Unser Bayern

Die Hauptgesimshöhe des Rohbaus war 1893 erreicht, im folgenden Frühjahr begannen die Arbeiten an den Dachstühlen. Das Richtfest feierte man im Dezember 1894 – noch fehlt die markante „Laterne“ auf dem Scheitel über der Glaskuppel. (Foto: StAM)

15.09.2017

Palast statt Hütte

Hickhack um die Kosten für das Münchner Justizgebäude. Glasplattenfotografien zeigen Details aus seiner Bauzeit

Da sag einer, aus Geschichte könne man nicht lernen beziehungsweise sie wiederhole sich nicht: Wie aktuell die bayerische Staatsregierung den Neubau eines Strafjustizzentrums an der Leonrodstraße unter vielen Geburtswehen hervorbringt, so waren bereits vor 140 Jahren vor allem die beengten Platzverhältnisse die entscheidende Komponente, die den auch damals unter zahlreichen Schmerzen aus der Taufe gehobenen Münchner Justizpalast entstehen ließ. Nach der Säkularisation 1803 wurde die Mehrzahl der Münchner Justizbehörden im säkularisierten Augustinerkloster in der Neuhauserstraße untergebracht, während die Kirche als Mauthalle diente. Mit dem rapiden Anstieg der Bevölkerung Münchens in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und damit einhergehend mit einem Anstieg der Zivil- und Strafverfahren, bekam die Justiz massive Platzprobleme in den Klostergebäuden. Deshalb beschäftigte sich das Staatsministerium der Justiz 1876 erstmals mit Plänen zur Errichtung eines neuen Justizgebäudes, ließ den Gedanken jedoch wieder fallen, da die Auswirkungen der nach der Reichsgründung 1871 notwendig gewordenen reichsweit einheitlichen Gerichtsorganisation noch nicht absehbar waren. Doch der öffentliche Druck durch Presse und Landtagspetitionen auf die Entscheidungsträger wuchs: Es war die Rede davon, dass die „unwürdigen Verhältnisse ... die öffentliche Achtung vor der Würde der Gerichtsverhandlungen geradezu untergraben und die Gesundheit unserer Mitbürger in hohem Maße schädigen“. Im Vergleich zu Frankreich, das für die Entwicklung der Rechtspflege in Deutschland vorbildhaft war und wo repräsentative, „ja geradezu luxuriöse Justizpaläste“ existierten, könne in München nur von einer „Justizhütte“ gesprochen werden. Es sei endlich an der Zeit, den „Ernst und die Würde der Themis“ den „Zeugen und Parteien tatsächlich vor Augen“ zu führen. Dadurch werde „der Rechtspflege das Ferment des äußeren Anstandes gegeben, welches nur stärkend auf das Rechtsbewusstsein selbst wirken kann“. Zentral war natürlich die Frage nach dem Standort eines neuen Justizgebäudes. Über zehn Jahre beschäftigte sich der Bayerische Landtag in unterschiedlicher Intensität mit dieser Frage. War zunächst der Abriss der Klostergebäude mit anschließendem Neubau erwogen worden, sprachen die beengten Platzverhältnisse dagegen, die sich trotz des geplanten Zukaufs von angrenzenden Grundstücken nicht befriedigend lösen ließen, aber auch die zusätzlichen Kosten für den Abriss und die provisorische Unterbringung der Justizbehörden bis zum Wiedereinzug. Am 11. Februar 1878 kam erstmals der Standortvorschlag „Herzoggarten“ vor dem Stachus ins Gespräch. Auf diesem Gelände, das nach Herzog Clemens Franz de Paula (1722 bis 1790), einem Neffen von Kurfürst Karl Albrecht, benannt ist, hatte sich dieser ein kleines Schloss errichten lassen. Nach dem Tod des Herzogs ging das Grundstück in den Kronbesitz über und 1827 zog auf Anordnung von König Ludwig I. das Kadettenkorps dort ein. Der Platz erschien ideal, war er doch zentral in der Nähe des Hauptbahnhofs und des Stachus gelegen. Nachdem per Gesetz vom 29. Mai 1886 das Kadettenkorps auf das Marsfeld verlegt wurde, stand das Areal für den Bau eines neuen Justizgebäudes zur Verfügung. Die weitere wichtige Entscheidung, wer den Bau planen und ausführen sollte, bedurfte offensichtlich keiner allzu großen Diskussion, beauftragte doch Prinzregent Luitpold am 16. Februar 1887 Friedrich Thiersch (1852 bis 1921) mit dem Neubau. Thiersch war bereits zu dieser Zeit ein anerkannter Architekt, der sich durch den Auftrag und eine Gehaltserhöhung, wie er am 1. März 1887 an den Prinzregenten schrieb, dazu hatte erweichen lassen, den Ruf an die Technische Hochschule in Berlin abzulehnen. Nachdem die Findung des Architekten im Eiltempo erfolgt war, ging es darum, das Raumprogramm festzulegen, was durch den Baureferenten im Justizministerium, Ministerialrat Anton Ritter von Boegel, und den Justizminister Leopold Freiherr von Leonrod erfolgte. Demzufolge sollten in dem Gebäude das Amtsgericht München, die Landgerichte und Staatsanwaltschaften München I und II, sowie das Oberlandesgericht mit Oberstaatsanwaltschaft untergebracht werden. Ferner sollte das Staatsministerium der Justiz als oberste Justizverwaltungsbehörde dort residieren. Alles in allem waren dort Arbeitsplätze von etwa 800 Beamten und Beschäftigten einzurichten. Dem ehrgeizigen Projekt fiel gleich die zunächst geplante Dienstwohnung des Justizministers zum Opfer, für die 27 Zimmer, davon 14 Wohn- und Empfangszimmer sowie Wirtschaftsräume vorgesehen waren.
