Politik

16.10.2020

Überzogene Maskenpflicht: ein Quasi-Lockdown für Händler

Ein Kommenter von Ralph Schweinfurth

Die zweite Welle rollt und Kanzlerin Merkel ist sauer, dass sie die Länderchefs nicht auf schärfere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Ausbreitung einschwören konnte. So bleibt es beim weitgehend Bekannten: Beherbergungsverbote, Maskenpflicht an Orten, an denen Menschen dichter und länger zusammenkommen, Sperrstunden für die Gastronomie und Personenbeschränkungen für den privaten Bereich.

Gerade die Maskenpflicht im öffentlichen Raum dürfte so gut wie gar nichts bringen. Spanien macht es vor. Dort explodieren die Infektionszahlen – trotz weitgehender Maskenpflichten. Die Maskenpflicht wirkt eher wie ein erneuter Lockdown für Gastronomie und Handel. Denn wer schlendert schon gerne mit Maske durch die Einkaufsstraßen. Als München in der letzten Septemberwoche erstmals eine Maskenpflicht für die Fußgängerzone erlassen hat, wurden an einem Freitag weniger Passanten in der Kaufingerstraße gezählt als an einem Sonntag. Das gab es noch nie. Jetzt könnte sich diese Situation wiederholen, weil seit Mittwoch erneut Maskenpflicht in Münchens Fußgängerzone gilt.

Gewinner sind Online-Handel und Lieferdienste

Die Politik muss das sehr genau im Blick haben, denn sonst kann sie sich bald Gedanken über Nachnutzungskonzepte für die pleitegegangenen Geschäfte und Lokale machen. Auch die daraus resultierenden Arbeitslosen, die dann auch keine Steuern mehr zahlen, sind ein Problem. Gewinner sind Online-Handel und Lieferdienste. Letztere werden zusätzlich zu verstopften Straßen und erhöhtem CO2-Ausstoß beitragen.

Klar ist, dass sich die meisten Menschen bei privaten Feiern infizieren. Diese zu kontrollieren ist schier unmöglich. Denn wer kann schon von außen sehen, wie viele Personen sich in einer Wohnung aufhalten. Dass in München eine Rave-Party mit 150 Teilnehmern aufflog, war ja nur dem Zufall geschuldet. Konsequenz: Partys werden eben an noch entlegeneren Orten organisiert.

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