Politik

Die Erzieher streiken - und die Eltern können auf eine Teilrückzahlung der Gebühren hoffen, je nachdem in welcher Kommune sie wohnen. (Foto: dpa)

26.05.2015

Zahlen Eltern für den Streik?

In einigen Teilen Bayerns können Eltern zumindest auf eine Teilrückzahlung der Kita-Gebühren hoffen

Der Erzieherstreik kostet die Eltern in Bayern derzeit viele Nerven - und Geld. Denn sie bezahlen für Betreuungsleistungen, die sie teilweise seit zwei Wochen nicht in Anspruch nehmen können. Die Forderungen nach einer Rückzahlung der Gebühren und des Essensgelds werden daher immer lauter. In einigen bayerischen Kommunen können die Eltern mit Erstattungen rechnen, anderorts ist das entweder nicht geplant oder recht kompliziert.
In München bekommen die Eltern voraussichtlich immerhin einen Teil des Geldes zurück. Die städtische Gebührensatzung sieh tdie Rückzahlung von einem Viertel der monatlichen Gebühren vor, wenn die Einrichtungen an mindestens fünf Besuchstagen am Stück geschlossen bleiben. Entsprechend gibt es nach zehn Tagen die Hälfte der Monatssumme und nach 15 Tagen zwei Drittel zurück. "Die jeweiligen höheren Sätze gelten aber nur, wenn weitere fünf Tage ununterbrochen gestreikt wird", sagte eine Sprecherin des Referats für Bildung und Sport. Einen Antrag der Rathaus-SPD, die Beiträge komplett zu erstatten, scheiterte zunächst am Veto der Regierung von Oberbayern.

In Augsburg wird extra ein Tag länger gestreikt

Um den Eltern in Augsburg eine Rückerstattung der Gebühren zu ermöglichen, hat Verdi den dortigen Kitastreik extra um einen Tag verlängert. Grund ist, dass die Stadt bereits im Vorfeld des Streiks angekündigt hat, dass alle städtischen Kitas am Brückentag nach Christi Himmelfahrt geschlossen bleiben. Damit hätte der zunächst nur bis diesen Dienstag geplante Ausstand neun Werktage gedauert - eine Erstattung ist nach der Augsburger Gebührensatzung aber erst ab dem zehnten Tag in Folge vorgesehen. Nun wird bis Mittwoch gestreikt, teilte die Gewerkschaft mit.
Die Stadt Augsburg hat den Vorwurf, dass mit der Brückentagsregelung die Erstattungspflicht umgangen werden sollte, zurückgewiesen. Der Brückentag am 15. Mai habe immer wie ein Streiktag gewertet werden sollen. Die Eltern erhalten nun voraussichtlich eine Erstattung der Kosten ohne speziellen Antrag. Die Gebühren würden automatisch mit ausstehenden Zahlungen verrechnet, berichtete die Stadt.
Klar geregelt sind die Verhältnisse in Nürnberg. Die vom Stadtrat festgelegte Gebührensatzung für Kindertagesstätten enthält folgenden Passus: "Bei vorübergehender betriebsbedingter Schließung von Kindertageseinrichtungen von mehr als zwei Wochen werden die bereits monatlich im Voraus vereinnahmten Gebühren anteilmäßig bei der nächsten Gebührenzahlung angerechnet oder zurückerstattet." Bisher gebe es keinen politischen Beschluss, während des aktuellen Kita-Streiks Gebühren außerhalb dieser Regelung zu erstatten, sagte Jugendamtsleiterin Kerstin Schröder.

1 Euro zurück - das lohnt in Bayreuth den Aufwand nicht

Mit wenn überhaupt eher wenig Geld können betroffene Eltern in Bayreuth rechnen. Hier ist der Streik nach Auskunft einer Stadtsprecherin vermutlich nur auf einen Tag beschränkt. "Theoretisch gibt es für die Eltern die Möglichkeit, einen Antrag auf Gebührenerstattung zu stellen, eine rechtliche Prüfung steht aber noch aus", sagte die Sprecherin. "Vermutlich ist der Aufwand hier größer als der Nutzen. So würde zum Beispiel die anteilige Erstattung bei einem 8-Stunden-Ganztagesplatz für Vorschulkinder für diesen einen Werktag lediglich rund 1 Euro betragen."
Auch in Würzburg hat der Streik kaum Auswirkungen. Lediglich eine Einrichtung habe sich bislang beteiligt. "Die Frage einer Rückzahlung tritt für uns deshalb ganz neu auf", sagte Stadtsprecher Christian Weiß. Bislang sei nichts zurückgezahlt worden. Es gebe auch keinen rechtlichen Anspruch auf Rückzahlung, weil im Streik ein Ausfall als höhere Gewalt gelte. Eine Rückzahlung sei erst ab einem Ausfall von einer Woche denkbar. "Wenn ein Kind ein, zwei Tage krank wird, gibt es ja auch keinen Ersatz."

In Regensburg gibt es gar nichts zurück

Ebenfalls unklar sind Rückzahlungen an Eltern in Kempten. Dort gibt es nur einen kommunalen Kindergarten, in dem seit dem 15. Mai gestreikt wird. Wie der Referent für Jugend, Schule und Soziales, Benedikt Mayer, sagt, sei noch ungewiss, ob es eine Rückzahlung der Kita-Gebühren an die Eltern geben wird. "Wir treffen diese Entscheidung im Moment noch nicht, sondern warten zunächst den Streikverlauf ab." Die Rückzahlung müsse angesichts des hohen Verwaltungsaufwands angemessen sein. "Wir reden derzeit von neun Euro im Schnitt."
Keine Rückerstattung wird es in Regensburg geben. In der Satzung zur Gebührenordnung sei ausdrücklich festgelegt, dass bei einem Streik keine Rückzahlung vorgesehen sei, sagte eine Stadtsprecherin. Um dies zu ändern, sei ein Stadtratsbeschluss nötig. Derzeit gebe es aber keine entsprechenden Anträge. (dpa)

Kommentare (1)

  1. Roland am 26.05.2015
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