Politik

Friedrich Merz (r.), CDU-Bundesvorsitzender, steht neben Alexander Dobrindt, CSU-Landesgruppenchef, bei einem Statement zum Bürgergeld. (Foto: dpa/Michael Kappeler)

22.11.2022

Union und Ampel finden Kompromiss im Streit um das Bürgergeld

Die Verhandlungen fanden unter Hochdruck statt - doch quasi in letzter Minute wurden Kompromisse zur wohl größten Sozialreform dieser Wahlperiode gefunden. Nun können sich Millionen Beziehende von Hartz-IV-Leistungen auf eine spürbare Erhöhung ihrer Bezüge freuen

Nach tagelangem Ringen haben die Ampel-Koalition und die Union den Weg für das geplante Bürgergeld freigemacht. Beide Seiten erzielten in den Streitfragen zu der geplanten Sozialreform Kompromisse, wie sie am Dienstag in Berlin mitteilten. Das Bürgergeld soll zum 1. Januar 2023 die heutigen Hartz-IV-Leistungen ablösen.

Die Union hatte darauf gepocht, dass es mehr Sanktionen für Empfängerinnen und Empfänger gibt als ursprünglich geplant - und konnte sich damit durchsetzen. Die Ampel hatte eine "Vertrauenszeit" von sechs Monaten vorgesehen, in denen es diese Sanktionen nicht geben sollte. Auf diese Vertrauenszeit wird nun komplett verzichtet. Stattdessen sollen von Anfang an Leistungsminderungen greifen, wenn Arbeitslose sich zum Beispiel nicht für einen Job bewerben, obwohl dies mit dem Jobcenter vereinbart war. Dafür wurde ein Stufenmodell vereinbart.

Zudem hatten CDU und CSU gefordert, dass Betroffene weniger eigenes Vermögen behalten dürfen, wenn sie die staatliche Leistung erhalten. Die Ampel hatte ein Schonvermögen von 60 000 Euro geplant. Der Kompromiss sieht nun einen Betrag von 40 000 Euro für die erste Person einer Bedarfsgemeinschaft vor und 15 000 Euro für jede weitere. Es gilt eine Karenzzeit von einem Jahr - die Ampel hatte zwei Jahre gewollt. In dieser Zeit müssen Leistungsbezieher das Ersparte nicht aufbrauchen. Die Altersvorsorge wird davon komplett ausgenommen und geschützt.

Entwurf sieht "attraktivere Hinzuverdienstregeln" vor

Die FDP hatte Grüne und SPD zuvor zu Kompromissen aufgefordert. Auch "noch attraktivere Hinzuverdienstregeln" sollten dabei in den Blick kommen. Laut bisherigem Entwurf soll künftig mehr von seinem Einkommen behalten können, wer zwischen 520 und 1000 Euro verdient.

Bereits geplant war, dass der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss an diesem Mittwoch festzurrt. Bis Freitag sollen Parlament und Länderkammer dann das Bürgergeldgesetz beschließen. Zum 1. Januar sollen die Bezüge etwa von Alleinstehenden um mehr als 50 Euro auf 502 Euro steigen.

Bayerns Sozialministerin stimmt zu

Man habe gegenüber dem ursprünglichen Entwurf substanzielle Verbesserungen und eindeutige Korrekturen erreicht, sagte Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München. Als zentrale Punkte nannte sie die deutliche Reduzierung des sogenannten Schonvermögens und dass Sanktionen nun wieder von Beginn an in Kraft gesetzt werden könnten. In diesen Kernforderungen habe sich die Union durchgesetzt, deshalb sagte Scharf: "Ich persönlich kann Zustimmung empfehlen." (Basil Wegener, Jörg Blank, Ulrich Steinkohl, Fatima Abbas, Christoph Trost, Jacqueline Melcher, dpa)

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