Unser Bayern

Was ins Bier nach dem Reinheitsgebot rein darf, steht erstmals in einer Landesordnung von 1516 festgeschrieben - eine Seite darauf im Hintergrund des frischen Dunkel. (Foto: Bayerischer Brauerbund)

29.01.2016

Wer hat's erfunden?

Spezialheft Nummer 1 zum Reinheitsgebot

Wer hat‘s erfunden? Nein, nicht das Bier ansich, sondern das Reinheitsgebot? Die Bayernherzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. waren es – so jedenfalls die werbewirksame Lesart: Vor 500 Jahren am 23. April 1516 erließen sie in Ingolstadt eine neue Bayerische Landesordnung. Darin steht, dass im Bier eben nur Gerste, Hopfen und Wasser zu sein hat. Vorschriften zum Bier kamen freilich schon früher. Die Städte machten Vorgaben zu Qualität und Inhaltsstoffen. Eine Verordnung des Nürnberger Rats aus dem frühen 14. Jahrhundert ist vermutlich das älteste einschlägige Gebot im Gebiet des heutigen Bayern: Demnach war nur Gerste als Braugetreide erlaubt. Anders die Stadt Landshut: Ihrem „Biersatz“ von 1409 folgend, durfte auch Hafer als Braugetreide hergenommen werden. Der Hopfen taucht in solchen Erlassen erst später auf: Wacholder & Co. als Würze wurden im Lauf des 15. Jahrhunderts aus den erlaubten Rezepturen verbannt. Vom Hopfen liest man in Verordnungen aus Regensburg im Jahr 1469, München 1487, Bamberg 1489, im Teilherzogtum Bayern-Landshut 1493 und Ingolstadt 1513.Die Bestimmungen in der Landesordnung von 1516 hatten also Vorläufer. Bedeutend ist allerdings, dass es das erste Verbot von Zusatzstoffen war, das im gesamten Herzogtum Bayern zu gelten hatte. Das Wort Reinheitsgebot indes taucht erst 1908 auf – und ist im Prinzip ebenfalls eine bayerische Erfindung: Es ist in einem Sitzungsprotokoll des Bayerischen Landtags vom 4. März notiert und wurde damals als werbewirksames Schlagwort herausgestellt. Wenn man so will, hat es sich vor allem in den vergangene Jahrzehnten regelrecht zum Kampfbegriff entwickelt: Hier das natürliche, „reine“ Bier – dort das „Chemiebier“ aus aller Herrenländer. Diese und die Februar-Ausgabe von UNSER BAYERN widmen wir dem Reinheitsgebot. Namhafte Autoren erklären den Stoff, aus dem mancher „Biertraum“ entsteht – auch für die Hüter der Staatskasse. (Karin Dütsch)

⇒ Zwei Themenhefte zum Reinheitsgebot

In der Januar-Ausgabe lesen Sie: • Gut eingeschenkt. Finanzminister Markus Söder verrät, wieviel der Staat am Bierdurst der Bayern verdient.
Der Stoff, aus dem die Räusche sind. Bilsenkraut, Brechnuss & Co.: Was man früher alles verbraute. Eine Spurenanalyse auf dem Weg zum reinen Bier. (Franz Meußdoerffer)
Vom Körper des Bieres. Bier besteht vor allem aus Wasser – seine Herstellung verbraucht viel Wasser. Das tangiert den Grundwasserschutz. (Paul Kruck)
Frisch gezapft. Bier wird sauer, wenn es nicht kühl gelagert ist. Spezielle Lagerkeller wurden bald beliebte Ausflugsziele. (Cornelia Oelwein) Die Themen der Februar-Ausgabe (BSZ Nr. 8 am 26. Februar) Dem Mythos auf der Spur. Archivquellen zu den staatlichen Brauereien legen Betriebswirtschaftliches frei und dokumentieren den Kult ums Hofbräuhaus. (Michael Unger)
Neue Aromavielfalt. Von bitter bis fruchtig: Im Laufe der Jahrhunderte führte die Hopfenkultivierung zu immer raffinierter schmeckenden Sorten. (Petra Raschke)
Vom Aufleiten, Anleiten und Nachleiten. Relativ spät fand in Bayern die Mechanisierung im Hopfenanbau ihren Druchbruch. Heute wird nur noch wenig Hand angelegt. (Vctor Henle)
Die Seele des Biers. Würze, Farbe und Geschmack der Biersorten hängen von gemälzten Getreide ab. (Franz Meußdoerffer)
Der Pilz machts. Lange war die Hefe der mysteriöse Treibstoff im Bier, heute spielt sie eine wichtige Roll e bei der Entwicklung neuer Sorten. (Martin Zarnkow)

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