Politik

Der Zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht mit Doris König (Vorsitz, l.) und Sibylle Kessal-Wulf (r.) verkündet ein Urteil zur staatlichen Parteienfinanzierung. Laut dem Urteil ist die Anhebung der absoluten Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung verfassungswidrig. (Foto: dpa/Uli Deck)

24.01.2023

Union nach Karlsruher Urteil für Neuregelung der Parteienfinanzierung

Das Bundesverfassungsgericht hat eine 2018 von Schwarz-Rot beschlossene Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro für nichtig erklärt

CDU und CSU wollen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Parteienfinanzierung über deren Neuregelung sprechen. "Der Weg ist nach diesem Urteilsspruch frei, mit einem entsprechend begründeten Gesetz einen neuen Anlauf zu unternehmen. Wir werden daran konstruktiv mitarbeiten", teilten die Generalsekretäre von CDU und CSU, Mario Czaja und Martin Huber, am Dienstag per Presseerklärung mit.

Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor eine Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro für nichtig erklärt. Der 2018 von den damaligen Regierungsfraktionen der Union und SPD im Bundestag beschlossene Anstieg auf seinerzeit 190 Millionen Euro pro Jahr sei verfassungswidrig, urteilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe. (Az. 2 BvF 2/18). Vor allem habe der Gesetzgeber die Höhe der Anhebung nicht ausreichend begründet.

Grüne, Linkspartei und FDP hatten geklagt

Es gab damit 216 Abgeordneten von Grünen, Linkspartei und FDP - damals allesamt Oppositionsparteien - Recht. Diese hatten die Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung überprüfen lassen. Auch wenn sie selbst genauso von der Erhöhung profitieren, hielten sie das Plus für unverhältnismäßig und fürchteten den Eindruck einer Selbstbedienung.

Czaja und Huber bezeichneten das Karlsruher Urteil als "wichtige Entscheidung", da das Gericht grundsätzlich klargestellt habe, dass die sogenannte Obergrenze zur Parteienfinanzierung angehoben werden dürfe. Leider seien die im Gesetzgebungsverfahren vorgetragenen Gründe, insbesondere die Auswirkungen der Digitalisierung, "nicht den verfassungsrechtlichen Begründungsanforderungen entsprechend vorgetragen worden", hieß es weiter.

Es sei heute nicht mehr vorstellbar, dass Parteien auf die Präsenz in Sozialen Medien, auf digitale Beteiligungsformate oder auf die digitale Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern verzichteten, so die Unionsgeneralsekretäre. "Digitale Arbeit ist inzwischen fester Bestandteil unserer Demokratie. Die Parteien brauchen auch in finanzieller Hinsicht ein solides Fundament, um ihre wichtige Aufgabe der Stabilisierung der Demokratie und unseres Gemeinwohls erbringen zu können. Dazu ist eine höhere Parteienfinanzierung unverzichtbar." (Marco Hadem, Christoph Trost, Marco Krefting und Anja Semmelroch, dpa)

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