Politik

Die SPD im Bayerischen Landtag fordert, dass Schöffenrichter glaubhaft ihre Treue zur Verfassung bekunden. (Foto: dpa/ David Ebener)

21.10.2025

SPD will Verfassungstreue von ehrenamtlichen Richtern prüfen

Annähernd 4800 Schöffen sind an Bayerns Gerichten eingesetzt. Sie sollen mit den Berufsrichtern Urteile fällen. Bei ihrer Auswahl soll es künftig konkreter um deren Meinung zur Demokratie gehen

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Bayern sollen nach dem Willen der SPD künftig glaubhaft ihre Treue zur Verfassung bekunden. "Wir dürfen unter keinen Umständen zulassen, dass Verfassungsfeinde über das Schöffenamt unseren Rechtsstaat unterwandern und extremistisches Gedankengut auf der Richterbank platzieren.

Wer in Bayern Recht spricht, muss verfassungstreu sein - egal, ob Berufs- oder Laienrichter. Da darf es keine Zweifel geben", sagte Fraktionschef Holger Grießhammer der Deutschen Presse-Agentur in München.

SPD fordert "Muss-Regelung" zur Verfassungstreue


Der Gesetzentwurf der SPD sieht eine sogenannte "Muss-Regelung" hinsichtlich der Verfassungstreue vor. "Es wird ein zwingender Ausschlussgrund für die Berufung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter bei Zweifeln am Bestehen der Verfassungstreue geschaffen", heißt es in dem Entwurf. Sollten bei bereits eingesetzten Schöffen im Nachhinein Zweifel aufkommen, soll dies als "gröbliche Amtspflichtverletzung" zu einer Abberufung führen.

Die SPD beruft sich bei Ihrer Forderung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2008, wonach die Pflicht zur Verfassungstreue nicht nur für Berufsrichter, sondern auch für ihre ehrenamtlichen Kollegen, die Schöffen, gelte. Dies folge aus der Funktion ehrenamtlicher Richter als den hauptamtlichen Richtern gleichberechtigte Organe staatlicher Aufgabenerfüllung. D

ie Grundentscheidung der Verfassung schließe es aus, dass der Staat zur Ausübung von Staatsgewalt Bewerber für Ämter, die mit der Ausübung staatlicher Gewalt verbunden sind, zulasse, wenn diese die demokratische Grundordnung ablehnten und bekämpften.

Schöffen werden in Bayern immer für fünf Jahre ernannt

Schöffen werden in Bayern jeweils für fünf Jahre ernannt. Die Wahlen für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2029 bis 31. Dezember 2033 werden im Laufe des Jahres 2028 stattfinden. Sie haben in der Regel keine juristische Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen. 2024 waren rund 4.800 Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit berufen. (dpa)
 

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