Politik

Zucker im Übermaß macht dick. Ob eine Zuckersteuer dem grassierenden Übergewicht entgegenwirkt? (Foto: dpa/ImageBROKER, Thiago Santos)

09.10.2026

Zoff um den Zucker: Was die geplante Steuer bringen kann

Kommt die Steuer auf zuckerhaltige Getränke oder nicht? Grundsätzlich hatte sich die Bundesregierung darauf verständigt. Doch in der Union gibt es starke Vorbehalte, die zuletzt noch zunahmen: Das SPD-geführte Bundesfinanzministerium präsentierte nämlich einen Gesetzentwurf, der offenbar über das Vereinbarte hinausging. Eins ist klar: Zuckerhaltige Getränke sind gerade für Kinder schädlich. Doch würde ihnen eine Steuer wie in Großbritannien hefen?

Noch ist unklar, ob die Bundesregierung sich auf die Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke einigt. Doch der Plan ist verständlich: Mehr als die Hälfte der Erwachsenen in Deutschland sind zu dick. Im Schnitt ist auch jedes siebte Kind davon betroffen. Und ein Haupttreiber sind zuckerhaltige Getränke.

Eine kleine Dose Coca-Cola beispielsweise enthält elf Zuckerwürfel. Das allein übersteigt die empfohlene Tagesration bei Kindern. Eine freiwillige Selbstverpflichtung der Industrie brachte wenig: Der Zuckergehalt von Kindergetränken stieg laut Foodwatch zwischen 2019 und 2024 sogar um 23 Prozent. Daher empfahl eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission eine Abgabe auf zuckerhaltige Getränke – ähnlich der Zuckersteuer in Großbritannien.

Dort wird die Steuer seit 2018 erhoben – ab 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter. Der Effekt: Um der Steuer zu entgehen, senkten viele Konzerne den Zuckergehalt auf unter 5 Gramm. Die Fanta etwa, die in Deutschland 7,6 Gramm pro 100 Milliliter enthält, kommt in Großbritannien nur noch auf 4,5 Gramm. Einer britischen Studie zufolge sank daraufhin bei zehn- bis elfjährigen Mädchen die Fettleibigkeit. Es kam auch zu weniger kariesbedingten Zahn-OPs. Ähnliches erhofft man sich in Deutschland.

Britische Getränke sind nicht weniger süß

Was oft allerdings nicht erwähnt wird: Die britischen Getränke sind nicht weniger süß. Die Industrie hat vielfach einfach Zucker durch Süßstoffe ersetzt. Diese sind zahnfreundlicher und enthalten keine Kalorien. Sie sind aber auch keine Wundermittel. Die künstlichen Stoffe können laut Gerald Quitterer, dem Präsidenten der Bayerischen Landesärztekammer, die Darmflora und den Blutzuckerspiegel beeinflussen. Zudem gebe es einen Zusammenhang zwischen Süßstoffkonsum und Herz-Kreislauf-Problemen.

In diese Falle wollte das mit der Umsetzung einer Zuckersteuer betraute Finanzministerium nicht tappen. Ein erster Gesetzentwurf sah Medienberichten zufolge auch die Besteuerung von süßstoffhaltigen Getränken vor – was Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) aber nach öffentlichem Protest wieder einkassierte. Das sei „Quatsch“, erklärte er.

Dabei wäre es das aus gesundheitlicher Sicht keineswegs. Nur, gesund heißt nicht immer mehrheitsfähig: „Ein Produkt muss am Ende noch schmecken und von den Menschen gekauft werden“, erklärt eine Sprecherin des Lebensmittelverbands Deutschland.

Union fühlt sich Union fühlt sich

Die Union fühlt sich vom Koalitionspartner SPD auch aus anderem Grund vor den Kopf gestoßen. Statt der von der Kommission vorgeschlagenen zwei Steuerstufen sieht der Entwurf des Finanzministeriums offenbar drei Stufen vor. Die höchste soll bei 38 Cent pro Liter liegen. Damit käme man auf eine knappe Milliarde Euro Einnahmen pro Jahr – während die Kommission von nur 450 Millionen Euro ausging. „Meilenweit über das Verabredete hinaus“ sei das, kritisiert der CSU-Bundestagsabgeordnete Artur Auernhammer.

Das Finanzministerium hält sich bedeckt. Der Entwurf befinde sich in Abstimmung zwischen den Ressorts, teilt ein Sprecher mit. Währenddessen äußere man sich nicht öffentlich „zu tatsächlichen oder vermeintlichen Inhalten“.

Für Aufsehen sorgten auch die kolportierten 1000 neuen Mitarbeiter, die angeblich zur Durchsetzung der Zucker- und einer ebenfalls geplanten Plastiksteuer gebraucht werden.

Immerhin: Die Personalkosten von rund 74 Millionen Euro würden aber bei geschätzten Steuereinnahmen von rund 2,5 Milliarden Euro kaum ins Gewicht fallen. Eher müsste man sich Sorgen machen, dass die Einnahmen nicht wie eigentlich vorgesehen in die Prävention fließen. Es wäre nicht die erste Steuer, mit der vor allem Steuerlöcher gestopft werden sollen.
(Thorsten Stark)
 

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Soll es nur noch ein Krankenversicherungssystem geben?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Beilagen

> Das neue vbw Unternehmermagazin ist online

Start-up-Investor Carsten Maschmeyer meint, dass ein Staat, der offensichtliche Probleme nicht löst, von seinen Bürgerinnen und Bürgern als dysfunktional wahrgenommen wird. Politiker, die viel versprechen und wenig halten, sorgen für Ablehnung.

> Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung ist online

Die Suche nach dem sichersten Ort für unseren Atommüll ist eine staatliche Jahrhundertaufgabe. Das einblicke-Magazin der Bundesgesellschaft für Endlagerung stellt vier Menschen vor, die diese Mission bei der Bundesgesellschaft für Endlagerung mit ihre

> Änderung der Gemeindeordnung

Liebe Leserinnen und Leser des Kommunalen Taschenbuchs, die Gemeindeordnung des Freistaats Bayern hat sich am 23. Dezember 2025 nach Redaktionsschluss (14. November 2025) nochmals geändert. Die entsprechenden Seiten können Sie hier herunterladen.

Jahresbeilage 2025

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2026

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 28.11.2025 (PDF, 16,5 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Das kunst- und kulturhistorische Online-Magazin der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Unser Bayern - Nachbestellen

Aktuelle Einzelausgaben des Online-Magazins „Unser Bayern” können im ePaper der BSZ über den App-Store bzw. Google Play gekauft werden.