Politik

27.11.2025

Soll die aktuelle Sterbehilferegelung verschärft werden?

Der assistierte Suizid der Kessler-Zwillinge hat wieder eine Diskussion über das Sterbehilferecht ausgelöst. Eugen Brysch, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Stiftung Patientenschutz, unterstützt eine Verschärfung der aktuellen Sterbehilferegelung. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben, hielte das nicht für sinnvoll

JA

Eugen Brysch, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Stiftung Patientenschutz

Es war bekannt, dass die organisierte, jederzeit verfügbare Selbsttötung den Druck auf die Schwachen erhöht. Dennoch hat das Bundesverfassungsgericht 2020 das Verbot solcher Angebote aufgehoben. Das war der erwartbare Startschuss für Sterbehilfeorganisationen und Netzwerke, den assistierten Suizid auszurollen. Seit fünf Jahren tut sich der Bundestag schwer, ein ethisches Schutzkonzept zu erarbeiten.

Mit Pflichtberatung kann das nicht gelingen, denn es gibt keine allgemeingültigen Kriterien, den freien Willen eines Menschen zu messen. Daher ist der Sterbehelfer strafrechtlich in den Blick zu nehmen. Sein Tun erfordert höchste Sachkunde. Er hat zweifelsfrei zu gewährleisten, dass der Suizid selbstbestimmt und ohne Einfluss von außen entsteht. Um die Autonomie der Sterbewilligen zu wahren, ist die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung in jedem Fall zu verbieten. Denn wo Geld fließt, geht die Selbstbestimmung verloren.

NEIN

Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben

Eine Verschärfung der Gesetzeslage würde zulasten der Betroffenen gehen. Zusätzliche Hürden wie eine Beratungspflicht können viele Menschen aufgrund ihrer Immobilität nicht realisieren. Es gibt zudem entgegen anders lautender Aussagen keine rechtliche Grauzone. Es braucht kein neues Gesetz zur Regulierung der Zugangsvoraussetzungen zur Suizidhilfe.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 26. Februar 2020 klar formuliert, dass es zum Persönlichkeitsrecht gehört, über das eigene Lebensende entscheiden zu dürfen. Bei frei verantwortlichen Entscheidungen darf Hilfe geleistet werden. Missbrauch wird auch heute schon mit dem Strafrecht geahndet – das gilt zum Beispiel für Fälle, in denen die Freiverantwortlichkeit der Entscheidung des Sterbewilligen nicht vorlag. Vereine wie die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) mit ihrem vierstufigen Schutzkonzept stellen sicher, dass alles mit rechten Dingen zugeht. 
 

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