Politik

13.08.2010

Sorgerecht und Sorgepflicht

Kommentar von Alexandra Kournioti

Ledige Väter sind nicht länger Väter zweiter Klasse. Dank der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darf das Sorgerecht für ein uneheliches Kind nicht mehr selbstverständlich an die Mutter gehen. Und Väter müssen nicht mehr auf die Zustimmung der Mütter hoffen: Ab sofort können sie an jedem Familiengericht das gemeinsame oder das alleinige Sorgerecht für ihren Nachwuchs beantragen.Das ist eine längst überfällige Verbesserung, weil damit Gleichstellung in zwei Bereichen geschaffen wird: zwischen Vätern und Müttern sowie zwischen ehelichen und unehelichen Lebensgemeinschaften. Denn ledige Väter erhalten endlich denselben Status wie geschiedene. Letztere können nämlich bereits seit dem so genannten neuen Kindschaftsrecht aus dem Jahr 1998 ein gemeinsames Sorgerecht einklagen.In der Tat haben viele ledige Väter in der Vergangenheit zu Recht beklagt, der Willkür ihrer Ex-Partnerinnen ausgesetzt zu sein: Aus persönlicher Verletzung verweigert so manche Frau ihrem früheren Gefährten den Kontakt zum Kind. Häufig mussten diese Männer hilflos mitansehen, wie ihr Kontakt zu Töchtern und Söhnen stetig weniger wurde und nicht selten völlig abbrach. Maternal Gatekeeping nennen Psychologen dieses Phänomen. Die neue Norm wird helfen, dies einzudämmen.Eines wird bei der Auslegung des Bundesverfassungsgerichtsurteils indes vielfach falsch interpretiert: Das neue Recht, Sorgerecht zu beantragen, beinhaltet nicht, dass dieses auf jeden Fall auch gewährt wird. Ob es an Mama oder Papa oder an beide geht, darüber entscheidet nach wie vor der Richter. Der wiederum hat sich in erster Linie am Kindeswohl zu orientieren. Für Vergewaltiger oder Gewalttätige etwa ist das Sorgerecht auch weiterhin selbstverständlich tabu.Bei allem Optimismus – viel ändert sich mit der neuen Norm nicht. Manchem Kind wird weiterhin ein Loyalitätskonflikt zugemutet, wenn es zum Zankapfel für seine getrennten Eltern wird, denn: In Gesetzen lässt sich allenfalls ein gerechtes Sorgerecht verankern, eine wahrhaftige Sorgepflicht kann niemand verordnen. Statistiken belegen, dass jeder zweite Mann – gleichgültig ob ledig oder geschieden – nach zwei Jahren praktisch auf das gemeinsame Sorgerecht verzichtet; jeder dritte dieser Väter zahlt keinen Unterhalt. Fast immer aber können die Kinder davon ausgehen, dass sich zumindest ihre Mütter nicht aus der Verantwortung stehlen.

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