Politik

Der Berliner Bär greift nach dem Geld der reichen Länder. Das wollen einige Länder begrenzen, vor allem Bayern. (Foto: dpa/Zoonar, DesignIt)

06.02.2026

Wut aufs geldgierige Berlin

Markus Söder will den Länderfinanzausgleich notfalls kündigen: Geht das tatsächlich?

Es sind in der Tat krasse Zahlen: Fast 12 Milliarden Euro musste Bayern im Jahr 2025 für den Länderfinanzausgleich berappen. Also dafür, dass auch die Bundesländer, die keine hohen Steuern einnehmen, genug Geld haben. Laut Grundgesetz soll nämlich die unterschiedliche Finanzkraft der Länder „angemessen“ ausgeglichen werden.

Zum Vergleich: Der Etat des bayerischen Innenministeriums betrug im vergangenen Jahr 8,9 Milliarden Euro, war also bedeutend kleiner als die Summe, die Bayern für andere Länder aufwendet. Der Gesamtetat des Freistaats belief sich auf gut 76 Milliarden Euro.

Kein Wunder, dass Bayern die bis 2035 festgeschriebenen Ausgleichszahlungen ändern will. Der Finanzausgleich, so bringt es Ministerpräsident Markus Söder (CSU) auf den Punkt, sei „das Bürgergeld unter den Finanzsystemen“.

Söder hat den ganz großen Hammer herausgeholt

Neben Bayern zahlen aktuell Baden-Württemberg und Hessen ein, beide jeweils 4 Milliarden Euro, außerdem Hamburg, das 330 Millionen Euro beisteuert. Söder hat jetzt bei einem Treffen mit dem hessischen Ministerpräsidenten Boris Rhein und dem baden-württembergischen Spitzenkandidaten für die Landtagswahl, Manuel Hagel (beide CDU), den ganz großen Hammer herausgeholt. Er drohte damit, den Finanzausgleich zu kündigen, falls die zwölf Nehmerländer ihre Haushaltspolitik nicht reformieren. Möglich ist die Kündigung frühestens 2031.

Das meiste Geld aus dem 20 Milliarden umfassenden Ausgleichstopf erhält Berlin; dorthin fließen 4,2 Milliarden Euro. Für Wut bei den Zahlern sorgt unter anderem, dass Berlin damit Annehmlichkeiten finanziert, die sich Bayern nicht leistet: kostenlose Kinderbetreuung zum Beispiel.

Wie steht es nun mit der Drohung, das Ganze 2030 zu kippen? Es gibt namhafte Finanzfachleute, die meinen: gar nicht so schlecht.

Wie das bayerische Finanzministerium mitteilt, sieht Artikel 143f Grundgesetz vor, dass der geltende Finanzausgleich außer Kraft tritt, wenn nach dem 31. Dezember 2030 drei Länder, die Bundesregierung oder der Bundestag kündigen und Verhandlungen verlangen. Aber: Diese Kündigung wird nur wirksam, wenn nicht in den darauffolgenden fünf Jahren eine andere gesetzliche Regelung des Finanzausgleichs erfolgt ist. So oder so käme Bewegung in die Sache.

Bundestag und Bundesrat sind gefragt

Im Fall einer Neuregelung wäre neben dem Bundestag auch der Bundesrat gefragt. Verschiedene Interessen treffen dann aufeinander: Länder-, aber auch Parteipräferenzen. Das grundgesetzliche Kriterirum der „Angemessenheit“ muss in jedem Fall berücksichtigt werden. Es könnte am Ende durchaus ein Konstrukt geben, das für die jetzigen Zahlerländer vorteilhafter ist.

Neben der Möglichkeit, den Finanzausgleich zu kündigen, gibt es die Chance, über eine Verfassungsklage eine Neuregelung zu erwirken. Bayern hat eine solche Klage bereits 2023 eingereicht. Bis jetzt wurde nicht darüber entschieden.

Und natürlich kann man mit den Nehmerländern jetzt schon verhandeln. Das ist alles andere als einfach, denn wer gibt schon gern freiwillig etwas ab.
Der CSU-Ehrenvorsitzende und frühere bayerische Finanzminister Erwin Huber setzt auf Verhandlungen. Das, sagt er der BSZ, „wäre die einzige vorzeitige Lösung“. Unabhängig davon wundert er sich, warum man 2017 überhaupt eine derart langfristige, bis 2035 geltende Regelung beschlossen hatte. 
(Waltraud Taschner)

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