JA
Luise Klemens, Landesbezirksleiterin Verdi Bayern
Solange kein flächendeckender Impfschutz besteht, hilft aus unserer Sicht nur: Testen, testen, testen. Aber ausgerechnet dort, wo jeden Tag Millionen Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz zusammenkommen, gibt es in Bayern über Selbstverpflichtungen hinaus kaum wirksame Regeln und Kontrollen. Eine solche Verpflichtung muss deshalb eingeführt werden – und sie darf nicht auf den Schultern der Erwerbstätigen abgeladen werden: Den Beschäftigten müssen verpflichtend kostenlose Tests zur Verfügung gestellt werden.
Ein oder mehrere kostenlose Schnelltests pro Woche für Beschäftigte, die nicht im Homeoffice arbeiten, wären angemessen (abhängig von der Anzahl der Bürotage). Solche Schnelltests in Unternehmen könnten dafür sorgen, dass flächendeckend niedrige Infektionszahlen zu erreichen sind, sagen Gesundheitsexperten. Die Staatsregierung traut sich aber über freundliche Anfragen bisher nicht hinaus. Die Folge: Nur zwei von fünf Unternehmen testen bislang freiwillig.
Im medizinischen Bereich und in Pflegeberufen ist die Lage anders – hier bestehen bereits in einigen Landesverordnungen Testverpflichtungen, zum Beispiel für Personal in Altenheimen. Dass es beim Testen auch in anderen Berufsgruppen geht, zeigt Sachsen. Hier sind Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigten in Präsenz mindestens einmal pro Woche einen kostenlosen Selbsttest anzubieten.
Arbeitgeber müssten schon aus Fürsorge und eigentlich auch im eigenen Interesse für die größtmögliche Sicherheit der Beschäftigten sorgen: Ein kranker Mitarbeiter kostet deutlich mehr als ein Schnelltest. Und es gibt ja heute schon beispielhafte Unternehmen, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kostenlose Tests zur Verfügung stellen (und wir bei Verdi gehören da natürlich und selbstverständlich dazu).
Mit einer lauen Selbstverpflichtungserklärung der Wirtschaftsverbände lässt sich keine Pandemie bekämpfen. Die Leidtragenden sind die Beschäftigten, die vermeidbaren gesundheitlichen Risiken ausgesetzt werden.
NEIN
Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK)
Die Wirtschaft unterstützt jeden zielorientierten Ansatz im Kampf gegen das Virus. Die bayerischen Unternehmen leisten wichtige Beiträge zur Pandemiebekämpfung und wollen dies auch weiter tun. Daher steht die bayerische Wirtschaft zu ihrer Selbstverpflichtung, ihren Beschäftigten vor Ort regelmäßig Corona-Tests anzubieten. In den meisten Betrieben mit Präsenz-Mitarbeitern wird das bereits erfolgreich umgesetzt.
Eine allgemeine Testpflicht für alle Unternehmen ist allerdings sehr kritisch zu sehen. Einerseits wäre sie eine generelle Misstrauenserklärung an die Hygiene- und Schutzkonzepte der Unternehmen. Andererseits würde die Testpflicht die sowieso schon überbordende Dokumentationsbürokratie weiter aufblähen. Wie soll das Test-angebot nachgewiesen werden? Sind die Bürgertests anzurechnen? Da Mitarbeiter nach aktueller Rechtslage grundsätzlich nicht zum Test verpflichtet werden können – muss diese Ablehnung dokumentiert werden? Was ist mit Mitarbeitern, die nicht vor Ort im Betrieb arbeiten, sondern die auswärts bei Kunden oder auf Dienstreise sind?
Dazu kommen Fragen der Logistik und Organisation: Durch die zuletzt rapide gestiegene Nachfrage bleiben Liefertermine unvorhersehbar und betreffen vor allem kleinere Bestellmengen – also trifft dieses Risiko kleine und mittlere Betriebe besonders. Eine Testpflicht müsste in jedem Falle unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Tests gestellt werden. Wie sollte das dokumentiert werden? Und wie soll die Einhaltung einer Testpflicht überhaupt überprüft werden?
Der Nutzen vermehrter Tests ist unbestritten. Die Politik darf hier aber nicht mehr von den privaten Arbeitgebern verlangen als von den öffentlichen – sie kann nicht mehr von der Wirtschaft einfordern, als sie selbst bei der Einführung der flächendeckenden Schnelltests an Schulen und für Jedermann-Testungen hinbekommt. Wir sind froh, dass die bayerische Staatsregierung die Lage pragmatisch einschätzt und ebenfalls von einer allgemeinen Pflicht zu Testangeboten in Unternehmen absieht.
Kommentare (0)
Es sind noch keine Kommentare vorhanden!