Politik

23.07.2020

Sollen Männer trotz kürzlichem Sex mit Männern Blut spenden dürfen?

Die FDP fordert das Blutspende-Verbot für homo- und bisexuelle Männer abzuschaffen, "völlig aus der Zeit gefallen" nennt es der Landtagsabgeordnete Dominik Spitzer. Susanne Stöcker vom Paul-Ehrlich-Institut indes verteidigt die Regelung, da sie dazu beitrage, das Gesundheitsrisiko für Empfänger zu minimieren

JA

Dominik Spitzer, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion in Bayern

Blutspenden retten Leben. Viele Operationen, Transplantationen und Behandlungen sind nur dank moderner Transfusionsmedizin möglich. In Deutschland werden daher täglich etwa 15 000 Vollblutspenden benötigt. Da im Schnitt aber nur drei Prozent der Bundesbürger Blut spenden, leiden unsere Kliniken unter chronischem Blutmangel. Ein Missstand, der sich durch die Corona-Krise noch verschärft hat. Dennoch dürfen homosexuelle und transgeschlechtliche Menschen in Deutschland kein Blut spenden – wenn sie vor Kurzem Sex mit einem anderen Mann hatten.

Die gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit – von zwölf Monaten seit dem letzten Geschlechtsverkehr bis zur Blutspende – ist nicht nur völlig lebensfremd, sondern auch aus der Zeit gefallen. So gibt es kein rationales Argument dafür, welches einem monogam lebenden und homosexuell liebenden Mann das Blutspenden verbieten könnte. Zwar gibt es einen klaren Zusammenhang zwischen der sexuellen Orientierung und dem Risiko, an Aids zu erkranken. Entscheidend ist hierbei aber das tatsächliche, individuelle Risikoverhalten wie ungeschützter Sexualverkehr mit häufig wechselnden Sexualpartnern.

Die pauschale Unterstellung, dass homosexuelle Männer generell ein unreflektiertes und risikoreiches Sexualverhalten an den Tag legen und sie daher ein „gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten“ bergen, lässt nicht genügend Raum zur Differenzierung und stellt damit eine ungerechtfertigte Diskriminierung dar.

 Wir haben im Kampf für die Gleichberechtigung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender-Personen und queeren Bevölkerungsgruppen schon vieles erreicht, sind aber noch lange nicht am Ziel. Ohne medizinische Notwendigkeit verschärft das pauschale Blutspendeverbot den Mangel an lebensrettenden Blutspenden – und gehört daher so schnell wie möglich abgeschafft.

NEIN

Susanne Stöcker, Paul-Ehrlich-Institut – Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel

Menschen, die auf Arzneimittel aus Blut angewiesen sind, fordern zu Recht, dass alles nur Menschenmögliche getan wird, um zu gewährleisten, dass diese Arzneimittel sicher sind und kein Gesundheitsrisiko darstellen.

Nur ein dicht gewebtes Netz aus verschiedensten Maßnahmen kann dies gewährleisten. Dazu gehören Tests auf Infektionserreger genauso wie der Ausschluss bestimmter Personengruppen von der Blutspende. So werden Menschen, die zwischen 1980 und 1996 kumulativ ein Jahr in Großbritannien (inklusive Nordirland) gelebt haben oder dort operiert wurden, wegen der Gefahr der Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit lebenslang von der Spende ausgeschlossen.

2017 wurde in der aktualisierten Fassung der Hämotherapierichtlinie festgelegt, dass der Ausschluss von Männern, die Sex mit Männern haben, von lebenslang auf zwölf Monate reduziert wird. So können Männer, die beispielsweise nur für eine gewisse Zeit oder auch nur einmalig homosexuelle Erfahrungen gemacht haben, nach zwölf Monaten wieder Blut spenden.

Die Kriterien zum Ausschluss von der Spende wurden nach intensiven Diskussionen im Arbeitskreis Hämotherapie des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer festgelegt. In diesem Gremium sind Menschen vertreten, die unter anderem medizinische und epidemiologische Expertise mitbringen und auch solche, die Patientengruppen vertreten.

Nach wie vor zeigen die Berichte des Robert-Koch-Instituts, dass es in der Gruppe der homo- und bisexuellen Männer die höchste Zahl an Infektionen sowie jedes Jahr die höchste Zahl an Neuinfektionen mit HIV gibt. Diese Gruppe macht aber nur circa fünf Prozent der Bevölkerung aus. Die Gefahr, sich zu infizieren, ist innerhalb dieser Gruppe also besonders hoch. Da die Sicherheit von Arzneimitteln aus Blut oberste Priorität hat, muss es auch in Kauf genommen werden, dass einige Menschen möglicherweise ungerechtfertigt pauschal ausgeschlossen werden.

Kommentare (2)

  1. voa zua am 23.07.2020
    Mein erster Gedanke, als ich diese Diskussionsfrage las war:
    Wow! Wieder ein Fall mehr, wo Minderheiten diffamiert werden.
    Aber nachdem ich die Kontra-Meinung gelesen habe, stelle ich fest: Lasst es, wie es ist.
    Wissenschaft schlägt Politik - das hat uns die Corona-Krise gezeigt und zwischenzeitlich zweifelt kein vernunftbegabter Mensch mehr an den Thesen der Wissenschaftler bezüglich des Klimawandels.
    Wenn also Wissenschaftler - nach Einbindung der betroffenen Menschen - zu dem Ergebnis kommt, dass die Blutspende in diesen Fällen zum Schutz der auf die Blutspende angewiesenen Patienten zu unterlassen ist, welcher Politiker will da heute noch das Gegenteil...?
  2. Wie bitte? am 23.07.2020
    Ich weiß ja nicht wie alt dieser Herr Spitzer ist, jedoch kann ich mich noch sehr gut an 1987 erinnern, als viele verseuchte Blutspenden im Umlauf waren. Auch über meinem Krankenhausbett hingen diverse Beutel mit Blut und ganz ehrlich, ich habe mir mehr Sorgen um die roten Beutel gemacht, als um meine Verletzungen.

    Ich hatte das Glück kein mit HIV verunreinigtes Blut zu bekommen, sonst wäre ich heute nicht mehr, genau wie die Pechvögel, die den Dreck abbekommen haben.

    Zum Glück kann die FDP nur quäcken....
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