Unser Bayern

Mit Sinn und Liebe zum Detail schmückten viele Geodäten ihre Karten aus: Den sonst üblichen Pfeil, der die Fließrichtung eines Flusses angab, verwandelte der Geodät Schmaus in eine Seeschlange (NO 37-31 von 1827, nahe Straubing). (Foto: LVG)

27.05.2011

Kartografische Schmankerl aus der königlich bayerischen Kartenküche

Galgen und Schlangen: Kuriositäten in den Urkatasterblättern der Bayerischen Vermessungsverwaltung

Wir schreiben das Jahr 1801. Das Kurfürstentum Bayern ist im Umbruch. Das Land ist im Wandel wie nie zuvor in seiner Geschichte. Selbst die beiden verheerenden Weltkriege des 20. Jahrhunderts sollten es später einmal nicht so grundlegend verändern. Eingekeilt zwischen europäischen Großmächten wie Preußen, Österreich und Frankreich, spielt es zwar bestenfalls als Mittelmacht eine Nebenrolle auf der politischen Bühne – eine Neutralität im Herzen Europas als prädestiniertes Durchzugsland wird ihm aber nicht gewährt. Nach dem Tod Karl Theodors am 16. Februar 1799 übernimmt Kurfürst Max IV. die Regentschaft in München. Selten dürfte ein Herrscher mit einem solchen Vertrauensvorschuss in seinem Amt begrüßt worden sein. An den persönlichen Sympathien des Kurfürsten und seines Ministers Graf Montgelas zu Frankreich bestand kein Zweifel. Doch die Lage, die sie im Jahr 1800 vorfinden, macht es unmöglich, die verbreitete Hoffnung zu erfüllen, Bayern könnte sich noch der antifranzösischen Koalition entziehen. Der Zweite Koalitionskrieg endet für Bayern in einem Fiasko. Verlustreiche Schlachten bei Höchstädt und Neuburg a. d. Donau sowie die Entscheidungsschlacht bei Hohenlinden am 3. Dezember 1800 bringen die endgültige Entscheidung. Am 25. Dezember bitten die Koalitionspartner um Waffenstillstand. Für die bayerische Bevölkerung ergibt sich dadurch eine prekäre Lage. Einerseits ist man die ungeliebten Österreicher los, andererseits machen die Franzosen keine Anstalten, die von ihnen so sehnlich erwarteten Reformen durchzusetzen. Ganz im Gegenteil: Plünderungen und Greueltaten lasten schwer auf dem Kurfürstentum Bayern. Erst der Friede von Lunéville vom 9. Februar 1801 soll endlich die Voraussetzung schaffen, aus Bayern einen modernen Staat zu formen. Große territoriale Veränderungen stellen die bayerische Regierung aber vor enorme administrative Probleme. Gebietszuwächse durch die Säkularisation müssen in das Staatsgefüge integriert werden, immerhin 17 000 Quadratkilometer mit 843 000 Einwohnern. Ein einheitliches Steuersystem hat es nie gegeben. Bayern sieht sich nun mit 114 bestehenden Grundsteuersystemen konfrontiert. Um dem Abhilfe zu schaffen, wird am 19. Juni 1801 das Topographische Büro gegründet. Zunächst darauf bedacht, militärische Karten herzustellen, beginnt man aber auch darüber nachzudenken, eine Karte für die Erhebung der Grund- und Bodensteuer zu erstellen. Dabei tauchen die nächsten Probleme auf. Mit welchen Maßeinheiten soll dies durchgeführt werden? Jede Stadt, jedes Territorium hat seine eigenen Maße. Also legt man für das ganze Land verbindliche Größen fest: Fuß und Rute für die Längenmessung, Dezimal und Tagwerk für die Fläche. Neueste Messverfahren und Instrumente sollen zur Anwendung gelangen. Ein Kreis von Trigonometern, Geometern und Geodäten wird ausgebildet. Nach anfänglichen Schwierigkeiten und vielen Irrwegen kann am 27. Januar 1808 mit der Einberufung der Königlich unmittelbaren Steuervermessungskommission die systematische Vermessung und Kartierung der Urkatasterpläne für das neu entstandene Königreich begonnen werden. Die Aufnahme erfolgt mit dem Messtisch, zunächst anhand Diopterlineal und einer in Fußmaß (1 bayerischer Fuß = 0,292 m) unterteilten eisernen Messkette. Später wird der Reichenbach’sche Distanzmesser eingesetzt, ein Hightech-Instrument jener Zeit. Damit können Strecken bereits optisch bestimmt werden, was die Arbeiten wesentlich beschleunigt. Für die Kartierung wird in freier Flur, dünn besiedeltem Gebiet und kleinen Ansiedlungen der Maßstab 1:5000 gewählt. Für Städte, Ortschaften und große Teile Unterfrankens der