Unter diesen Prämissen begann Friedrich von Thiersch mit seinen Planungen, die sich insgesamt über drei Jahre erstreckten. Thiersch setzte sich zunächst mit Architekten ähnlicher Bauten in Verbindung, so mit Ludwig Hoffmann, dem Erbauer des Reichsgerichtsgebäudes, mit Paul Wallot, dem Planer des Reichstagsgebäudes in Berlin sowie Alexander von Wielemanns, dem Erbauer des Wiener Justizpalastes. Ferner unternahm er mehrere Studienreisen, unter anderem nach Würzburg, Nürnberg, Leipzig, Wien, Berlin, Brüssel und Paris, „woselbst bekanntermaßen die weitaus bedeutendsten Justizbauten des Kontinents sich befinden“, so Thiersch. Einher ging auch eine künstlerische Selbstreflektion des Architekten, die darin gipfelte, dass „zur künstlerischen Selbsterziehung die Rückkehr zu den Werken der Väter den einzigen Weg bildet“, so dass er sich veranlasst sah, „während der architektonischen Entwicklung des Baues die Schöpfungen der beiden letzten Jahrhunderte zu studieren. Es kamen dabei zunächst die in München und Umgebung vorhandenen Bauten in Betracht; doch wurden auf Reisen für den besonderen Zweck oder gelegentlichermassen die Schlösser von Würzburg, Bamberg, Ludwigsburg, Stuttgart, Brühl und die Barockbauten von Wien dem Studium unterworfen“. Im Februar 1888 legte Thiersch einen ersten Entwurf vor, der zwar allgemeine Anerkennung erfuhr, jedoch in der Ausführung zu teuer war, weshalb der überarbeitet werden musste. Der erste Vorentwurf war noch ganz den strengen Formen der Renaissance verpflichtet, umfasste jedoch bereits die wesentlichen späteren Merkmale wie die Gruppierung des Baukörpers um zwei Innenhöfe sowie eine Kuppel über der Zentralhalle. Nach drei weiteren Vorentwürfen, deren Ziel es primär war, die Kosten zu reduzieren, konnte ein erster Bauentwurf erstellt werden, den Thiersch im November 1889 vorlegte und der den Stilwechsel zu barocken Formen bereits vollzogen hatte. Der Landtag lehnte den Entwurf allerdings aus Kostengründen ab und ordnete kostensenkende Maßnahmen an, zum Beispiel die Einsparung der elektrischen Aufzüge und Beleuchtung, der feuerhemmenden Stahldecken, des ornamentalen Schmuckes und der Hausteinfassade. Leicht indigniert und verstimmt darüber, „dass ein mit Ausnahme des Kostenpunktes nach allen Richtungen hin die Organe der Rechtspflege vollkommen befriedigendes Projekt abgelehnt wurde“, machte sich der Architekt an einen weiteren Bauentwurf, der im April 1890 in den Landtag eingebracht wurde. Dort erkannte man allerdings, dass sich die Einsparungen äußerst negativ auf den Baukörper ausgewirkt hatten, weshalb die geplanten Streichungen wieder zurückgenommen und der erste Bauentwurf im Wesentlichen zur Ausführung kam. Nachdem kurz darauf, am 19. Mai 1890 mit Thiersch für die nächsten sieben Jahre ein Bauvertrag geschlossen wurde, erfolgte zunächst die Einrichtung eines Baubüros im Eckpavillon des Kadettenkorps, wo alle Detailzeichnungen für das Gebäude angefertigt wurden. Nach dem Abriss der Gebäude des Kadettenkorps begannen im Frühjahr 1891 die Aushubarbeiten, denen bis Oktober 1891 die Fundamentierungsarbeiten folgten. Ende 1891 überragten die Grundmauern aus Ziegelstein bereits den Aushub, so dass 1892 das Erdgeschoss und das erste Obergeschoss fertig gestellt werden konnten. Im Frühjahr 1894 folgte die Errichtung der Dachstühle und im Herbst die Montage des stählernen Gerüsts der Kuppel. Das Richtfest für den gesamten Bau fand am 22. Dezember 1894 auf einer provisorischen Plattform auf dem Kuppelscheitel statt. Bis zum Sommer 1896 konnten die Außenarbeiten abgeschlossen werden, worauf der Innenausbau mit der Anfertigung der Stuckarbeiten, dem Legen der Fußböden und anderer Tätigkeiten angegangen werden konnte.
