Der Freistaat Bayern hilft auch Solo-Selbstständigen konkret mit Zuschüssen. Auch die Bundesregierung stellt hierfür zehn Milliarden Euro bereit. Somit können Betroffene aktuelle Liquiditätsprobleme wegen fehlender Einnahmen durch die Corona-Pandemie überbrücken.
Ob Musiker, Fotografen, Grafik-Designer, Paketkuriere, Schriftsteller, bildende Künstler, Tänzer, Journalisten bis zu Kinderbetreuern jeden Geschlechts: „Nahezu alle Soloselbstständigen sind von wegbrechenden Aufträgen wegen Corona betroffen. Und fast alle stehen ohne Einnahmen, aber mit weiterlaufenden Kosten da“, stellt Willi Nemski klar (www.selbststaendigenrat.de).
Genau deshalb lobt der ehrenamtliche Sprecher des Selbstständigenrats von Verdi Mittelfranken das konkrete Handeln der Bayerischen Staatsregierung. Denn das Kabinett hat am Dienstag „umfangreiche Maßnahmen im Kampf gegen das neuartige Coronavirus“ beschlossen. Dazu zählen auch das „Förderprogramm Soforthilfe Corona“ mit konkreten Hilfen für Kleinstbetriebe. Und darunter fallen auch besagte Soloselbstständige.
Unbürokratische Hilfe
„Notleidende Betriebe erhalten unbürokratisch und sehr kurzfristig zwischen 5000 und 30.000 Euro“, verkündete Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger direkt nach der Kabinettssitzung. Die Soforthilfe werde gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen gewährt. Der oder die Einzelselbstständige gelte nach ministerieller Auskunft als erwerbstätig und erhalte bei aktueller Bedürftigkeit den Betrag der Staffel „bis zu 5 Erwerbstätige“, also 5000 Euro.
Bereits wenige Stunden später stand ein sehr einfaches Antragsformular dafür auf der eigens eingerichteten Webseite im Internet (www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/).
Fakt ist demnach: Das Geld zur Unterstützung muss nicht zurückgezahlt werden. Es ist nach Auskunft des Ministeriums als steuerfreie Einnahme zu werten. Aber ein Geschenk an alle Selbstständigen ist die Finanzhilfe beileibe nicht: „Liquiditätsengpass bedeutet, dass keine (ausreichende) Liquidität vorhanden ist, um zum Beispiel laufende Verpflichtungen zu zahlen. Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen“, steht dort ausdrücklich. Und weiter: „Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Antragsteller an Eides statt versichert, alle Angaben im Antragsformular nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht hat.“
Nicht jeder Antrag wird nachgeprüft
Zwar werde nicht jeder Antrag im Einzelnen nachgeprüft, erklärte eine Ministeriumssprecherin auf BSZ-Nachfrage. Aber: „Wenn bei einer Stichprobenkontrolle herauskommt, dass private Mittel vorhanden waren, war das ein Subventionsbetrug.“ Sprich: Jede und jeder KleinstunternehmerIn sollte vor Antragstellung ernsthaft prüfen, ob die aktuelle finanzielle Situation nicht aus dem Sparbuch überbrückt werden kann.
Darauf weist auch Willi Nemski hin. Und zwar „nicht nur unsere selbstständigen Mitglieder, immerhin etwa 40.000. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi versucht als solidarische Organisation allen zu helfen, gerade in dieser Situation.“ So werde die Webseite selbststaendigen.info laufend um aktuelle Corona-Hilfen ergänzt. Außerdem stünden die Hauptamtlichen im Referat Selbstständige der Verdi-Zentrale in Berlin in ständigem Kontakt mit den zuständigen Regierungsstellen: Sie wollten „das Bewusstsein um all diese betroffenen Berufsgruppen schärfen und drohende Pleiten abwenden. ver.di ist eben auch die Gewerkschaft der Selbstständigen“, stellt der mittelfränkische Selbstständigen-Sprecher Nemski heraus.
Vorfälligkeit aussetzen
Der Vorsitzende der CSU-nahen Mittelstandsunion (MU) Fürth, Ronald Morawski, schlägt etwas ganz anderes vor: Er will die Liquidität der Unternehmen durch späteres Zahlen der Sozialversicherungsbeiträge erhalten. Wenn nicht mehr wie bisher „Vorfälligkeit“ gelte, würden die Sozialbeiträge für ihre Mitarbeiter erst im Folgemonat fällig. Aber mit den beiden anderen Organisationen ist MU-Chef Morawski einig: Kurzfristiger Erhalt der Liquidität werde „für alle Unternehmen jetzt in der Krise dringend gebraucht.“
Inzwischen hat auch der Bund reagiert. Er will insgesamt 40 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Zehn Milliarden Euro davon sollen als direkte Zuschüsse an notleidende Ein-Personen-Betriebe und Kleinstunternehmen vergeben werden, der Rest von 30 Milliarden Euro als Darlehen.
(Heinz Wraneschitz)
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