Politik

Klingt unsexy, ist aber wichtig: Verfügen, wer im Krankheitsfall für uns zuständig sein soll. (Foto: dpa/Zoonarstockfotos, mg)

09.10.2026

Wer soll entscheiden? Vorsorgedokumente für den Notfall sind jetzt digital einsehbar

Wie wollen wir wo behandelt werden, wer soll in dieser Zeit unsere persönlichen Belange regeln, Bankgeschäfte und Ähnliches? Wer denkt, dass automatisch Ehepartner oder Angehörige zuständig sind, irrt

Das Thema Vorsorge im Krankheits- oder Pflegefall ist ziemlich unsexy; kaum jemand befasst sich damit. Im Ernstfall kann das äußerst unangenehme Folgen haben. Nämlich, dass wildfremde Menschen in sehr persönlichen Angelegenheiten Entscheidungen für uns treffen. Was wir selbst wollen oder geplant hatten, ist dann irrelevant.

Zum Beispiel nach einem schweren Unfall, der zum Koma führt: Wie wollen wir wo behandelt werden, wer soll in dieser Zeit unsere persönlichen Belange regeln, Bankgeschäfte und Ähnliches? Wer denkt, dass automatisch Ehepartner oder Angehörige zuständig sind, irrt. Dieser Automatismus greift nur im Fall von Kindern unter 18. Ohne Vollmacht dürfen sich Ehepartner für maximal sechs Monate in Gesundheitsfragen vertreten – aber nicht bei finanziellen Angelegenheiten.

Wer kein Vorsorgedokument erstellt hat, für den bestimmt das Betreuungsgericht in Notfällen einen gesetzlichen Betreuer.

Wer glaubt, Ehepartner haben automatisch alle Vertretungsrechte, irrt

Weshalb das Justizministerium regelmäßig für Vollmachten wirbt. Dafür gibt es kostenlose Formulare, abrufbar unter bayern.de, Rubrik „Publikationsshop“. Alternativ kann man zum Notar gehen – gegen Gebühr. Patientenverfügungen regeln Gesundheitsfragen, Betreuungs- und Vorsorgevollmachten bestimmen, wer im Notfall rechtliche Dinge für uns entscheiden darf.

Die Vollmachten kann man an einem sicheren Ort aufbewahren. Besser sind sie aufgehoben im zentralen Vorsorgeregister. Auf dieser Onlineplattform konnten Ärzte bislang rasch einsehen, ob es überhaupt eine Vollmacht gibt – aber nicht, was drinsteht. Auf Initiative Bayerns ist eben das nun möglich. Der Haken: Bereits im Vorsorgeregister gemeldete Vollmachten werden nicht automatisch um Inhalte erweitert, man muss das beantragen. Das wiederum dürfen nur Notare oder Betreuungsvereine. Und auch dann muss das Originaldokument noch nachgereicht werden. Nichtsdestotrotz: Um Vorsorgedokumente sollte man sich kümmern – bevor es zu spät ist. (ta)
 

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