Politik

Auch Kinos wie dieses in Bamberg sind von dem erneuten Lockdown betroffen. (Foto: Nicolas Armer/dpa)

02.11.2020

Teil-Lockdown gestartet

Bayern stemmt sich gegen die zweite Corona-Welle. Von diesem Monat an gelten massive Einschränkungen des öffentlichen Lebens - keinen Tag zu früh, sagt der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft, Siegfried Hasenbein

Bayern geht in den Teil-Lockdown. Als Konsequenz aus den steigenden Infektionszahlen in Bayern soll das öffentliche Leben im Freistaat von Montag an weitgehend stillstehen. Restaurants und Fitness-Studios müssen für den ganzen November schließen, Schwimmbäder und Theater ebenso.

Urlauber haben noch den Vormittag Zeit, bayerische Hotels zu verlassen, denn touristische Übernachtungen sind in den kommenden vier Wochen untersagt. Außerdem greifen strenge Kontaktbeschränkungen: Höchstens zehn Menschen dürfen zusammenkommen - in privaten wie in öffentlichen Räumen.

Anders als im Frühjahr beim ersten Corona-Lockdown sollen Schulen, Kindertagesstätten, Friseure und Universitäten offen bleiben.

Aus Sicht der Bayerischen Krankenhausgesellschaft kommt der Teil-Lockdown keinen Tag zu früh. "Die Anstiege der letzten zwei, drei Wochen dürfen keinesfalls so weitergehen", sagte der Geschäftsführer der Gesellschaft, Siegfried Hasenbein.

Denn die Zahl der Covid-Patienten, die auf Intensivstationen in Bayern beatmet werden, hat sich nach Angaben der Bayerischen Krankenhausgesellschaft innerhalb eines Monats mehr als vervierfacht. "Derzeit werden 224 Covid-Patienten auf einer Intensivstation beatmet", sagte Hasenbein. "Am ersten Oktober waren es 51."

245 Corona-Patienen auf der Intensivstation

Die bayerischen Krankenhäuser seien zwar "noch ein gutes Stück" von einer Überlastung entfernt. "Aber das ist natürlich eine besorgniserregende Entwicklung." Insgesamt seien derzeit 1300 nachweislich mit dem Coronavirus infizierte Patienten in einem bayerischen Krankenhaus, 245 von ihnen auf der Intensivstation.

"Man muss mit allen Kräften versuchen, diese steigende Zahl der Infektionen abzuflachen und zu bremsen", warnte Hasenbein. Die Krankenhäuser gehen davon aus, dass die Zahl der schwer erkrankten Covid-Patienten in den kommenden beiden Wochen weiter steigen wird. "Aus Krankenhaussicht kann ich nur sagen: Die Maßnahmen der Bundesregierung waren richtig", sagte er. "Es war dringend notwendig, zu reagieren."

Auch in Bayern steigen die Zahlen der Corona-Neuinfektionen seit Wochen an. Am Wochenende wurde die Gesamtzahl von 100 000 Infektionen im Freistaat seit Beginn der Pandemie überschritten, am Sonntag lag sie nach Angaben des bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bei 107 366. Im Freistaat sind bislang 2806 Corona-Infizierte gestorben.

Die bayerische Corona-Landkarte ist mittlerweile fast vollständig rot oder dunkelrot gefärbt. Nur noch der Landkreis Amberg-Sulzbach war am Sonntag nach RKI-Angaben mit einer Inzidenz von 36,9 nicht in einer der beiden höchsten Warnstufen. Die rote Warnstufe gilt ab einem Wert von 50, die dunkelrote ab einer Inzidenz von 100.

Am höchsten lag der Sieben-Tage-Wert bei den Corona-Infektionen zuletzt im Landkreis Rottal-Inn. Dort sank er nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) am Sonntag unter die Marke von 300 - auf 293 Fälle pro 100 000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage. Am Vortag waren es noch 304,5 gewesen.
(dpa)

Teil-Lockdown in Bayern: Was ist verboten und was erlaubt?
PERSÖNLICHE TREFFEN:
Der Aufenthalt im öffentlichen wie im privaten Raum wird auf die Angehörigen des eigenen Hausstands und eines weiteren Hausstands begrenzt. Maximal dürfen nur noch zehn Personen zusammenkommen. Das heißt etwa für die Schulferien, dass ein Kind weiter noch einen Freund oder eine Freundin treffen darf, aber eben kein zweites Kind einer anderen Familie. Darüber hinaus sind Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen oder in privaten Einrichtungen "angesichts der Lage in unserem Land inakzeptabel". Wo viele Menschen zusammenkommen, etwa in Einkaufsstraßen, gilt landesweit eine Maskenpflicht. Ab 22.00 Uhr darf Alkohol weder öffentlich konsumiert noch verkauft werden.

FREIZEIT:
Geschlossen werden praktisch alle Freizeiteinrichtungen. Dazu gehören: Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, Bordelle, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios, Wellnesseinrichtungen, Museen, Zoos und ähnliche Einrichtungen.

SPORT:
Untersagt ist auch jeglicher Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Profisportveranstaltungen wie Fußball dürfen vorerst wieder nur noch ohne Zuschauer stattfinden.

VERANSTALTUNGEN:
Auch Messen, Kongresse und Tagungen dürfen nicht mehr stattfinden. Vom generellen Veranstaltungsverbot ausgenommen sind verfassungsrechtlich besonders geschützte Bereiche wie Gottesdienste und Demonstrationen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz. Auch hier müssen aber alle Hygienevorschriften wie Abstands- und Maskenpflicht weiter beachtet werden.

GASTRONOMIE:
Bars, Kneipen, Restaurants und ähnliche Einrichtungen müssen wie im Frühjahr wieder ihre Pforten schließen. Erlaubt bleibt nur die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen. Clubs und Diskotheken bleiben auch weiter dicht.

REISEN:
Es gibt zwar kein Reiseverbot, gleichwohl sind aber alle Bürger aufgefordert, auf nicht notwendige private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten. Das gilt im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote sind nur noch für nicht touristische Zwecke gestattet. Urlauber in Bayern müssen die Hotels spätestens am Montagvormittag verlassen.

DIENSTLEISTUNGEN:
Betriebe mit besonderer körperlicher Nähe wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe dürfen nicht mehr weiterarbeiten. Medizinisch notwendige Behandlungen wie etwa Physio- und Ergotherapie, Logopädie oder Fußpflege bleiben weiter möglich. Auch Friseursalons dürfen unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene weiter geöffnet bleiben.

HANDEL:
Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Es darf sich in den Geschäften aber weiterhin nur ein Kunde je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten.

BILDUNG/SOZIALES:
Schulen und Kindergärten bleiben offen, ebenso Hochschulen und Universitäten. Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen dürfen auch weiter öffnen. Überall gilt die Maskenpflicht, wobei es hier regionale Ausnahmen gibt.

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.