Unser Bayern

Das Obere Tor in Markt Hiltpoltstein (Landkreis Forchheim) von der Feldseite aus gesehen. Das Gebäude besteht aus zwei Bauteilen, dem eigentlichen Tor mit einem Fachwerkaufbau und einem seitlichen zweigeschossigen Massivbau. Das Torhaus war im 18. Jahrhundert komplett vermietet. (Foto: Thomas Wenderoth)

10.07.2020

Prahlen mit Mietwohnungen

Barocke Torhäuser in Franken dienten dörflicher Repräsentation und waren ein Wohnort der Unterschichten

In Franken waren neben den Städten auch viele größere Dörfer und Marktflecken in einfacher Form durch Befestigungsanlagen geschützt. Zumeist bestanden diese Anlagen lediglich aus Wällen, Gräben und Zäunen verschiedener Ausführung. Es gibt jedoch auch Belege für massive Ringmauern um einzelne ländliche Siedlungen. Gut erhalten haben sich solche prägnanten Mauerabschnitte zum Beispiel in Neuhof an der Zenn (Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim) und in Engelthal (Landkreis Nürnberger Land). Die Haupteinfahrtsstraßen in diese mehr oder weniger stark befestigten Orte sind durch Torhäuser markiert. Die Torhäuser stellen eine bauliche Eigenart und ein wichtiges Merkmal in der fränkischen Kulturlandschaft dar und gehören zu den identitätsstiftenden Bauten der betreffenden Orte.

Die heute noch erhaltenen Beispiele stammen in aller Regel aus dem 18. Jahrhundert. Sie sind zweigeschossig und mit einem Walm- oder Mansardwalmdach abgeschlossen. Im Erdgeschoss liegt die Toreinfahrt, daher ist dieses Geschoss recht hoch. Mit einer zumeist mittigen Durchfahrt erfüllen diese Gebäude den barocken Anspruch an eine symmetrisch aufgebaute Architektur. Die seitlichen Gebäudeteile des Erdgeschosses sind häufig kleinräumig und wurden als Lager- und Abstellräume genutzt. Das eigentliche Obergeschoss erstreckt sich über die gesamte Gebäudebreite und überfängt damit die Durchfahrt.

Die Wehrhaftigkeit der Torhäuser war gering, sie waren aus Fachwerk errichtet und dienten ebenso wie die Wälle, Zäune und Gräben lediglich zum Schutz vor durchziehenden Banden und Räubern, gegen ernst zu nehmende Kriegsgegner konnten sie nichts ausrichten. Ihre Funktion beschränkte sich aber nicht nur auf das Verschließen der Siedlung vor allem während der Nacht. Dafür hätte ein eingeschossiger Torbau gereicht. Mit ihrer repräsentativen Architektur zeugten sie vom Stolz der Einwohner: Mit den Torhäusern wurde dem Reisenden schon von fern signalisiert, dass es sich nicht um einen Weiler oder ein gänzlich unbedeutendes Dorf, sondern eben um einen Marktflecken oder ein Dorf mit vergleichbarem Anspruch handelte.

Um die repräsentative Wirkung dieser Torhäuser zu verstehen, muss bedacht werden, dass die dörflichen Bauten bis ins 19. Jahrhundert in Franken nahezu vollständig eingeschossig ausgebildet waren. Ausnahmen stellten lediglich herrschaftliche Bauten, Kirchen, Pfarr- und Wirtshäuser dar. Aus diesem Grund prägten die Torhäuser nicht nur den Ortseingang, sondern die gesamte Silhouette des Ortes ganz wesentlich. Eine Assoziation mit Stadttürmen war sicher erwünscht.

