Politik

13.08.2020

Soll die Verkehrsdatenspeicherung wiederbelebt werden?

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) fordert die Wiedereinführung der Verkehrsdatenspeicherung. Denn die Aufklärung von Kinderpornografie-Fällen und Missbrauch scheitere zu oft an der unzureichenen Speicherung der Verbindungsdaten, meint er. Das sei ein Vorstoß aus der Mottenkiste, erklärt dagegen Katharina Schulze, Grünen-Chefin im Landtag. Zu Recht sei er schon unzählige Male vor Gerichten gescheitert

JA

Georg Eisenreich (CSU), bayerischer Justizminister

Ich bin für Freiheit im Internet. Aber das Internet ist kein rechtsfreier Raum: Die Gesetze gelten auch im Netz. Gerade im Kampf gegen Kindesmissbrauch ist es wichtig, dass das Gesetz nicht nur ausreichende Sanktionsmöglichkeiten, sondern auch effektive Ermittlungsbefugnisse vorsieht. Die Aufklärung von Verbrechen scheitert häufig an der unzureichenden Speicherung der Verbindungsdaten. Die Spuren sind da – die Ermittler kommen aber nicht an sie heran.

Über die IP-Adresse lässt sich der Anschlussinhaber ermitteln, vergleichbar mit der Anschrift auf einem Brief. Doch die besten Ermittler können Verdachtsfällen oft nicht nachgehen, weil die Daten bei den Diensteanbietern bereits gelöscht sind. Straftatbestände zur verbesserten Bekämpfung von Kindesmissbrauch gehen ins Leere, wenn Täter nicht identifiziert werden können. Man darf nicht vergessen: Hinter einem kinderpornografischen Bild steht das Leid eines Kindes.

Bayern setzt sich seit Jahren für die Wiederbelebung der faktisch ausgesetzten Verkehrsdatenspeicherung ein. Ich habe die Bundesjustizministerin aufgefordert, das Thema auf EU-Ebene auf die Agenda der deutschen Ratspräsidentschaft zu setzen.

Außerdem muss die Speicherpflicht auch auf Telemedienanbieter wie Messenger-Dienste erweitert werden. Es darf keinen Unterschied machen, ob die Daten des Täters bei einem Telekommunikations- oder einem Telemedienanbieter anfallen. Der Absender einer Whatsapp-Nachricht muss genauso feststellbar sein wie bei einer SMS.

Die Strafverfolger werden nur bei schwerwiegenden Straftaten auf die Verbindungsdaten zugreifen können. Es geht zudem nur um die Speicherung der Verbindungsdaten und nicht etwa von Kommunikationsinhalten. Außerdem soll die Speicherdauer zeitlich begrenzt sein.
Der Schutz unserer Kinder vor sexuellem Missbrauch duldet keinen Aufschub. Aber auch zur Verfolgung von Terroristen, Drogenhändlern und Waffenschiebern sind die gespeicherten Daten oftmals die einzige und wichtigste Spur.

NEIN

Katharina Schulze, Fraktionschefin der Grünen im Bayerischen Landtag

Egal wie man die Sache nennt, ob Verkehrs-, Vorrats- oder Mindestdatenspeicherung – es ist und bleibt ein Vorstoß aus der Mottenkiste, der schon unzählige Male vor den Gerichten gescheitert ist. Die massenhafte, anlasslose Speicherung von privaten Daten auf Vorrat ist rechtswidrig und falsch. Wir brauchen keine fragwürdigen Instrumente, die den Blick auf das Wesentliche erschweren. Das gilt gerade auch im gemeinsamen Kampf gegen Kindesmissbrauch – aufgrund dieser schrecklichen Taten ist die Debatte um die Verkehrsdatenspeicherung nun wieder aufgeflammt.

