Politik

Der rechtsnationale "Flügel" von Björn Höcke ist jetzt offiziell ein Beobachtungsfall für den Verfassungsschutz. (Foto: Robert Michael/dpa)

12.03.2020

Verfassungsschutz beobachtet Höckes AfD-Flügel

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hält die Positionen des AfD-"Flügels" unvereinbar mit Grundgesetz

Die Überwachung des rechtsnationalen "Flügels" in der AfD durch den Verfassungsschutz ist nach Ansicht von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann die richtige Entscheidung. "Der "Flügel" ist eine rechtsextremistische Bestrebung, die sich gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung richtet", sagte der CSU-Politiker am Donnerstag in München. Die Positionen des "Flügels" seien ohne Zweifel mit dem Grundgesetz unvereinbar. "Für seine rechtsextremistischen Bestrebungen bekommt der "Flügel" nun auf Bundesebene die Quittung."

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, hatte am Donnerstag in Berlin erklärt, dass der von AfD-Politikern gegründete rechtsnationale "Flügel" jetzt offiziell ein Beobachtungsfall für den Verfassungsschutz sei. Seine wichtigsten Vertreter, der Thüringer Fraktionsvorsitzende Björn Höcke und der Brandenburger Fraktionschef Andreas Kalbitz, seien "Rechtsextremisten".

Für Bayern hat die Neu-Einstufung des "Flügels" laut Herrmann keine direkten Konsequenzen für die Arbeit des Landesverfassungsschutzes. Bereits seit Januar 2019 seien im Freistaat die Jugendorganisation der AfD, die Junge Alternative (JA), und der "Flügel" Beobachtungsobjekte. Einzelne Personen mit Bezug zum "Flügel" beziehungsweise zur JA seien in der Vergangenheit durch Verbindungen in die rechtsextremistische, die verfassungsschutzrelevante islamfeindliche und die Reichsbürger-Szene bereits aufgefallen.

Urteil hat keine direkten Konsequenzen auf die Arbeit des bayerischen Landesverfassungsschutzes

Der bayerische Verfassungsschutz beobachte zudem weiter "einzelne, nicht der JA oder dem "Flügel" zurechenbare Personen innerhalb der AfD aufgrund deren Bezügen in die rechtsextremistische, die verfassungsschutzrelevante islamfeindliche und die Reichsbürger-Szene", betonte Herrmann. Dagegen sei die AfD insgesamt gegenwärtig kein Beobachtungsobjekt in Bayern. Das Landesamt für Verfassungsschutz prüfe allerdings schon seit Längerem offen zugängliche Quellen im Hinblick auf eine extremistische Ausrichtung des bayerischen AfD-Landesverbandes. "Diese Prüfung durch den bayerischen Verfassungsschutz wird derzeit intensiviert", betonte Herrmann.

Die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch, bezeichnet die Beobachtung des AfD-"Flügels" durch den Verfassungsschutz als "einzig richtigen Schritt". Das sei "dringend nötig, um Schaden von der Demokratie abzuwenden". Am Ende müsse ihrer Meinung nach eine Beobachtung der ganzen Partei stehen, sagte Knobloch laut einer Mitteilung der Kultusgemeinde vom Donnerstag. Der von AfD-Politikern gegründete rechtsnationale "Flügel" ist für den Verfassungsschutz jetzt offiziell ein Beobachtungsfall.

Die Grünen in Bayern fordern die Überwachung auszuweiten: "Der Flügel dominiert mittlerweile die ideologische Ausrichtung der AfD. Es muss also die Beobachtung der Gesamtpartei AfD geprüft werden – und auch die „Junge Alternative für Deutschland“, deren Teile sich selbst als „Höcke Jugend“ bezeichnen, mit rechtsradikalem Jargon arbeiten und mit rechtsextremistischen Burschenschaften vernetzt sind, muss auf den Schirm des Verfassungsschutzes", so Cemal Bozoğlu. Eine Überwachung der gesamten AfD forderte auch SPD-Fraktionschef Horst Arnold. (BSZ/dpa)


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