Wirtschaft

Die staatlichen Hilfszahlungen sind für Betrüger verlockend. (Foto: dpa/Hans-Jürgen Wiedl)

15.04.2020

Auch in Bayern sind Corona-Betrüger aktiv

Missbrauch von staatlichen Hilfsgeldern für Firmen - erster großer Fall in München

Unbürokratisch und großzügig – das war die Devise, mit denen der Staat in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen Firmen unter die Arme greifen will. Milliarden Euro an Corona-Soforthilfe haben der Bund sowie Bayern und die anderen Länder schon an kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler gezahlt. Das ist auch dringend notwendig, denn inzwischen hat jedes dritte Unternehmen im Bundesgebiet für seine Beschäftigten Kurzarbeit beantragt. Doch es gibt leider auch diesmal skrupellose Ganoven. Betrüger nutzen die Geld-Zahlungen aus. Im Land Berlin ermittelt deshalb das Landeskriminalamt, in Nordrhein-Westfalen wurden Auszahlungen vorübergehend gestoppt.

Die Betrugsmaschen rufen nun auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) auf den Plan: Er hat angekündigt, gegen den missbräuchlichen Bezug finanzieller Corona-Hilfen hart vorzugehen. „Einige wenige schwarze Schafe gefährden so die schnelle Auszahlung für viele Tausend Ehrliche, die diese Hilfe jetzt dringend brauchen“, sagte der Minister den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Die rasche Auszahlung war und ist notwendig, aber gegen Betrug und Missbrauch muss konsequent und mit Härte gehandelt werden.“

Von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft

Auch Bayern bleibt davon nicht verschont, jetzt gab es den ersten Fall und zwar in der Landeshauptstadt, wie die Staatszeitung von der für Wirtschaftskriminalität zuständigen Staatsanwaltschaft München I erfuhr. „Ein Hinweisgeber hat uns Erkenntnisse zu einer strafrechtlich relevanten Beantragung von Zahlungen im Rahmen der Corona- Soforthilfe durch ein in München ansässiges Unternehmen mitgeteilt“, so Oberstaatsanwältin Anne Leiding, die Sprecherin der Behörde. „Er gab an, der Antragsteller habe bei Antragstellung in mehrfacher Hinsicht unrichtige Angaben, unter anderem zu Umsatzeinbrüchen wegen der Coronakrise, gemacht und ihre Richtigkeit an Eides Statt versichert. Tatsächlich sei das Unternehmen bereits vorher defizitär gewesen und der fehlende Umsatz nicht in der Pandemie begründet.“

Man nehme solche Vorgänge sehr ernst, versichert Anne Leiding, und habe sich sofort mit der zuständigen Landeshauptstadt München, Referat für Arbeit und Wirtschaft, in Verbindung gesetzt, die den betreffenden Antrag mittlerweile zur Prüfung des Sachverhaltes übersandt hat. „Mehr können wir derzeit aufgrund des sehr frühen Stadiums nicht sagen.“ Der Strafrahmen für einen solchen Betrug, so die Oberstaatsanwältin, liege von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft. (André Paul)

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