CSU-Chef Markus Söder hat einen Stufenplan für zeitnahe Erleichterungen bei den Beschränkungen im Kampf gegen die Omikron-Welle der Corona-Pandemie verlangt. Obwohl die Inzidenzzahlen stiegen, erhöhe sich die Krankenhausbelegung nicht in gleicher Weise, sagte Söder am Mittwoch in Berlin zum Auftakt der zweitägigen Winterklausur der CSU-Landesgruppe im Bundestag. Er ergänzte: "Weil die Omikron-Wand zwar steil, aber doch vielleicht eine Wand mit Türen und Fenstern ist in eine hoffnungsvollere Zukunft, brauchen wir neben dem Konzept Vorsicht auch das Konzept Augenmaß und Hoffnung."
Für ihn ergebe sich "eindeutig das Bild: Eher früher mit Erleichterungen beginnen, Stück für Stück", sagte Söder. Es werde nicht den Tag geben, an dem alles aufgehoben werde. "Aber wir brauchen einen Weg aus der Pandemie", deswegen sei ein Stufenplan verantwortbar. Nötig sei eine klare Empfehlung des Expertenrates der Bundesregierung. Die hohe Inzidenzzahl sei nicht mehr verlässlich, da das Robert Koch-Institut (RKI) die Zahlen etwa wegen der schwerer werdenden Kontaktnachverfolgung schätze. "Wir können mit dieser Inzidenz keine Freiheitseinschränkung begründen", sagte Söder.
Söder: nicht nur virologische, sondern auch soziale und ökonomische Aspekte berücksichtigen
Es müsse nicht nur die virologische, sondern auch die soziale, psychologische und ökonomische Seite berücksichtigt werden, sagte Söder. Die Maske sei ein wichtiger Schutz, allein mit ihr werde im Handel oder bei mehr Zuschauerzahlen im Sport und in der Kultur viel mehr Freiheit möglich sein. Den Menschen müsse Hoffnung in der schwierigen Zeit vermittelt werden.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt kündigte an, die Unionsfraktion werde in der nächsten Sitzungswoche des Bundestages Mitte Februar ein "Impfvorsorgegesetz" vorstellen. Es solle die Möglichkeit einer an die entsprechende Situation angepasste Impfpflicht enthalten, eine Risikoabschätzung ermöglichen, an bestimmte Risikogruppen angepasst und zeitlich eng befristet sein. Nach Vorstellung der Union solle das Gesetz vom Bundestag in Kraft gesetzt werden, nicht alleine von einer Bundesregierung. Impfen sei der Weg heraus aus der Pandemie, sagte Dobrindt. Man müsse aber immer auf die aktuelle Situation reagieren können.
Die Zahl der binnen eines Tages ans Robert Koch-Institut (RKI) übermittelten Corona-Neuinfektionen war am Mittwoch erneut auf einen Höchststand gestiegen. Die Gesundheitsämter meldeten laut RKI-Angaben von Morgen 208 498 Fälle in 24 Stunden. Vor einer Woche waren es 164 000 erfasste Neuinfektionen. Die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wollen am 16. Februar erneut über Wege aus der Pandemie beraten.
Bernreiter fordert das Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht erst einmal auszusetzen
Der Präsident des Bayerischen Landkreistages hat unterdessen fehlende Leitlinien bei der Impfpflicht für Mitarbeiter im Pflege- und Gesundheitswesen beklagt. "Ohne Vorgaben des Bundes zur Auslegung des Gesetzes werden die Gesundheitsämter den Vollzug nicht leisten können", sagte der Deggendorfer Landrat Christian Bernreiter (CSU) am Mittwoch in München. Sofern nun nicht bald auch die allgemeine Impfpflicht komme, müsse das Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impflicht "in jedem Fall ausgesetzt werden, zumindest bis vom Bund praktikable und unbürokratische Vollzugshinweise vorgelegt werden".
Die Aussage des Bundesgesundheitsministeriums, wonach Pflegekräfte bis zu einer Entscheidung des Gesundheitsamtes weiterarbeiten könnten, verlagere die Verantwortung komplett auf die Gesundheitsämter. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mache sich hier "einen schlanken Fuß", kritisierte Bernreiter. "Zusätzliches qualifiziertes Personal für die notwendigen Einzelfallentscheidungen ist nicht vorhanden." Die Ämter arbeiteten ohnehin schon seit Monaten am Limit.
Am 16. März tritt nach dem Infektionsschutzgesetz die Impflicht für Mitarbeiter von Einrichtungen im Pflege- und Gesundheitswesen in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch geimpfte Mitarbeiter neu eingestellt werden, und für die Beschäftigten müssen die Arbeitgeber einen Nachweis über den Impfstatus an die Gesundheitsämter übermitteln. "Je nach Anzahl von Einrichtungen und der jeweiligen Impfquote unter den Mitarbeitern in einem Landkreis sprechen wir hier von Fällen im dreistelligen Bereich, bei denen sich das Verwaltungsverfahren über Wochen hinziehen kann", erläuterte Bernreiter.
(dpa)
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