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28. November 2025
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Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

 
       
       
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		 Die Forderungen nach einer wirksamen Reduzierung von Motorradlärm und die konsequente Sanktionierung von Regelverstößen finden parteiübergreifend immer mehr Befürworter. Laut einer Onlineumfrage des Umweltbundesamts fühlen sich rund 40 Prozent der Befragten durch Motorradlärm belästigt – obwohl der Anteil der motorisierten Zweiräder an den Fahrleistungen in Deutschland bei unter zwei Prozent liegt. Mehr als 100 Kommunen in Baden-Württemberg sind inzwischen Teil einer Initiative gegen Motorradlärm. Und das mit gutem Grund. Manche Motorräder sind unangenehm laut. Dadurch stechen sie aus dem Verkehrslärm heraus und stören extrem.
Die Forderungen nach einer wirksamen Reduzierung von Motorradlärm und die konsequente Sanktionierung von Regelverstößen finden parteiübergreifend immer mehr Befürworter. Laut einer Onlineumfrage des Umweltbundesamts fühlen sich rund 40 Prozent der Befragten durch Motorradlärm belästigt – obwohl der Anteil der motorisierten Zweiräder an den Fahrleistungen in Deutschland bei unter zwei Prozent liegt. Mehr als 100 Kommunen in Baden-Württemberg sind inzwischen Teil einer Initiative gegen Motorradlärm. Und das mit gutem Grund. Manche Motorräder sind unangenehm laut. Dadurch stechen sie aus dem Verkehrslärm heraus und stören extrem.  Wenn man über Fahrverbote aufgrund von Lärm diskutiert, muss man das für alle Kraftfahrzeuge tun, also nicht nur für Motorräder, sondern für Pkw, Quads, Lkw und Landmaschinen. Zudem muss definiert werden, was denn überhaupt zu laute Fahrzeuge sind. Wenn ich ein legal für den Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug legal bewege, egal ob Auto oder Motorrad, kann es nicht sein, dass ich plötzlich von der Nutzung bestimmter Strecken ausgeschlossen werde. Das käme einer Enteignung gleich.
Wenn man über Fahrverbote aufgrund von Lärm diskutiert, muss man das für alle Kraftfahrzeuge tun, also nicht nur für Motorräder, sondern für Pkw, Quads, Lkw und Landmaschinen. Zudem muss definiert werden, was denn überhaupt zu laute Fahrzeuge sind. Wenn ich ein legal für den Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug legal bewege, egal ob Auto oder Motorrad, kann es nicht sein, dass ich plötzlich von der Nutzung bestimmter Strecken ausgeschlossen werde. Das käme einer Enteignung gleich. 
             
             
             
             
            
 
       
  
  
 
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