Im Kampf gegen Kindesmissbrauch muss es zuallererst darum gehen, sexuellen Missbrauch zu erkennen und die betroffenen Kinder aus ihrer Situation zu befreien. Lügde, Bergisch Gladbach und Münster stehen für schockierende Tatkomplexe von massenhaftem sexuellen Missbrauch an Kindern. Digitale Medien und Internet spielen dabei eine große Rolle. Die Sicherheitsbehörden sehen sich mit vielen Terabyte Datenmaterial und Zehntausenden Datenspuren konfrontiert. Das führt uns deutlich vor Augen, welche Datenmengen die Ermittlerinnen und Ermittler bei sexuellem Missbrauch im Internet auszuwerten haben.

Dafür brauchen wir andere Strukturen als bisher. Moderne Ermittlungsarbeit mit hochspezialisierter Software und künstlicher Intelligenz kann einen Teil der manuellen Auswertung übernehmen. Wir müssen gleichzeitig die belastende Arbeit der Ermittlungskräfte genauer in den Blick nehmen. Ich möchte mich bei denjenigen bedanken, die sich tagtäglich mit Aufnahmen von brutaler Gewalt gegen Mädchen und Jungen auseinandersetzen müssen. Sie leisten einen außergewöhnlichen Beitrag für den Schutz von Kindern in unserer Gesellschaft. In Bayern muss bereits bei der polizeilichen Ausbildung ein größerer Schwerpunkt auf das Thema gelegt werden, denn es fehlt an genügend qualifiziertem Personal, das auf die Herausforderungen bestens vorbereitet ist. Hier müssen wir noch besser werden, denn die Dunkelziffer der Taten ist enorm hoch.

Kommentare (2)

  1. Pragmat am 16.08.2020
    Sehr geehrte Leserinnen und Leser
    Verkehrsdaten zu speichern ist ein scharfes Schwert in die eine wie in die andere Richtung. Der Staat in seiner Fürsorgepflicht für seine Bürger muss Kriminalität konsequent verfolgen und ahnden, vor allem wenn vollkommen Wehrlose betroffen sind. Jedoch ist die Frage wie geht man mit erhobenen Daten um? Wenn in der Exekutive das Bewusstsein fehlt, dass die Nutzung dieser Daten eine Beschränkung der Freiheiten darstellt, die letztendlich die freie Meinungsbildung durch Dialog, beeinflussen kann.
    Damit die Freiheit aller Bürger durch Kriminalität nicht eingeschränkt wird ist es wohl unerlässlich der technischen Entwicklung zu folgen und den Ermittlungsbehörden erweiterte Kompetenzen zu zu gestehen.
    Jedoch muss dies von einer weit besseren Kontrolle begleitet werden, was denn nun mit diesen Daten passiert. Die Datennutzung muss nachvollziehbar sein und von einer gesonderten Stelle kontrolliert werden, eventuell sogar durch einen parlamentarischen Ausschuss am Ende der Kontrollhierachie. Immer wiederkehrende Vorkommnisse, dass Daten der Polizei ungerechtfertigt weitergegeben werden müssen effektiv und konsequent unterbunden werden.
  2. Demokratischer Widerstand am 14.08.2020
    Für die erfolgreiche Polizeiarbeit ist die Verkehrsdatenspeicherung wichtig. Die Polizei muss die Möglichkeit haben, Daten im Netz abzugreifen, Daten auszuwerten und diese bei Relevanz zu speichern. Den Polizeiberhörden bzw. dem Staat muss die Möglichkeit zugestanden werden, diese Daten w. v. zu bearbeiten. Wer sich gegen die Verkehrsdatenspeicherung stellt, behindert massiv eine ordnungsgemäße Polizeiarbeit und somit eine Strafverfolgung. Nachdem in den 1970ern/1980ern gerade die Grünen u. a. die politische Forderung für die Freigabe von Sexualkontakte zwischen Minderjährigen und Erwachsenen propagierten verwundert einen nicht, dass sich diese Partei gegen die Verkehrsdatenspeicherung positioniert! Unverständlich die Argumentation gegen die Verkehrsdatenspeicherung, es geht hier nicht um sinnloses Speichern von Daten, sondern zielgerichtetes Verfolgen von u. a. schweren Straftaten.
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