Politik

Einfach mal schnell weggesperrt? Zwangseinweisungen sollten die Ultima Ratio sein. (Foto: dpa)

02.08.2013

"Zwang war noch nie gesundheitsfördernd"

Heiner Dehner, Psychiatriekoordinator der Stadt Nürnberg und Geschäftsführer des Krisendienstes Mittelfranken , über die steigende Zahl von Einweisungen, Missstände im System und den Fall Gustl Mollath

In Bayern werden bundesweit Menschen am häufigsten zwangsweise in Psychiatrien untergebracht. Damit sich das ändert, fordert Heiner Dehner ein modernes Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz für den Freistaat, wie es in fast allen anderen Bundesländern Standard ist. In Bayern wird bislang nur der Schutz der Öffentlichkeit thematisiert, nicht aber der Aspekt der Selbstbestimmung. BSZ: Herr Dehner, seit Monaten beschäftigt der Fall Gustl Mollath die Öffentlichkeit. Stellen Sie fest, dass sich in der Bevölkerung dadurch grundlegende Ängste gegenüber der Psychiatrie verstärkt haben?
DEHNER: Bei uns in Nürnberg so gut wie nicht. Dass liegt vor allem daran, dass wir uns seit über 30 Jahren genau mit diesen Themen, um die es im Fall Mollath geht, beruflich wie auch ehrenamtlich beschäftigen: Zwang, Begutachtung und Trennung zwischen rechtlichen Grundlagen für eine gerichtliche Zwangseinweisung und Aussagen von Dritten. BSZ: Gibt es nicht Fälle, in denen sich Menschen allein deshalb keine psychiatrische Hilfe suchen, weil sie Angst haben, nie wieder aus dieser Mühle herauszukommen?
DEHNER: Menschen, die in einer seelischen Notlage stecken, für die sie wirklich Hilfe brauchen, sind froh, wenn sie diese Hilfe auch bekommen. Der Fall Mollath betrifft ja die Unterbringung in der forensischen Psychiatrie, wo ein Straftatbestand vorliegen muss. Bei den allermeisten Menschen, denen es hundeelend geht, liegt kein Straftatbestand vor. BSZ: Aber auch in der Akutpsychiatrie kommt es immer wieder zu Zwangseinweisungen. In Bayern werden deutlich mehr Menschen zwangsweise untergebracht als in anderen Bundesländern. Warum?
DEHNER: Ja, das stimmt. Im Jahr 2011 waren es in Bayern mehr als 11 000 Menschen. Seit 1997 hat sich diese Zahl verdoppelt. Ob jemand, bei dem eine Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt oder der die öffentliche Ordnung stört, auch gegen seinen Willen untergebracht werden kann, ist Landesrecht. In fast allen Bundesländern regelt das ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG). Im Freistaat gibt es aber nur das bayerische Unterbringungsgesetz, das in der Tradition des bayerischen Verwahrgesetzes aus den 1950er Jahren ausschließlich den Schutz der Öffentlichkeit thematisiert. Im Kern ist es einem polizeirechtlichen Ansatz verhaftet. Die Aspekte Menschenrechte und Selbstbestimmung kommen dagegen so gut wie nicht vor.

Traumatische Erlebnisse

BSZ: Was müsste sich am dringendsten ändern?
DEHNER: Vor einer Zwangseinweisung muss Menschen in seelischen Notlagen alles, was es an möglichen Hilfen gibt, auch angeboten werden. Zwang muss die Ultima Ratio sein. Denn Zwang empfindet niemand als hilfreich oder gesundheitsfördernd. Viele Menschen, die einmal zwangsbehandelt wurden, haben lebenslang eine sehr traumatische Erinnerung daran. Das Vertrauen in die Psychiatrie ist dann unwiderruflich gestört. Deshalb muss ein Hilfesystem aufgebaut werden, das gesetzlich garantiert wird – in einem bayerischen PsychKHG. BSZ: Sie kämpfen seit Jahren für solch ein Gesetz. Was sind die Argumente der Gegner?
DEHNER: Seit  20 Jahren gibt es in Bayern Initiativen, die fordern, dass auch der Hilfsgedanke gesetzlich verankert werden soll. Und genauso lange lehnt das die CSU ab. Vielleicht nur, weil die Initiative nicht aus der CSU kommt – ich weiß es nicht. Auch der finanzielle Aspekt wird immer wieder angeführt. Doch diese haltlose Argumentation ermüdet uns Fachleute nur noch. Denn in Bayern wird psychisch Kranken damit etwas verweigert, was überall sonst selbstverständlich ist.
BSZ: Welche Hilfsangebote fordern Sie konkret?
DEHNER: Wir wünschen uns bayernweit einen Krisendienst, der rund um die Uhr arbeitet. In Mittelfranken, einem Gebiet von etwa 1,75 Millionen Einwohnern, sind wir bis 24 Uhr erreichbar – damit stellen wir eine Ausnahme dar. Wir werden im Jahr etwa 8500 Mal kontaktiert, und viele dieser Krisensituationen können von Fachkräften aufgefangen werden, ohne dass ein Klinikaufenthalt notwendig wird. Wir arbeiten dabei sehr gut mit der Polizei zusammen. Wird psychiatrisches Fachpersonal eingeschaltet, können viele Zwangseinweisungen vermieden werden.