Wegen der knappen finanziellen Ressourcen einer Dorfgemeinschaft war es aber undenkbar, lediglich eine symbolhafte Architektur ohne praktische Funktion zu errichten. Von daher stellte sich die Frage nach der Nutzung des Gebäudevolumens, zumal die Siedlungen in der Regel über zwei oder drei Torhäuser verfügten. Bei dem hohen Bedarf an Wohnraum allerorten in der Neuzeit lag eine Wohnnutzung nahe, diese lässt sich in der Regel durch eine Bestandsanalyse nachweisen. Schwieriger ist es jedoch, konkrete Aussagen zu den Bewohnern zu erhalten, bei denen es sich mit Sicherheit nicht um Eigentümer, sondern um Mieter handelte, denn die Torhäuser waren im Besitz der jeweiligen Dorfgemeinde.

Infrage kamen verschiedene Bevölkerungsgruppen. Naheliegend scheint zum Beispiel eine Wohnnutzung für Dorfbedienstete. Deren Anzahl war jedoch nicht allzu hoch und zumindest der Lehrer, Gemeindehirte und Bader wohnten in den betreffenden funktionsspezifischen Häusern. Gleiches galt für die Pfarrer. Fehlte im Ort ein eigenes Spitalgebäude für die Dorfarmen, kam auch diese Gruppe als Nutzer in Betracht.

Wohnraum in den gemeindeeigenen Torhäusern, der weder als Dienst- noch als öffentliche Armenwohnung genutzt wurde, stand somit dem freien Wohnungsmarkt zur Verfügung. Mietinteressenten gab es insbesondere in den größeren Dörfern mehr als genug. Dies gilt zum Beispiel für das Obere Tor im Markt Hiltpoltstein, Landkreis Forchheim. Im Türkensteuerregister 1716/17 sind als Mieter des Torhauses Kunigunda Schmid und der Seiler Georg Schmid angegeben. Es handelt sich dabei nicht um ein Ehepaar, sondern um getrennte Haushalte, da für beide Namen getrennte Zahlungen vermerkt wurden. Wahrscheinlich war Kunigunda Schmid die verwitwete Mutter des Georg Schmid. In den armen Mieterhaushalten war es unüblich, dass die Großelterngeneration mit im selben Haushalt lebte. Aufgrund der Armut der Mieterhaushalte war diesen eine finanzielle Versorgung der Altenteiler schlichtweg nicht möglich. Wenn sich diese nicht selbst ernähren konnten, waren sie als Dorfarme auf die öffentliche Unterstützung und Versorgung angewiesen. Kunigunda Schmid schaffte es dagegen zum Zeitpunkt der Erfassung noch, sich selbst zu ernähren und die geforderte Zahlung zu leisten.

Das Mietwohnen in den Befestigungsanlagen war nicht allein ein dörfliches Phänomen. In Nürnberg waren in der Barockzeit zum Beispiel 44 Stadttürme vermietet – und dies nicht an Nachtwächter oder sonstiges Sicherheitspersonal, sondern an Zivilpersonen. Die durchschnittliche Miete in den Stadttürmen betrug etwas mehr als fünf Gulden, dabei waren die Wohnungen dort zumeist größer als die Wohnungen in den dörflichen Torhäusern. Die Torhäuser lassen sich architektonisch in zwei Grundtypen unterteilen: Entweder lag die Durchfahrt mittig oder seitlich im Gebäude. Im Folgenden soll exemplarisch für diese beiden Lösungen jeweils ein Torhaus näher vorgestellt werden.

Mitten durchs Haus

Das Untere Tor in Uehlfeld, Landkreis Neustadt/Aisch-Bad-Windsheim, verfügt über eine mittige Durchfahrt. Dieses Torhaus wurde Mitte des 18. Jahrhunderts errichtet. Wie der Name andeutet, gab es auch ein Oberes Tor am südwestlichen Ortsende. Das Untere Tor besteht aus einem hohen Sockelgeschoss mit mittiger Tordurchfahrt, auf dem ein durchlaufendes Ober- oder Hauptgeschoss sitzt. Abgeschlossen wird der Baukörper durch ein stattliches Mansardwalmdach. Das Fachwerk ist streng orthogonal ausgebildet, die notwendigen Fachwerkstreben finden sich nur in den weniger einsehbaren Seiten- und Innenwänden. Erst nach 1961 wurden die Fachwerkwände des Untergeschosses weitgehend durch die heutigen Massivmauern und die ursprüngliche Außentreppe durch eine innen liegende Erschließung im südlichen Pfeiler ersetzt. Der Bau misst 9,86 mal 7,37 Meter im Obergeschoss und ist, abhängig vom Standort, rund 12 Meter hoch.

