Politik

Laut Rainer Nachtigall, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes, ist es rechtlich nicht ohne Weiteres zu beanstanden, dass Mitglieder der AfD im Staatsdienst beschäftigt sein können. (Foto: dpa/Vogl)

16.01.2024

Verband: AfD-Mitgliedschaft schließt kein Beamtenverhältnis aus

Ministerpräsident Söder stört sich daran, dass Mitglieder der AfD im Staatsdienst beschäftigt sein können. Rechtlich ist das nach Ansicht des Beamtenbundes aber nicht so ohne Weiteres zu beanstanden

Solange die AfD nicht für verfassungswidrig erklärt wurde, dürfen ihre Mitglieder aus Sicht des bayerischen Beamtenbundes nicht vom Beamtenverhältnis ausgeschlossen werden. "Hinzukommen müssten weitere Aspekte, wie insbesondere Übernahme von Funktionen innerhalb der Partei, verfassungsfeindliche Äußerungen oder sonstiges Verhalten, das eine verfassungsfeindliche Gesinnung aufzeigt", sagte der Vorsitzende des Verbandes, Rainer Nachtigall, am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in München. Würden solche Aspekte später zu Tage treten, stehe die gesamte Palette des Dienstrechts, von Disziplinarverfahren bis hin zur Entfernung aus dem Dienst, zur Verfügung.

Am Montag hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) erklärt, AfD-Mitglieder sollten nicht ohne Weiteres im öffentlichen Dienst beschäftigt sein. In den nächsten Monaten müsse die Frage "als erstes geklärt werden", ob es überhaupt vereinbar sei, dass jemand bei der AfD und zugleich im öffentlichen Dienst sei. "Wir haben da eine ganz klare Haltung dagegen und sagen die auch deutlich."

"Verfassungstreue wird intensiv überprüft"

Nachtigall betonte auf Anfrage, dass der öffentliche Dienst bereits jetzt gegen Radikalisierung - egal welcher Art - gut gerüstet sei. "Die Verfassungstreue ist Voraussetzung jeglicher Einstellung und wird auch vor der Übernahme ins Beamtenverhältnis intensiv überprüft - in Teilen auch durch Regelanfragen beim Verfassungsschutz", sagte er. Gleichzeitig finde bei der Einstellung aber immer eine Abwägung aller betroffenen Interessen statt. "Grundsätzlich erfolgt die Verbeamtung unabhängig von politischen Anschauungen. Die Grenze zeigt aber die Verfassungstreue auf, für die jeder Beschäftigte - unabdingbar und verlässlich - Gewähr bieten muss."

Über die Frage, ob AfD-Mitglieder im Staatsdienst toleriert werden müssten, wurde in der Vergangenheit schon häufiger diskutiert. Für Beamtinnen und Beamte gelten andere Regeln als für alle übrigen Arbeitnehmer. Sie sind laut Grundgesetz der Verfassungstreue verpflichtet. Die AfD wehrt sich seit Jahren dagegen, dass ihr mögliche verfassungsfeindliche Bestrebungen zugeschrieben werden. (Marco Hadem, Christoph Trost, Michael Donhauser, dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2024

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2025

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 29.11.2024 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.