Politik

Seit 1. April ist Cannabiskonsum bei Erwachsenen legal. Seit 1. Juli kann auch eine Genehmigung für den Anbau von Cannabis beantragt werden. (Foto: Bilderbox.com/Wodicka)

02.07.2024

Zum Auftakt nur sieben Anträge für Cannabis-Anbau

Seit dem 1. Juli kann auch in Bayern eine Genehmigung für den Anbau von Cannabis beantragt werden. Wer jedoch glaubte, dass es eine Flut von Anträgen gibt, der sieht sich zunächst getäuscht

Zum Auftakt des Genehmigungsverfahrens am 1. Juli sind in Bayern nur sieben Anträge von Anbauvereinigungen eingereicht worden. Nach Angaben von Staatskanzleichef Florian Herrmann seien jedoch alle Anträge unvollständig gewesen. "Das heißt, bisher wurde auch noch keinerlei Genehmigung erteilt", sagte der CSU-Politiker nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts in München. Zuständig für die Genehmigungen ist das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

"Wir können da gerne versprechen, dass jeder Antrag auf Genehmigung einer solchen Anbauvereinigung exakt und ganz genau geprüft wird und auch sehr genau überwacht wird, was da passiert", betonte Herrmann. Besonderes Augenmerk werde im Genehmigungsverfahren auf einen umfassenden Jugend- und Gesundheitsschutz gerichtet.

Weiter restriktives Vorgehen geplant

Herrmann betonte, dass es in Bayern wie bereits wiederholt angekündigt ein sehr restriktives Vorgehen bei den Anträgen und auch im Umgang mit Cannabis geben werde: "Wir haben bereits vor einiger Zeit per Verordnung geregelt, dass nicht mehr als eine Anbauvereinigung pro Landkreis oder kreisfreier Stadt und 6000 Einwohner möglich ist. Und wir haben das LGL im aktuellen Doppelhaushalt mit jeweils zehn Planstellen pro Jahr aufgewertet, so dass die auch ernsthaft diese Kontrollen durchführen können."

Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zudem mit: Bayern war gut vorbereitet für das Inkrafttreten der Regelungen zu Cannabis-Anbauvereinigungen. Wir nutzen alle Spielräume, um die negativen Folgen des gefährlichen Vorgehens der Bundesregierung zu begrenzen. Dies betrifft zum Beispiel die Häufigkeit der Kontrollen."

Die Bundesregierung habe, so Gerlach und Herrmann, mit dem Cannabis-Gesetz entgegen allen Experten-Warnungen vollendete Tatsachen geschaffen. "Das war unverantwortlich. Dagegen setzt sich Bayern konsequent dafür ein, dass die Menschen vor gesundheitlichen Risiken durch den Konsum von Cannabis geschützt werden. An diesem Kurs werden wir auch festhalten - deshalb setzen wir das Gesetz so restriktiv wie möglich um." Laut Hermann werde dies explizit auch für den Straßenverkehr gelten. Bayern lehne die geplante Anhebung des Grenzwertes für den Cannabis-Wirkstoff THC im Blut klar ab. (Marco Hadem, Christoph Trost, dpa)

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