Politik

02.02.2023

Soll das Mindestalter für bayerische Ministerpräsidenten herabgesenkt werden?

40 Jahre alt muss laut bayerischer Verfassung sein, wer Ministerpräsident oder Ministerpräsidentin Bayerns sein will. Die Grünen wollen das ändern, während die Staatsregierung kein Interesse daran hat. Grünen-Fraktionschef erläutert die Position seiner Partei, während FW-Fraktionschef Florian Streibl erklärt, warum seine Freien Wähler dagegen sind

JA

Ludwig Hartmann, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bayerischen Landtag

Das muss es! Denn es steht außer Frage, dass Menschen unter 40 Jahren erfolgreich eine Regierung führen können. Ob Emmanuel Macron in Frankreich oder die finnische Ministerpräsidentin Sanna Marin – beide sind vor ihrem 40. Lebensjahr gewählt worden. Gute Politik ist also alles, aber sicher keine Frage des Alters. Am Ende entscheiden schließlich immer noch die Wählerinnen und Wähler, wem sie das Amt zutrauen.

Mein eigener 40. Geburtstag ist noch gar nicht so lange her. Ich konnte für diese Regel weder vor diesem runden Geburtstag noch nachher Verständnis aufbringen. In einer modernen Gesellschaft, in der Mittdreißiger Präsidenten einer Atommacht werden oder milliardenschwere Konzerne leiten, gibt es aus meiner Sicht keine Argumente für eine derartige Regelung. Ein Unternehmen würde niemals auf die Idee kommen, ein Riesentalent aufzuhalten mit der Begründung: Der oder die ist mir zu jung. 

Mit Blick auf unsere Gesellschaft und in andere demokratische Staaten dieser Welt ist deutlich zu erkennen: Die Regelung in der bayerischen Verfassung, die die Altersgrenze für Ministerpräsidentinnen und -präsidenten bei 40 Jahren vorsieht, ist schlichtweg veraltet. Unsere Verfassung ist eine wichtige Basis für unser Zusammenleben. Sie erweist den Menschen im Freistaat seit 77 Jahren einen guten und wichtigen Dienst – in den Jahren seit 1946 hat sich gesellschaftspolitisch allerdings auch einiges getan.

Nach fast 80 Jahren bayerische Verfassung ist es jetzt an der Zeit, in einer breiten Debatte mit allen gesellschaftlichen Gruppen zeitgemäße Änderungen unserer Verfassung zu diskutieren und dann zur Volksabstimmung zu stellen. Denn eines ist für mich klar: Verfassungsänderungen dürfen niemals ein Kuhhandel sein. Man bietet hier nicht eines gegen das andere an, wie Ministerpräsident Markus Söder es offenbar im Sinn hatte. Ein solches Vorgehen ist unserer Verfassung nicht würdig. Mit unserer Verfassung dealt man nicht!

NEIN

Florian Streibl, Vorsitzender der Freie-Wähler-Landtagsfraktion

Wir Freie Wähler im Bayerischen Landtag sprechen uns klar gegen eine Absenkung des Mindestalters für bayerische Ministerpräsidenten aus. Diese Forderung wird seit einiger Zeit vor allem seitens der Grünen erhoben – allerdings aus durchsichtigen Gründen. Deren Spitzenkandidatin würde das derzeit von der bayerischen Verfassung vorgegebene Mindestalter von 40 Jahren für das Amt der Ministerpräsidentin in der nächsten Legislaturperiode verfehlen.

Doch über das Mindestalter für ein so bedeutendes Amt darf nicht leichtfertig entschieden werden, denn der Amtsinhaber trägt ein hohes Maß an Verantwortung. Er führt die Geschäfte der Staatsregierung und bestimmt die Richtlinien der Politik. Wer dieses Amt bekleidet, sollte über ausgeprägte Lebenserfahrung und Reife verfügen. Darüber hinaus wäre für eine Absenkung des in Artikel 44 Absatz 2 der bayerischen Verfassung vorgegebenen Mindestalters für das Amt des Ministerpräsidenten eine Verfassungsänderung erforderlich, für die hohe Hürden gelten. Insbesondere muss eine solche Verfassungsänderung letztlich den bayerischen Bürgerinnen und Bürgern zur Entscheidung vorgelegt werden. Denn verfassungsändernde Entscheidungen verlangen eine sorgfältige Abwägung und genaue rechtliche Prüfung. Sie dürfen keinesfalls für wahlkampftaktische Manöver missbraucht werden.

Dass die von unseren Verfassungsvätern gewählte Altersgrenze von 40 Jahren nicht völlig aus der Luft gegriffen ist, zeigt ein Blick auf die geltenden Altersgrenzen für die Ausübung anderer hochrangiger Ämter. So gilt beispielsweise eine entsprechende Altersgrenze von 40 Jahren auch für das Amt des Bundespräsidenten, für die Richter am Bundesverfassungsgericht sowie für Mitglieder des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Vor diesem Hintergrund sehe ich derzeit keinen sachlich nachvollziehbaren Grund, in dieser Frage eine Änderung unserer bayerischen Verfassung anzustreben.
 

Kommentare (1)

  1. Irmgard Hofmann am 04.02.2023
    Selbstverständlich soll das Alter gesenkt werden. Gerade in Bayern haben die konservativen Parteien den früheren österreichischen Bundeskanzler Kurz bejubelt, da war dieser Anfang 30. Und bei uns müssen MP`s mindestens 40 Jahre alt sein - es gibt überhaupt keinen plausiblen Grund dafür. Manchmal macht Erfahrung einfach blind für notwendige Veränderungen, die braucht es aber zwingend für die jungen Menschen. Als Mitglied der älteren Generation, die ich sehe, wie resistent viele Menschen meiner Altersgruppe gegen Veränderungen sind, kann ich nur sagen: Altersvorschrift auf 30 Jahre senken.
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