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28. November 2025
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Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

(PDF 6 MB)
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Es ist unsere Pflicht, die Soldaten, die wir in den Einsatz entsenden, optimal auszurüsten. Dazu zählt auch, sie im Falle einer Bedrohung bestmöglich zu schützen. Der Einsatz von bewaffneten Drohnen stellt dafür eine wirksame Option dar. Mit dem Wandel der Sicherheitslage verändern sich zunehmend auch mögliche Gefahrenlagen und somit auch die militärische Operationsführung. Wenn sich Bedrohungen entwickeln und sich Drohnen als vielversprechend erweisen, Mensch und Ressourcen zu schützen, dann sollten wir nicht lange zögern, diese auch einzusetzen. Schließlich besitzen wir eine Fürsorgepflicht für die Soldaten der Bundeswehr, die unseren Auftrag zu erfüllen haben. Es wäre vielmehr verantwortungslos, den Einsatz bewaffneter Drohnen zu verbieten. Insbesondere dann, wenn damit Leib und Leben geschützt werden können.
Die Frage, ob die Bundeswehr bewaffnete Drohnen erhalten soll, begegnet uns im Deutschen Bundestag immer wieder auf ein Neues. 2017 haben SPD und Union eine ausführliche Debatte mit Würdigung der völkerrechtlichen, verfassungsrechtlichen und ethischen Dimension einer solchen Entscheidung angekündigt. Passiert ist seitdem nichts, außer dass Begriffe wie „bewaffnungsfertig“ und „bewaffnungsfähig“ kreiert wurden. Die Debatte hat nicht stattgefunden. Dabei gibt es auch zentrale Argumente, die gegen die Bewaffnung von Drohnen sprechen.
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