Wirtschaft

Der frühere Deutsche-Bank-Chef, Josef Ackermann, wirft Richtern am Oberlandesgericht München vor, sich nicht nach diesen Grundsätzen verhalten zu haben. (Foto: dpa)

14.07.2015

Ackermann kritisiert Richter des Oberlandesgerichts München

Richter sollen unparteiisch sein und Gerichtsprozesse neutral führen

Der frühere Chef der Deutschen Bank, Josef Ackermann, hat schwere Vorwürfe gegen Richter des Münchner Oberlandesgerichts erhoben. Die Juristen hätten ihm im Prozess um Schadenersatz für die Pleite des Medienkonzerns Kirch vor vier Jahren tendenziöse Fragen gestellt, um dadurch ihre vorgefertigte Meinung zu bestätigen, beklagte Ackermann heute vor dem Landgericht München. "Die Atmosphäre und die Art der Befragung kamen mir feindselig vor." Die Richter hätten einen rauen, unfreundlichen Ton angeschlagen und seine Aussage von Anfang an angezweifelt. "Ich war zeitweise nahe dran, aufzustehen und mich zu verabschieden." Ackermann soll nicht wahrheitsgemäß ausgesagt haben

In dem damaligen Zivilprozess soll Ackermann zusammen mit vier weiteren Top-Bankern, darunter dem amtierenden Co-Chef Jürgen Fitschen, nicht wahrheitsgemäß ausgesagt haben und muss sich deshalb derzeit wegen versuchten Prozessbetrugs in einem Strafprozess verantworten. Durch abgestimmte Aussagen sollen die fünf Männer laut Anklage versucht haben, die Richter zu täuschen und die Deutsche Bank vor Schadenersatzzahlungen an Kirch zu schützen. Der Vorsitzende Richter Guido Kotschy hatte damals bereits während des Prozesses Zweifel an den Aussagen der Top-Banker geäußert und damit die Münchner Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen. Ackermann wies die Betrugsvorwürfe erneut zurück. "Ich habe vor dem Oberlandesgericht nach bestem Wissen und Gewissen das ausgesagt, woran ich mich erinnert habe." Auch die anderen Angeklagten hatten die Vorwürfe zurückgewiesen.
In der Aussage von Ackermann und den anderen Angeklagten im Schadenersatzprozess 2011 ging es um die Frage, ob die Bank Kirch im Jahr 2002 absichtlich in die Enge getrieben hat, um danach durch einen Beratungsauftrag bei der Zerschlagung des Unternehmens Geld zu verdienen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft haben sich die Angeklagten vor Gericht in diesem Punkt nicht richtig geäußert: Denn sie hatten vor dem Oberlandesgericht erklärt, es habe keinen Beschluss für ein Beratungsmandat der Kirch-Gruppe gegeben. Darin sehen die Ermittler einen Widerspruch zu dem Protokoll einer Vorstandssitzung aus dem Januar 2002, wenige Monate vor der Insolvenz der Kirch-Gruppe. Aus diesem ergäben sich Hinweise darauf, dass die Bank doch Interesse an einem Beratungsmandat gehabt habe. Ackermann betonte aber, er sei immer gegen ein Mandat mit der Kirch-Gruppe gewesen. "Hätte ich mich für ein Mandat interessiert, wäre ich sicher aktiv geworden."

Krich machte Deutsche Bank für die Pleite seines Unternehmens verantwortlich

Medienunternehmer Leo Kirch hatte die Deutsche Bank sein Leben lang für die Pleite seines Unternehmens verantwortlich gemacht und Schadenersatz in Milliardenhöhe gefordert, weil der damalige Chef Rolf Breuer öffentlich die Kreditwürdigkeit Kirchs angezweifelt hatte. In einem Vergleich einigten sich beide Seiten letztlich auf 925 Millionen Euro. Ackermann sprang Breuer aber zur Seite: Dieser habe damals nur ausgesprochen, was ohnehin bekannt war. "Dass es uns mehr als ein Jahrzehnt beschäftigten und wir eines Tages hier sitzen würden, hätte sicher niemand vorausgesehen."
(Daniela Wiegmann, dpa)

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