Politik

In Spanien, Frankreich, Großbritannien oder der Schweiz müssen sich Infizierte nicht mehr isolieren. Auch Österreich, das in der Vergangenheit durch besonders strenge Corona-Regeln aufgefallen war, hat die Isolationspflicht abgeschafft. (Foto: dpa/Julian Stratenschulte)

04.08.2022

Strittige Corona-Isolation

Bayern verlangt, dass das RKI die Sinnhaftigkeit prüft

In der Debatte um ein mögliches Ende der Isolationspflicht für Corona-Infizierte will die Bundesregierung nach Angaben Bayerns keine Neubewertung der Lage durch das Robert-Koch-Institut (RKI). Das Bundesgesundheitsministerium habe einen Antrag der Unionsländer abgelehnt, dass das RKI eine fundierte Stellungnahme zur Isolationspflicht geben möge, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) der Deutschen Presse-Agentur in München. "Das Argument, es gebe keine neuen Erkenntnisse, halte ich für dünn." Zuvor hatten die unionsregierten Länder in der Gesundheitsministerkonferenz eine entsprechende RKI-Bewertung eingefordert.

"Im Lichte der aktuellen Entwicklungen, vor allem in Österreich, brauchen wir einen Kompass. Was genau spricht also gegen eine aktuelle Bewertung durch die Experten des RKI?", fragte Holetschek. "Dass Österreich die Isolationspflicht abgeschafft hat, lässt bei vielen Bürgerinnen und Bürgern Fragezeichen zurück. Sie erwarten von uns völlig zu Recht eine professionelle Bewertung."

Deutschland leiste sich mit dem RKI eine hervorragende Institution, und der RKI-Chef Lothar Wieler habe sich in den vergangenen Pandemie-Jahren als kluger und besonnener Kopf erwiesen, sagte Holetschek. "Das RKI hat die nötige Expertise für eine seriöse Bewertung, ob es weiterhin sinnvoll ist, dass Infizierte sich verpflichtend in Isolation begeben müssen. Die Politik sollte die Expertise des RKI nutzen."

Eine klare Entscheidung sei gerade auch mit Blick auf das Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wünschenswert gewesen. "Dort fällt das Personal in hohen Zahlen nahezu flächendeckend aus. Klar ist: In der Pandemie haben wir immer wieder gesehen, wie wichtig gute und zeitgerechte Kommunikation ist", sagte Holetschek.

Derzeit müssen sich in Deutschland an Corona erkrankte Personen auch ohne Krankheitssymptome mindestens fünf Tage nach dem positiven Testergebnis isolieren, weil sie ansteckend sein könnten. Angesichts daraus folgender Personalausfälle hatte es in den vergangenen Wochen wiederholt Forderungen nach einem Wegfall der Isolationspflicht gegeben, etwa vom Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach lehnt dies bisher ab.

SPD-Chefin Saskia Esken warnte vor einer Aussetzung der Isolationspflicht. Damit würden ganze Belegschaften der kalkulierbaren Gefahr ausgesetzt, sich am Arbeitsplatz zu infizieren, sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Donnerstag). Eine symptomfreie Infektion bedeute ja nicht, dass der Infizierte nicht ansteckend sei. "Die Isolationspflicht für jene aufzugeben, die nicht oder nur milde erkranken, wäre meines Erachtens falsch", sagte Esken. (dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Sollen Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert werden?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.