Von Selbstbestimmung kann keine Rede sein

BSZ: Ein weiterer Aspekt: Werde ich mit richterlichem Beschluss zwangseingewiesen, kann ich mich auch nicht mehr selbst entlassen, oder?
DEHNER: Ja, auch deshalb wäre es wichtig, dass Menschen – so weit möglich – freiwillig in die Psychiatrie gehen. Sollte es für sie dort nicht passen, haben sie dann immer noch eine Alternative. Bestätigt aber ein Gericht innerhalb der ersten 24 Stunden eine Zwangseinweisung, ist man in den allermeisten Fällen erst einmal für zwei Wochen weg – mindestens. Von Selbstbestimmung kann dann keine Rede mehr sein. BSZ: Sie fordern auch eine unabhängige Beschwerde-Instanz. Gibt es keine Stelle, an die sich Zwangseingewiesene wenden können?
DEHNER: Es gibt zum Beispiel von den Bezirken Patientenfürsprecher. Wir halten jedoch auch eine unabhängige Kommission für notwendig. Wir in Nürnberg arbeiten in vielen Bereichen so, als gäbe es das PsychKHG in Bayern schon. Wir haben viel Erfahrung mit Fällen in denen sich Menschen in der Psychiatrie schlecht behandelt fühlen, und gehen diesen Fällen auch nach. Wir versuchen immer herauszubekommen, ob tatsächlich etwas schiefgelaufen ist. Mit den Klinikleitungen gibt es einen guten Konsens – bei Fehlern schauen wir gemeinsam, wie sie künftig vermieden werden können. Das ist ein Weg, mit dem verhindert werden kann, dass Fälle ins Abseits geschoben oder zugedeckt werden, wie es im Fall Mollath passiert ist. Uns war seit fünf, sechs Jahren der Fall bekannt, damals aber hat er kaum jemanden interessiert. Ein paar Unermüdliche haben immer wieder versucht, das Thema in die Öffentlichkeit zu bringen, sind aber überall abgeblitzt. Dass dieser Fall jetzt so hohe Wellen schlägt, macht auch uns optimistisch, dass sich an der rechtlichen Grundlage etwas ändert. BSZ: Für den Maßregelvollzug hat die Staatsregierung Änderungen angekündigt. Einweisungen sollen nicht mehr unbefristet sein, Überprüfungen häufiger stattfinden. Reicht das?
DEHNER: Beim Fall Mollath stehen Strafdauer und Vergehen in keinem Verhältnis. Und einiges ist bei dem Verfahren mit Sicherheit auch nicht auf optimale Weise gelaufen. Das aber muss nun intern geklärt werden. Die heftige Kritik an Justizministerin Beate Merk halte ich persönlich für berechtigt. Denn als oberste Justizvertreterin muss sie darauf achten – und zwar unabhängig vom Fall des Herrn Mollath –, dass Verfahren gerecht und transparent sind. Das ist hier versäumt worden. Mollath hat wie jeder Bürger ein Recht auf Rehabilitation und auf ein rechtsstaatliches Verfahren, das den Sachverhalt aufklärt. Ich würde mir wirklich wünschen, dass man das jetzt auch angeht.
BSZ: Und zwar ohne einfach nur wieder alte Gutachten fortzuschreiben?
DEHNER: Die Praxis, dass Gutachter die Gutachten von Vorgängern ein Stück weit übernehmen, ist tatsächlich weit verbreitet. Sie müssen schon Glück haben, um jemanden zu finden, der sich das Ganze noch einmal unvoreingenommen – ohne vorherige Lektüre älterer Gutachten anschaut. BSZ: Könnte von der Diskussion um den Fall Mollath auch das System der psychiatrischen Versorgung allgemein profitieren?
DEHNER: Ja, wenn es durch die Aufmerksamkeit nun gelingt, all die anderen Problembereiche, wie beispielsweise unterversorgte Zielgruppen, neu entstehende Krankheitsbilder, schwierigste Fälle im jugendlichen Alter, oft durch Drogenkonsum verschlimmert, zum Thema zu machen und hier als Gesellschaft Verantwortung zu zeigen, sind wir einige Schritte weiter. Vielleicht können wir zukünftig wieder mehr bedarfsorientiert versorgen und nicht mehr aus Kostengründen nur noch Engpässe verwalten. Das wäre ein begrüßenswerter Fortschritt.
(Interview: Angelika Kahl)

Kommentare (1)

  1. Recht oder Unrecht! am 02.08.2013
    Ich habe das Vertrauen in die bayerische Justiz verloren.
    Mein Bauchgefühl sagt mir, dass man Herrn Mollath zu
    Unrecht eingesperrrt hat!
    Da ich auch persönlich Erfahrung mit einer Scheidung habe,
    kann ich bestätigen, dass hier durchaus schmutzige Wäsche
    gewaschen wird und der Ex Ehepartner in der Regel die Ehefrau
    immer als Unschuldslamm dargestellt wird.
    Deshalb stellt sich mir die Frage, warum Justizia bei
    neuen Erkenntnissen nicht in der Lage ist erneut Recht
    zu sprechen?
    Allein hier stellt sich schon die Frage warum sich Frau M.
    am Vermögen des Herrn M. gütlich getan hat oder
    hat sie die gesetzliche Betreuung abgelehnt?
    Hatte Sie dadurch einen Nachteil?
    Welches Interessse hatte Sie daran einem Revisionsbericht der Hypovereinsbank
    Nürnberg möglichst zu verhindern?
    Warum muss ein Richter laut seiner Aussage (Untersuchungsausschuss) Berichte nicht lesen?
    Ein Beschäftigter im öffentlichen Dienst der seinen Aufgaben nicht gerecht wird (Briefe lesen usw.)
    wird fristlos entlassen!
    Finanzbeamte werden bei Schwarzgeld nicht tätig, obwohl es hier schon genügt hätte eine Kontoabfrage vorzunehmen um zu erkennen ob Schwarzgeld vorliegt oder nicht (in der heutigen Zeit der Steuer CD´s)?
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