Maßstab 1:2500. Insgesamt entstehen zwischen 1808 und 1864 etwa 26 300 Uraufnahmeblätter, die Bayern flächendeckend und maßstabsgetreu abbilden. Die Originale der Urkatasterblätter werden heute am Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München aufbewahrt. Die Erfassung der einzelnen Parzellen (etwa 21 Millionen) geschieht nicht nur zur Freude der Eigentümer, kommt diese Maßnahme doch einer Steuererklärung gleich. Den Umfang ihres beanspruchten Bodens müssen die Eigentümer selbst markieren, zum Beispiel mit Pflöcken. Wer sich weigert, dem droht Strafe, gar von der Todesstrafe ist die Rede. Den Geodäten wird eine Reihe von Instruktionen und Zeichenanweisungen an die Hand gegeben. Daran haben sie sich verbindlich zu halten. Die angefertigten Karten werden genauestens überprüft. Fehlerhafte Messungen, Korrekturen und Revisionen gehen zulasten der Vermesser. Dies kann bis zur völligen Unbrauchbarkeit eines Blattes, einer so genannten „Cassation" führen, was fast schon den finanziellen Ruin des Geodäten bedeutet. Umso erstaunlicher ist es, in den Plänen persönliche Einträge und Verzierungen zu finden, zumal dies ansich verboten ist, und zudem auch finanziell nicht entlohnt wird. Einige dieser mit viel Herzblut und Liebe zur Arbeit erstellten Kuriositäten sollen im Weiteren vorgestellt werden. Am und auf dem Fluss Der Dampfschifffahrt auf dem Main ist keine große Zukunft beschieden. Etwa ab 1840 wird der Main erstmals mit Raddampfern befahren. Ungünstige Wasserführung in den Sommermonaten, der ungenügende Ausbau des Flusslaufes und der Bau der Eisenbahn bis 1854 von Bamberg nach Frankfurt führen bereits 1858 zur Einstellung des Betriebes. 1892 wird ein erneuter Versuch unternommen, die Schifffahrt auf dem Main zu beleben. Mittels einer im Fluss liegenden Kette ziehen sich die Schiffe flussaufwärts. 1938 wird die letzte Fahrt durchgeführt – Dieselmotor und Staustufen bedeuten das Aus. Den Geodäten Wilhelm Schaupp scheint das seltene Transportgefährt so zu beeindrucken, dass er es auf dem Katasterblatt einzeichnet. Bei genauer Betrachtung sind sogar Personen an Deck zu erkennen – eine auch aus künstlerischer Sicht beeindruckende Leistung. Um die Fließrichtung eines Flusses anzuzeigen, genügt in der Regel ein einfach ausgeführter Pfeil. Der Geodät J. Schmaus überliefert uns seine Sichtweise eines Fließrichtungspfeils in der Donau als bedrohlich wirkende Seeschlange. Schaut man genau hin, kann man an der Schlange aber auch einen verschmitzten Gesichtszug interpretieren. Auf jeden Fall ist, der Instruktion gemäß, der Fließrichtungspfeil vorhanden. Anfang des 19. Jahrhunderts wird die Wasserkraft der bayerischen Flüsse, hauptsächlich der Alpenzuläufe der Donau, zum Betrieb von Schiffmühlen genutzt. Die meiste Zeit des Jahres führen diese Flüsse enorme Wassermengen, die Flussläufe sind noch unverbaut. Die schwimmende Plattform wird an der strömungsintensivsten Stelle im Fluss verankert, an Brückenpfeilern wegen des guten Zugangs zur Mühle oder auch am Ufer vertäut. Dadurch kann die Schiffmühle bei wechselnden Wasserständen aufschwimmen, es steht der Mühle stets die gleiche Wasserenergie zur Verfügung. Schiffmühlen können bei Bedarf (Schiffsverkehr, Flößerei, Eisgang, niedrige Wasserstände) ans Ufer gezogen werden. Historische Schiffmühlen haben sich in Bayern nicht erhalten, da sie für die aufkommende Flussschifffahrt zunehmend behinderten. Geodät Eggenbacher hat in einem Katasterblatt von der Gegend bei Passau sechs Mühlen im Inn eingezeichnet. Am Ufer befindet sich ein „Wurfeck": Damit kann die ohnehin starke Strömung des Inns noch erhöht und auf die Mühlräder gelenkt werden. Am Wegesrand Vor Einführung des Meters in Bayern im Jahre 1872 wird die Entfernung an Chausséen in Stunden angegeben. Diese Bezeichnung steht nicht für einen Zeitraum, sondern dient als Entfernungsangabe: 1 geometrische Stunde = 1 bayerische Poststunde (12 703 bayerische Fuß = 3707,5 m = ½ bayerische Meile). Die Vermarkung wird mit 1,90 m hohen und im Mittel 55 cm breiten zylindrischen Säulen vorgenommen. Ausgehend