Politik

Eine Gasrechnung und eine Stromrechnung liegen in einem privaten Haushalt auf einem Tisch (gestellte Szene). Die hohen Energiekosten machen vielen Menschen zu schaffen. (Foto: dpa/Bernd Weisbrod)

05.12.2022

Unions-Länder wollen Vermittlungsausschuss für Energiekrisenbeitrag

Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen machen finanzverfassungsrechtliche Bedenken geltend

Die unionsgeführten Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen wollen bei der Frage der sogenannten Übergewinnsteuer und weiteren Einzelheiten des Jahressteuergesetzes den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen. Das teilten die Finanzministerien der fünf Bundesländer am Montag mit.

Der als Übergewinnsteuer bekannt gewordene EU-Energiekrisenbeitrag werfe in seiner jetzt geplanten deutschen Umsetzung finanzverfassungsrechtliche Bedenken auf. Den EU-Mitgliedstaaten werde die Einführung eines Solidaritätsbeitrags verpflichtend vorgegeben, heißt es in dem Antrag der Unions-Länder. Mit der jetzt vorgestellten Umsetzung werde aber de facto eine weitere Ertragsteuer eingeführt - neben bereits existierenden Steuern.

"Der vom Bundesfinanzminister (Christian Lindner, FDP) vorgesehene Energiekrisenbeitrag stellt in dieser Form eine echte Ertragsteuer dar - damit verlässt er den von der EU vorgegeben Rechtsrahmen - noch dazu ist das Ganze verfassungsrechtlich höchst bedenklich", sagte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU).
 

Unternehmen in der Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriewirtschaft, die bedingt durch die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und steigende Energiepreise Milliardengewinne machen, sollen einen "Energiekrisenbeitrag" leisten - befristet auf die Wirtschaftsjahre 2022 und 2023. Gewinne, die im Vergleich zu den Vorjahren den Durchschnittsgewinn um 20 Prozent übersteigen, werden mit 33 Prozent belastet.

Warnung vor einem "Bürokratiemonster"

Füracker und seine vier Amtskollegen kritisieren zudem, dass die vom Bund gewährte Entlastung von Energiekosten für die Besserverdiener unter den Verbrauchern besteuert werden soll. Dies führe zu einem Bürokratiemonster. Vermieter und Hausverwaltungen müssten die Namen ihrer Mieter an die Steuerverwaltungen melden, wo dann anhand der Verdienste ermittelt werden müsse, wer besteuert werde und wer nicht. "Es kann nicht sein, dass die Ampel erst Hilfen mit der Gießkanne an alle verteilt und danach sollen die Finanzverwaltungen der Länder über die Steuer pro forma für etwas mehr Zielgenauigkeit sorgen, bemängelte Füracker.

Der Vermittlungsausschuss soll sich nach Auffassung der Unionsländer auch mit der Frage beschäftigen, ob der Bund mit Kontonummern von Bürgern versorgt werden und diese dann ohne weitere Zustimmung verifizieren können soll. Dies sei ein Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Selbstbestimmungsfreiheit der Bürger. (Michael Donhauser, dpa)

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