Politik

19.03.2020

Sollen Unternehmen ohne Frauen im Vorstand Strafen zahlen müssen?

Manche Unternehmen versuchen noch nicht einmal, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen. Bayern SPD-Fraktionsvize Simone Strohmayr fordert, so ein Verhalten zu sanktionieren. Christine Sasse von der Dr. Sasse AG ist dagegen: "Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht"

JA

Von Simone Strohmayr, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD im Bayerischen Landtag

Frauen sind in Führungspositionen oder den oberen Besoldungsgruppen nach wie vor unterrepräsentiert. Laut aktuellen Zahlen, unter anderem Statista 2020, von Ende Januar dieses Jahres, lag der Frauenanteil in den Vorständen der DAX-Unternehmen in Deutschland im Jahr 2019 bei 14,7 Prozent. Damit ist die Zahl im Vergleich zu den Vorjahren zwar langsam angestiegen, doch geht es nur in Trippelschritten voran. Es gibt zwar eine verbindliche Frauenquote für Aufsichtsräte in der Privatwirtschaft, aber nicht für die Besetzung der Vorstände. 

Der Gesetzgeber in Deutschland schreibt vor, dass börsennotierte Unternehmen feste Zielgrößen für die Steigerung des Frauenanteils im Vorstand veröffentlichen müssen. So kann ein Unternehmen aber auch die „Zielgröße null“ ausgeben. Und das kann nicht sein. 

Das ist übrigens bisher nicht die Ausnahme, sondern die Regel. 60 bis 70 Prozent der Firmen haben dies als Zielvorgabe definiert. Die Bundes-SPD plant, falls Unternehmen keine stichhaltige Begründung für dieses Vorgehen angeben, Geldstrafen einzuführen. Das geht über die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages hinaus, der das Ziel hat, „ein besonderes Augenmerk“ auf Unternehmen ohne Frauen in Führungspositionen zu legen.

Falls Unternehmen die Zielvorgabe null ausgeben, ist es tatsächlich vorstellbar, diese mit entsprechenden Sanktionen zu belegen. Ansonsten sollten Unternehmen verpflichtet werden, konkrete Konzepte und Pläne für die Steigerung des Frauenanteils zu erarbeiten.

Der Freistaat muss übrigens mit gutem Beispiel vorangehen. Der Anteil der Frauen in der höchsten Besoldungsgruppe in Behörden und Ministerien liegt bei nur 22 Prozent, wobei ihr Anteil beim Einstieg jedoch 56 Prozent beträgt. Auch in Unternehmen, an denen der Freistaat beteiligt ist, sind die Frauen im Nachteil. In der Aufsichtsratsebene liegt der Frauenanteil bei 24 Prozent, in den Führungsebenen sogar bei nur 16 Prozent. 

NEIN

Von Christine Sasse, Vorstand Human Resources/Organisation bei der Dr. Sasse AG

Strafzahlungen sind angebracht, wenn man Verstöße gegen bestehende Regeln ahnden will. Aber sie sind das grundlegend falsche Mittel, wenn man eine Situation zum Besseren wenden will – egal bei welchem Thema. Wenn einem Unternehmen die Frauen im Vorstand fehlen, darf der Staat nicht lenkend eingreifen. Denn für die Gutwilligen, die an der Aufgabe scheitern, bedeutet eine solche Strafe einen zusätzlichen Rückschlag. Und die Widerspenstigen, die sich dem Thema verweigern, werden lieber die Strafe einpreisen, als dass sie ihr Verhalten ändern.

Ich bin überzeugt, dass Unternehmen ohne Frauen im Vorstand sich selbst strafen. Denn sie berauben sich des menschlichen und wirtschaftlichen Vorteils, die ein solches gemischtes Team erzeugt. Aus meiner täglichen Erfahrung im eigenen Unternehmen und mit Geschäftspartnern weiß ich: Heute und in Zukunft ist es wichtig, dass Vorstandsteams optimal zusammenarbeiten, um den wechselnden Herausforderungen gewachsen zu sein. Der Effizienzgewinn aus der Zusammenarbeit gemischter Teams ergibt sich aber nur dann, wenn diese sich organisch entwickelt und von persönlichen Kompetenzen getragen ist. Eine „Zwangsvorständin“ zur Vermeidung von Strafen hätte überhaupt keinen Wert für ein Unternehmen. 

Weil es sich um eine Entwicklung handelt, die nachhaltig Folgen zeigen soll, halte ich dirigistisches Eingreifen für doppelt kontraproduktiv. Zumal wir auf einem guten Weg sind: Vorstände werden durch den Aufsichtsrat berufen. In den DAX-Unternehmen bewegen wir uns schon in diesen Gremien allmählich auf die 30 Prozent-Marke zu. Ich habe keinen Zweifel: Starke Frauen werden auch starke Frauen in die Vorstände berufen.

Der Gedanke an Strafzahlungen scheint mir aus der Ungeduld mit einem Zustand zu entspringen, der sich nicht schnell genug verändert. Doch gilt auch hier die alte Gärtnerweisheit: Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht.

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