von einem Oberpostamt werden sie fortlaufend mit römischen Zahlen versehen. Zwischen zwei Stundensäulen befinden sich 7 Stundensteine, die deutlich kleiner sind und die Wegstrecke in 8 gleiche Sektionen teilen. Im auf dieser Seite oben abgebildeten Kartenausschnitt ist in der Mitte die Stundensäule Nr. 18 eingezeichnet. Sie befindet sich an der Chaussée von Würzburg nach Bamberg, der heutigen B 22. Auf der westlichen Seite ist die Bezeichnung „18 Stunden von Würzburg – 3 Stunden nach Bamberg", auf der östlichen Seite „3 Stunden von Bamberg – 18 Stunden nach Würzburg" eingemeißelt. In den vergangenen Jahrhunderten flankieren diese Wegmarken die wichtigsten Heer- und Handelsstraßen. Sie dienen Händlern und Reisenden zur Orientierung und sind heute leider weitgehend verschwunden oder durch Kilometertafeln ersetzt worden. Düstere Orte Die Hohe- und Niedere Gerichtsbarkeit ist bis 1848 klar voneinander getrennt. Die Niedere Gerichtsbarkeit, die kleinere Verfehlungen des Alltags betrifft, wird von Patrimonialgerichten in Person des ansässigen Grafen oder Freiherrn ausgesprochen. Die Hohe Gerichtsbarkeit oder auch Blutgerichtsbarkeit liegt dagegen immer in Händen des Landesfürsten oder des Magistrats der Freien Reichsstädte. Sie bezieht sich auf Delikte wie Mord, Hochverrat, Landfriedensbruch, Raub, Diebstahl und Zauberei. In der Regel werden Landstreicher, Kleinkriminelle und Personen aus der Unterschicht zum Tode verurteilt. Die Urteilsvollstreckung wird entweder am Marktplatz, vor den Toren der Stadt oder an gut sichtbaren Stätten vollzogen. Zur Abschreckung der Bevölkerung verbleiben die Toten einige Zeit am Galgen oder neben dem Richtblock. In den historischen Katasterblättern haben sich die Kennzeichnungen vieler dieser düsteren Orte erhalten. Künstlerische Handschrift Bei der Vermessung des Filialdorfes Biebergau bei Dettelbach (Landkreis Kitzingen) steht der Geodät Schaugg sen. vor einem Problem: Wie stellt man Stockwerkseigentum in einer zweidimensionalen Karte dar? Diese Besitzverhältnisse sind damals eher die Ausnahme. Er löst dies mit einer wundervoll gezeichneten Seitenansicht der betreffenden Gebäude. Liebevoll ausgestaltet mit Fachwerk, Fensterläden, Dachziegeln und den Hinweisen auf den jeweiligen Besitzer. Zudem zeigt das Kartenblatt eine kunstvolle Blattüberschrift, in die sich allerdings ein Schreibfehler eingeschlichen hat. Der Revisor – er hat die Karte auf Genauigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen – fügt mit roter Tusche das fehlende „e" ein. Mit Sicherheit wird unserem künstlerisch begabten Geodäten dies in Rechnung gestellt. Das Thema Überschriften der Katasterblätter ist ohnehin eine wahre Fundgrube. Hunderte von Karten werden mit individuell gestalteten Überschriften versehen. Wohlgemerkt, den Anforderungen entsprechend hätte ein einfacher Name mit standardisierten Buchstaben zur Ausführung der Karte genügt. Welch immenser Aufwand und wohlproportionierte Ausführung lediglich zur Verschönerung der Blätter! Mit den grafisch aus den Urkatasterblättern ermittelten Grundstücksflächen, der Schätzung des Rohertrages des Bodens und der Liquidation (Besitzstandsanerkennung) sind die wesentlichen Vorarbeiten für die Besteuerung abgeschlossen. Diese Karten haben somit erst die Voraussetzung für den Aufbau unseres modernen Staatswesens geschaffen. Mit der Einführung des Bundesgesetzbuches (BGB) im Jahr 1900 gehen die Daten des Grundsteuerkatasters in das Grundbuch über. Sie haben aber nicht nur zur Aufstellung des Katasters gedient, sie vermitteln auch Einblicke in die Arbeitsweise und Schaffenskraft ihrer Hersteller des 19. Jahrhunderts. Die Originalität, Schönheit und Genauigkeit beeindrucken heute noch ihre Betrachter. Im Zeitalter der von Standardisierung und Rationalität geprägten digitalen Kartenwerke finden sich kaum noch Kuriositäten in den Karten. Den Geodäten aus jener Zeit gebührt deshalb Dank für ihre kleinen „Verfehlungen" und die Nichteinhaltung der Normen.   (Wolfgang Blum)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.