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Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

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Frauen sind in Führungspositionen oder den oberen Besoldungsgruppen nach wie vor unterrepräsentiert. Laut aktuellen Zahlen, unter anderem Statista 2020, von Ende Januar dieses Jahres, lag der Frauenanteil in den Vorständen der DAX-Unternehmen in Deutschland im Jahr 2019 bei 14,7 Prozent. Damit ist die Zahl im Vergleich zu den Vorjahren zwar langsam angestiegen, doch geht es nur in Trippelschritten voran. Es gibt zwar eine verbindliche Frauenquote für Aufsichtsräte in der Privatwirtschaft, aber nicht für die Besetzung der Vorstände.
Strafzahlungen sind angebracht, wenn man Verstöße gegen bestehende Regeln ahnden will. Aber sie sind das grundlegend falsche Mittel, wenn man eine Situation zum Besseren wenden will – egal bei welchem Thema. Wenn einem Unternehmen die Frauen im Vorstand fehlen, darf der Staat nicht lenkend eingreifen. Denn für die Gutwilligen, die an der Aufgabe scheitern, bedeutet eine solche Strafe einen zusätzlichen Rückschlag. Und die Widerspenstigen, die sich dem Thema verweigern, werden lieber die Strafe einpreisen, als dass sie ihr Verhalten ändern.
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