Politik

Bärbel Bas (l, SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales und SPD-Parteivorsitzende, und Lars Klingbeil (SPD), Bundesminister der Finanzen, Vizekanzler und SPD-Bundesvorsitzender, nehmen beim SPD-Bundesparteitag eine Petition für die Prüfung eines Verbots der AfD entgegen. (Foto: dpa/ Kay Nietfeld)

29.06.2025

SPD treibt AfD-Verbotsverfahren voran

Dutzende Redner, doch kein Streit: In ihrer Haltung zu einem möglichen AfD-Verbot ist die SPD klar. Auf dem Bundesparteitag in Berlin forderte sie sofortige ernsthafte Vorbereitungen eines solchen Verfahrens

Die SPD treibt die Debatte über einen Verbotsantrag gegen die AfD voran. Auf dem Bundesparteitag in Berlin forderte sie sofortige ernsthafte Vorbereitungen eines solchen Verfahrens. „In dem Moment, wo der Verfassungsschutz sagt, das ist eine gesichert rechtsextreme Partei, darf es kein Taktieren mehr geben“, sagte Parteichef Lars Klingbeil. 

Die Delegierten beschlossen einen Antrag, in dem es heißt: „Jetzt ist die Zeit, dass die antragsberechtigten Verfassungsorgane die Voraussetzungen schaffen, um unverzüglich einen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD stellen zu können.“ Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe solle Material dafür zusammentragen.

Merz bisher „skeptisch“

Die Forderung nach Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD waren lauter geworden, nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei als gesichert rechtsextrem eingestuft hatte. Wegen des juristischen Vorgehens der AfD dagegen liegt die Einstufung aber vorerst auf Eis. Über ein Parteiverbot müsste auf Antrag von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat das Bundesverfassungsgericht entscheiden. 

Auch die Grünen hatten sich zuletzt für eine Arbeitsgruppe ausgesprochen. „Wir müssen frühzeitig handeln, bevor diese Partei weiter systematischunsere Demokratie untergräbt“, sagte ihr Parteichef Felix Banaszak den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Kanzler Friedrich Merz sieht die Rufe nach einem Verbotsverfahren aber „sehr skeptisch“. Nach Ansicht des CDU/CSU-Parlamentsgeschäftsführers Steffen Bilger (CDU) reichen die bisherigen Erkenntnisse für einen Verbotsantrag nicht aus. Und: „Spätestens nach dem "Compact"-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss zudem jedem klar sein, welche hohen rechtlichen Hürden ein Verbotsverfahren hätte“, sagte er den Funke-Zeitungen. Erst vor wenigen Tagen hatte das Bundesgericht das Verbot des rechtsextremen Magazins für rechtswidrig erklärt. 

Thüringer Innenminister: „Wann, wenn nicht jetzt?“

Auf dem SPD-Parteitag warnten mehrere Redner, die AfD wolle die Demokratie abschaffen - und sie sei nicht mehr weit entfernt vom Schritt in eine Regierung. Der Thüringer Innenminister Georg Maier zeigte sich zuversichtlich, dass der Partei Verfassungsfeindlichkeit nachzuweisen sei. Wenn die Beweislage gut und stabil sei, müsse das Verbotsverfahren eingeleitet werden. „Wer, wenn nicht wir? Wann, wenn nicht jetzt?“, fragte Maier. 

Natürlich berge ein Verbotsantrag auch Risiken, das zeige das gescheiterte Verfahren um die NPD, räumte der Innenminister ein. „Aber ich bin inzwischen der Auffassung, dass das Risiko, nichts zu tun, mittlerweile deutlich größer ist als das Risiko, vor Gericht eine Niederlage zu kassieren.“

In den frisch gewählten Bundesvorstand der Partei schicken die bayerischen Genossen künftig Landeschefin Ronja Endres und den Münchner Bundestagsabgeordneten Sebastian Roloff. Beide hatten auch in den vergangenen zwei Jahren dem Gremium angehört. Mit zwei erfolgreichen Anträgen zum AfD-Verbot und einem uneingeschränkten Mindestlohn auch für Saisonkräfte setzten Bayerns Delegierte inhaltlich starke Akzente. 

Der Antrag zur Prüfung eines AfD-Verbots war federführend aus Bayern von der Starnberger Bundestagsabgeordneten Carmen Wegge vorbereitet und mit großer Mehrheit und frenetischem Applaus angenommen worden. Wegge und andere forderten darin die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die Materialien für ein Verbotsverfahren sammelt und prüft. Sollte diese Gruppe ein Verfahren für machbar halten, sei ein Verfahren demokratische Pflicht. Bayerns SPD-Chefin Endres betonte auch die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch, die kürzlich das Bundesamt für Verfassungsschutz vorgenommen hatte. „Für uns als BayernSPD ist das ein klarer Handlungsauftrag, ein Verbot der AfD nun zu prüfen“, so Endres. (loh/dpa)

INFO: Was steht im Verbotsantrag gegen die AfD drin?

Einstufung als klare Gefahr für Demokratie
Die SPD fordert eine zügige Prüfung, ob die AfD verfassungswidrig ist, und bezeichnet sie als „klar rechtsextremistisch“ und „größte Gefahr für unsere Demokratie“ gestützt auf die Einschätzung des Verfassungsschutzes.

Einrichtung einer Bund‑Länder‑Arbeitsgruppe
Eine Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern soll unverzüglich zusammenarbeiten, um Beweismaterial zu sammeln und Erfolgsaussichten eines Parteiverbots durch das Bundesverfassungsgericht zu prüfen.

Juristische Gutachter sollen prüfen
Nach Materialsammlung sollen juristische Gutachter die Erfolgsaussichten bewerten – nur wenn positive Gutachten vorliegen, betrachtet die SPD ein Verbot als „demokratische Pflicht“.

„Wehrhafte Demokratie heißt handeln“
Das Motto des Antrags beschreibt das Vorgehen als notwendige und angemessene Reaktion. Ziel ist, nicht abzuwarten, sondern aktiv zu prüfen, ob ein Parteiverbot rechtlich möglich und geboten ist.

Finanzierungsstopp als Zusatzforderung
Der Antrag sieht zusätzlich vor, die staatliche Parteienfinanzierung der AfD zu stoppen – als begleitende Misstrauensmaßnahme. (loh)

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