Auch bei den Stuckarbeiten zeichnete Thiersch für die kleinsten Feinheiten verantwortlich. Diese Detailarbeiten erstreckte sich selbst auf Treppenhandläufe, auf die Inneneinrichtung, wie die Schreibtische, die Stühle und die Aktenhunte, also die Handschiebewägen zum Aktentransport. So ist es nicht verwunderlich, dass sich in seinem Nachlass über 1200 Blätter aus seiner Feder für die Bauausführung des Justizpalastes finden lassen, die sich heute im Architekturmuseum der TU München (www.architekturmuseum.de) befinden, über dessen Datenbank diese auch online eingesehen werden können. Mit der feierlichen Einweihung des Gebäudes am 10. Mai 1897 durch Prinzregent Luitpold und Justizminister von Leonrod erhielt Thiersch das Ritterkreuz des Verdienstordens der Bayerischen Krone, was mit dem persönlichen Adel verbunden war. Der innere Aufbau des Gebäudes folgt einem einheitlichen in den vier Stockwerken sich wiederholendem Schema: Die wabenförmig um die beiden Innenhöfe gruppierten, durch Korridore verbundenen Büroräume bilden die beiden eher prosaischen Arbeitsbereiche, die sich links und rechts neben dem Zentralraum, die über alle vier Stockwerke sich erstreckende Eingangshalle mit der markanten Glaskuppel anschlossen. So kann zum einen auf der Ebene der Stockwerke von einer horizontalen Kommunikationsebene gesprochen werden, wohingegen die Halle als die vertikale Kommunikationsebene anzusehen ist. Die Transparenz des Gebäudes wird durch die damals noch geöffneten vier Eingänge in das Gebäude unterstrichen, von denen je einer an jeder Gebäudeseite mittig angebracht war. Die beiden Haupteingänge in die Zentralhalle und damit in das alles verbindende repräsentative Treppenhaus sorgten für eine zügige Verteilung der Besucher in die Amtsräume. Hiervon gab es in allen Stockwerken die Richterzimmer, die Gerichtsschreibereien und die Zeugenzimmer sowie die Gerichtssäle, neben denen die Beratungszimmer der Richter, ausgestattet mit direkter Verbindung zum Richterpodium, lagen. Im Erdgeschoss war die Zivilabteilung des Amtsgericht Münchens mit insgesamt sieben Gerichtssälen untergebracht, da dieses den umfangreichsten Parteiverkehr aufzuweisen hatte. Ebenso war im Erdgeschoss das Grundbuchamt, eine Abteilung des Amtsgerichts, untergebracht, das ebenfalls vom Parteiverkehr lebte. Im ersten Stock befanden sich die Zivilkammern der Landgerichte München I und II, die Strafabteilungen dieser Gerichte lagen im zweiten Stock. Der unterschiedliche Mengenanfall der beiden Gerichte – München I war die für die Stadt München zuständige Justizbehörde, München II umfasste die umliegenden Landkreise – spiegelte sich auch in der Raumverteilung wider: Das Landgericht München I hatte drei Gerichtssäle, das Landgericht München II nur einen. Die Strafkammern im zweiten Stock urteilten in allen schweren Strafsachen, das Schwurgericht, das den wegen des zu erwartenden vermehrten Publikumsandrangs größten Gerichtssaal erhielt, urteilte bei allen Strafsachen, die mit einer Strafe über fünf Jahre Gefängnis hinaus bedroht waren. Für die Angeklagten gab es in diesem Stockwerk Gefängniszellen, ansonsten hatte das Gebäude kein eigenes Gefängnis. Im dritten Stock waren das Oberlandesgericht und das Justizministerium untergebracht. Da das Oberlandesgericht als Berufungsinstanz weniger Fälle zu bearbeiten hatte und auch bei den Verhandlungen weniger Zuschauer zu erwarten waren, reduzierte Thiersch auch die Größe der insgesamt vier Sitzungssäle des Oberlandesgerichts. Das Justizministerium belegte den gesamten Südflügel und einen Teil des Ostflügels im dritten