Politik

Klimaaktivisten haben sich am Karlsplatz in der Münchner Innenstadt auf die Fahrbahn geklebt und blockieren die Straße. (Foto: dpa/Lennart Preiss)

08.11.2022

Staatsregierung: Präventivhaft ist "wehrhafte Demokratie"

Die Grünen nennen den präventiven Gewahrsam ohne Verhandlung und ohne Urteil unverhältnismäßig

Die bayerische Staatsregierung hat die Möglichkeit, Klimaaktivisten einen Monat lang präventiv in Gewahrsam zu nehmen, als Akt einer wehrhaften Demokratie verteidigt. "Präventivmaßnahmen sind notwendig, um Straftaten, die angekündigt werden, die offenkundig kurz bevorstehen, zu verhindern", sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach einer Kabinettssitzung am Dienstag in München.

Gleiches gelte, wenn eine offenkundige Wiederholungsgefahr gegeben sei. Und von diesen Möglichkeiten, die das bayerische Polizeiaufgabengesetz biete, mache der Rechtsstaat eben Gebrauch, erklärte Herrmann und betonte: "Eine wehrhafte Demokratie lässt sich halt auch nicht auf der Nase herumtanzen."

Zuletzt waren mehrere Menschen, die sich in der Münchner Innenstadt aus Protest gegen die aus ihrer Sicht unzureichende Klimapolitik auf der Straße festgeklebt hatten, in Gewahrsam genommen worden. Die Möglichkeit dafür bietet das bayerische Polizeiaufgabengesetz: Auf Grundlage einer richterlichen Entscheidung können Menschen bis zu einen Monat lang in Gewahrsam genommen werden, um die Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit "von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit" oder einer Straftat zu verhindern. Dieser Zeitraum kann später um maximal einen weiteren Monat verlängert werden.

Demonstrieren im Rahmen der Regeln

Demonstrationsfreiheit sei ein Grundrecht, "aber im Rahmen der Regeln des demokratischen Rechtsstaats", sagte Herrmann. "Es gibt kein Anliegen, das es rechtfertigen würde, Gesetze zu brechen."

Würde man einfach nur zuschauen, wenn Straftaten angekündigt werden, würde das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat Schaden nehmen, warnte Herrmann, "so nach dem Motto: Es muss erst was passieren, bevor wir einschreiten". Der CSU-Politiker argumentierte: "Das ist genau das Gegenteil von dem, was eine wehrhafte Demokratie möchte. Es geht um Prävention. Es geht darum, Straftaten zu verhindern." Dabei stehe eine Freiheitsentziehung aber immer unter Richtervorbehalt.

Grünen-Landtagsfraktionschefin Katharina Schulze kritisierte die Protestform der Klimaaktivisten: "Sich auf Straßen zu kleben, halten wir nicht für das richtige Mittel, um eine gesellschaftliche Mehrheit für den Klimaschutz zu gewinnen", sagte sie. Mehr noch kritisierte sie aber den präventiven Gewahrsam: "Eine Inhaftierung für die Dauer von 30 Tagen auf der Basis eines polizeilich angeordneten Präventivgewahrsams - also ohne Verhandlung und ohne Urteil - für die Begehung von Straßenblockaden stellt einen Verstoß gegen jede Verhältnismäßigkeit dar", sagte sie und fügte hinzu: "Wir sind gespannt, ob bald mit gleicher Härte gegen Zweite-Reihe-Parker oder Rettungsgassen-Verhinderer vorgegangen wird."

"In keinem anderen Bundesland verfügt die Polizei über die Möglichkeit, Bürgerinnen und Bürger so lange und schon wegen der Begehung reiner Ordnungswidrigkeiten in Vorbeugehaft zu nehmen", kritisierte Schulze. "Die Vorschrift ist unserer Überzeugung nach nicht mit unserer Verfassung vereinbar." Sie sei ein Hauptkritikpunkt der Grünen-Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen das Polizeiaufgabengesetz. Man hoffe, dass die Klärung dieser wichtigen verfassungsrechtlichen Frage nicht mehr lange auf sich warten lasse.
(Christoph Trost und Marco Hadem, dpa)

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