und Mitarbeitende, die nicht geimpft oder genesen sind, können in der Zentrale arbeiten, wenn sie einen tagesaktuellen Corona-Test vorlegen“, sagt Pressesprecher Matthias Schenk. Kostenlose Selbsttests gibt es bei den meisten Arbeitgebern.

Auch Geimpfte testen?

Beim BIHK hält man die Verschärfung der Corona-Maßnahmen für notwendig. Die Wirtschaft stehe hinter den strengeren Regeln am Arbeitsplatz. „Auch wenn die strengeren Regeln den Aufwand für die meisten Betriebe erhöhen, ist das allemal besser als ein erneuter Lockdown mit weitreichenden Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft“, betont BIHK-Chef Gößl. Gleichzeitig rief er die Unternehmen auf, „bei ihren noch nicht geimpften Beschäftigten hartnäckig weiter für die Impfung zu werben“. Auch kleinere Bonuszahlungen für Geimpfte seien arbeitsrechtlich möglich.

So sinnvoll die 3G-Regel angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens auch sein mag, kontrollierbar wird sie nicht überall sein. Denn ob etwa ein Monteur, bevor er von zu Hause zur Kundschaft fährt, sich testet, hat niemand im Blick.

Und eine weitere Schwierigkeit bleibt unberücksichtigt: Auch Geimpfte können das Virus in sich tragen – und andere damit anstecken. Erste Rufe nach einer Testung auch geimpfter Menschen werden bereit laut. Ob es so weit kommt, ist indes fraglich. Tatsächlich dürfte es die Impfbereitschaft bei den noch nicht Immunisierten nicht durchweg erhöhen, wenn auch sie sich auf regelmäßiges Testen einstellen müssen. Ein entsprechender Vorstoß des scheidenden Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Michael Müller (SPD), wurde bereits wütend so kommentiert: Das gehe gar nicht und sei Wortbruch, schließlich habe man den Impfwilligen die Rückgabe ihrer Freiheiten versprochen.
(Ralph Schweinfurth)

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