Stock. Hier war auch die Ministerialbibliothek untergebracht, die gleichzeitig als Konferenzsaal des Ministeriums diente. Um die Bequemlichkeit der repräsentativen Räume garantieren zu können, war eine umfangreiche technische Ausstattung notwendig. Diese war im Untergeschoss des Gebäudes untergebracht und umfasste den Maschinenraum, das Kesselhaus und den Kohlenraum. Ferner befanden sich hier sieben Wohnungen für Bedienstete, die für den Gebäudeunterhalt verantwortlich waren. Darüber hinaus waren hier die Registraturen für das reponierte Aktengut, die Gerichtsdruckerei und das Versteigerungsbüro des Gerichtsvollziehers zu finden. Insgesamt entstanden 330 Amtsräume in den vier Geschossen, die 780 Beamten und Bediensteten Platz boten. Einen ständigen Streitpunkt bildeten auch damals die Kosten des Bauwerks: Den ersten Bauentwurf hatte der Landtag aus Kostengründen, die Kalkulation ging von neun Millionen Mark aus, rundweg abgelehnt und die Summe auf fünf Millionen Mark festgelegt. Vielleicht auch deshalb verständlich, weil beim Architektenvertrag vom 21. Juli 1887 ein Kostenvolumen von 3,1 Millionen festgehalten worden war. Dass sich mit dieser viel zu niedrig angesetzten Summe das ehrgeizige Projekt nicht realisieren ließ, zeigt der zweite Bauentwurf, der nach seiner Ablehnung durch den Landtag wiederum aus Kostengründen und mit Streichung zahlreicher baulicher Elemente letztendlich dann doch seine Umsetzung fand, weil die Kürzungen aus dem Palast wahrscheinlich wiederum nur ein „Palästchen“ gemacht hätten. So genehmigte der Landtag im Jahr 1890 die Summe von 5 990 000 Mark – die nur minimal überschritten wurde: Der Denkschrift zur Eröffnungsfeier zufolge, 1897 von Friedrich Thiersch herausgegeben, betrug die Bausumme insgesamt 6 092 000 Mark. Im Zweiten Weltkrieg schwer beschädigt und vereinfacht wiederaufgebaut, erfüllt der Münchner Justizpalast noch heute seine Zwecke, auch wenn sich der Arbeitsanfall nicht mehr mit dem von vor 140 Jahren annähernd vergleichen lässt. So kam es nach den Kriegszerstörungen und dem Wiederaufbau zu zahlreichen Auslagerungen der Justizbehörden: Das Amtsgericht München zog in die Maxburg, das Familiengericht in die Linprunstraße, das Grundbuchamt in einen Neubau in der Infanteriestraße, der komplette Strafbereich fand eine neue Unterkunft im Strafjustizzentrum in der Nymphenburger Straße. Der Justizpalast beherbergt heute vor allem das Bayerische Staatsministerium der Justiz sowie Teile des Landgerichts München I. Das Staatsarchiv München verwahrt neben seinen 43 laufenden Kilometern Akten und Bänden auch mehrere 1000 Glasplatten, die von staatlichen Behörden angefertigt wurden beziehungsweise von diesen in Auftrag gegeben worden sind. Der Schwerpunkt liegt bei den baubehördlichen Fotografien (Landbauämter München, Weilheim), der Autobahndirektion Süd aber auch aus dem Justizbereich, den Wasserwirtschaftsämtern und von privaten Schriftgutbildnern sind Glasplatten überliefert. Die gezeigten Glasplatten zum Justizpalast stammen aus einer Serie von etwa 50 Fotografien zu diesem Gebäude, die überwiegend aus der Erbauungszeit stammen und vom Landbauamt München, der für die Bauausführung zuständigen Stelle, dem Staatsarchiv München zur Archivierung übergeben wurden. (Christoph Bachmann) Abbildung:
Ein Konvolut von hervorragend erhaltenen Glasplatten des ehemaligen Landbauamtes München befinden sich heute im Staatsarchiv München. Die in diesem Beitrag (siehe Bildergalerie) gezeigten Motive wurden eigens digitalisiert. (Foto: Karin Dütsch)

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