Politik

(Foto: dpa, Matthias Balk)

20.04.2026

Verstoß gegen eigenes Klimagesetz? Umwelthilfe verklagt Bayern

Wiedersehen vor Gericht: Erneut versucht die Deutsche Umwelthilfe den Freistaat per Gerichtsverfahren zu einem politischen Kurswechsel zu drängen. Es geht um den Klimaschutz

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat erneut eine Klage gegen den Freistaat Bayern eingereicht. Wie schon 2021 richtet sie sich gegen die Klimaschutzpolitik der Staatsregierung. Nach Ansicht der DUH verstößt Bayern mit seinem unzureichenden Klimaschutzprogramm gegen sein eigenes Klimaschutzgesetz. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) bestätigte auf Anfrage den Eingang der Klage (Az. 22 A 26.40028).

"Klimaschutzgesetze der Länder sind verbindliches Recht und keine bloße politische Absichtserklärung. Bayern verfehlt seine eigenen Klimaziele klar und dennoch bleibt die Staatsregierung untätig", sagte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Er forderte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) auf, "umgehend nachzusteuern" und kündigte weitere Klimaklagen gegen andere "säumige Bundesländer" an. 2025 hatte die DUH bereits Klimaklagen gegen Baden-Württemberg und Berlin erhoben.

Klage zielt auf strengere Klimaschutzmaßnahmen ab

Aus Sicht der DUH kommt der Freistaat seinen eigenen gesetzlichen Verpflichtungen zum Klimaschutz nicht ausreichend nach. Nach dem Bayerischen Klimaschutzgesetz muss das Klimaschutzprogramm etwa regelmäßig fortgeschrieben werden. Obwohl bereits absehbar ist, dass die bayerischen Klimaziele deutlich verfehlt werden, sei dies bislang nicht erfolgt. Die Klage zielt daher auf Fortschreibung des Klimaschutzprogramms Bayern ab - also strengere und schärfere Maßnahmen.

Bayerns Klimaziele drohen verpasst zu werden

Nach Bayerns Klimaschutzgesetz soll der Freistaat 2040 klimaneutral sein - die zwischenzeitlich auch von Ministerpräsident Söder genannte Verschiebung auf 2045 taucht noch immer nicht im Gesetz auf. Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen in Bayern zudem um 65 Prozent pro Einwohner im Vergleich zum Jahr 1990 gesenkt werden. Der inzwischen wieder abgeschaffte Klimabericht kam aber bereits 2024 zu dem Schluss, dass die Anstrengungen in allen Bereichen und auf allen Ebenen weiter intensiviert werden müssten, um das Klimaziel für das Jahr 2030 erreichen zu können.

"Statt wirksamen Klimaschutz umzusetzen, setzt Söder auf klimapolitische Rückschritte und ignoriert das Bayerische Klimaschutzgesetz. Das ist klimapolitisch verantwortungslos, rechtsstaatlich hochproblematisch und ein fatales Signal", sagte Resch. Während Bayern seine Klimaziele reiße, verkünde Söder in Berlin stolz einen Rabatt für Diesel und Benzin, der die Klimakrise weiter anheizen werde. In jedem Fall sei das aktuelle Klimaschutzprogramm völlig unzureichend, um die landeseigenen Ziele erreichen zu können. "Mit unserer Klage erhöhen wir den Druck auf die Staatsregierung, endlich wirksame Maßnahmen auf den Weg zu bringen."

Umweltministerium reagiert zurückhaltend und verweist auf Bund

Bayerns Umweltministerium reagierte zurückhaltend auf die Klage, bisher kenne man die Details nicht. "Grundsätzlich gilt: Um das Ziel der Klimaneutralität gemeinsam zu erreichen, will sich der Freistaat Bayern mit dem Bund verschränken", sagte eine Sprecherin. 

Der Bund hat die Klimaneutralität erst ab 2045 angestrebt - auch hier deutet sich aber an, dass dies mit den bisherigen Anstrengungen und Maßnahmen nicht erreichbar ist. 

Umwelthilfe hat schon oft gegen den Freistaat verklagt

In der Vergangenheit hatte die DUH bereits mehrfach den Freistaat Bayern verklagt - 2021 auch wegen der Klimaschutzgesetzgebung. Vor drei Jahren hatte sie die Klage aber überraschend zurückgezogen. 

2012 war die DUH mit einer Klage erfolgreich: Das Verwaltungsgericht München verpflichtete den Freistaat danach, den für die Landeshauptstadt geltenden Luftreinhalteplan so zu ändern, dass er die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der in München seit Jahren überschrittenen Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub enthält. (dpa)
 

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Sollen Biolebensmittel umsatzsteuerfrei sein?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Beilagen

> Das neue vbw Unternehmermagazin ist online

Ralf Wintergerst, CEO von Giesecke+Devrient, weist auf einen sehr wesentlichen Umstand der deutschen Politik hin: „Es gibt hierzulande sehr viele Veto-Punkte, wo der eine aus Eigeninteresse den Vorschlag des anderen blockieren kann."

> Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung ist online

Die Suche nach dem sichersten Ort für unseren Atommüll ist eine staatliche Jahrhundertaufgabe. Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung stellt vier Menschen vor, die diese Mission bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mit ihre

> Änderung der Gemeindeordnung

Liebe Leserinnen und Leser des Kommunalen Taschenbuchs, die Gemeindeordnung des Freistaats Bayern hat sich am 23. Dezember 2025 nach Redaktionsschluss (14. November 2025) nochmals geändert. Die entsprechenden Seiten können Sie hier herunterladen.

Jahresbeilage 2025

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2026

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 28.11.2025 (PDF, 16,5 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Das kunst- und kulturhistorische Online-Magazin der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Unser Bayern - Nachbestellen

Aktuelle Einzelausgaben des Online-Magazins „Unser Bayern” können im ePaper der BSZ über den App-Store bzw. Google Play gekauft werden.