Im Obergeschoss finden sich zwei Wohnungen und im Mansardgeschoss eine. Die Stuben der drei Wohnungen liegen allesamt auf der dem Ort zugewandten Seite, während die Nebenräume zur Feldseite orientiert sind. Die Grundrissstruktur ist weitgehend symmetrisch angelegt, lediglich die Außenerschließung im Obergeschoss bedingt einen Erschließungsgang in der südlichen Gebäudehälfte: Kammer und Küche reichen bei der südlichen Wohnung daher nicht bis zur östlichen Außenwand und sind entsprechend kleiner in ihrer Grundfläche. Vom Erschließungsgang gelangt man in einen hausmittigen, kleinen Flur, von dem aus die beiden Wohnungen des Obergeschosses sowie, über eine interne Treppe, die Wohnung im Mansardgeschoss erschlossen werden. Die Obergeschosswohnungen folgen im Grundriss dem in Franken üblichen Aufbau einer kleinen Mietwohnung mit vorderer Stube und rückwärtiger Küche und Kammer, wobei letztere in der südlichen Wohnung auf ein absolutes Minimum reduziert sind. Anstelle der Kammer fand sich dort nur noch eine Raumnische, in die nach 1970 der Treppenaufgang verlegt worden ist. Im Mansardgeschoss ist lediglich eine Wohnung untergebracht. Die Binnengliederung ist dort ebenfalls symmetrisch angelegt, wobei die Raumnutzungen wechseln: Auf der Südseite finden sich die Küche und eine lang gestreckte Kammer, auf der Nordseite spiegelbildlich dazu der Flur mit Treppen und ein nicht ausgebauter Bodenraum.

Im Bereich der dorfseitigen Stube und Kammer sind die Sparrenfelder bauzeitlich mit einer horizontalen hölzernen Stakung und Strohlehm- Bewurf geschlossen. Die Fachwerkinnenwände im gesamten Gebäude haben davon abweichend eine senkrechte Stakung, während die Gefache der Außenwände mit Bruchsteinmauerwerk geschlossen sind. Die Oberflächen der Fachwerkfelder sind mit einem einlagigen, glatt verriebenen Kalkputz und weißen Kalkanstrichen versehen. Im Inneren waren ebenfalls sämtliche Hölzer von Wand und Decke weiß gekalkt. Die Fußböden sind überwiegend mit Holzdielen versehen, für die Küchen und den Bereich der Ofenstandorte in den Stuben lässt sich ein bauzeitliches Ziegelsteinpflaster in Form von quadratischen Tonplatten nachweisen.

Qualität vor Größe

Auch wenn die Wohnung im Mansardgeschoss mit 38 Quadratmetern Nettowohnfläche deutlich größer ist als die südliche Wohnung des Obergeschosses, die lediglich auf 23 Quadratmeter kommt, so ist doch die Ausstattung der Obergeschosswohnungen mit Bohlen- Balkendecken in den Stuben hochwertiger als die Ausstattung der Mansardwohnung, wo auch die Stube eine Lehmfelderdecke aufweist. Zudem ist die Dachgeschosswohnung nur dürftig belichtet: Die Stube besitzt zwei stehende Satteldachgauben, für Kammer und Küche lassen sich jedoch keine Öffnungen nachweisen; kleine Schleppgauben, die eher der Belüftung als der Belichtung dienten, sind jedoch nicht ausgeschlossen... (Thomas Wenderoth)

Lesen Sie den vollständigen, reich bebilderten Beitrag in der UNSER BAYERN, Ausgabe Juli/August 2020 in der BSZ Nr. 28 vom 10. Juli 2020

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.