Wirtschaft

Die Zukunft eines Landes wird von der Demografie bestimmt. Darum haben Kinder haben eine zentrale Bedeutung weit über die Familie hinaus. (Foto: dpa/Caro, Bastian)

16.04.2026

Schlusslicht Bayern

Beim Kindeswohl ist im Freistaat noch viel Luft nach oben

"Kinder sind das köstlichste Gut eines Volkes." So steht es in Artikel 125 der Bayerischen Verfassung. Doch die Wirklichkeit sieht anders aus. Fakten belegen, dass Bayern Schlusslicht ist, wenn es um das Kindeswohl geht. Obwohl die Geburten einen historischen Tiefststand erreichen, hat die Staatsregierung Familien- und Krippengeld abrupt abgeschafft und das Versprechen eines Kinderstartgeldes gebrochen. Darüber hinaus spricht sich die CSU gegen Altersgrenzen und Steuern zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor dem Konsum von Alkohol, Zucker und Medien aus – entgegen dem Willen der Bevölkerung.

Unabhängig davon, dass der heutige Sprachgebrauch „kostbar“ statt „köstlich“ sagen würde, ist Artikel 125 nicht nur ein Programmsatz ohne rechtlichen Gehalt, sondern eine verbindliche Feststellung, die Staat und Politik vorgibt, den besonderen Wert der Kinder zu achten.

Kinder haben eine zentrale Bedeutung weit über die Familie hinaus. Die Zukunft unseres Landes wird von der Demografie bestimmt. Dass Deutschland trotz Zuwanderung ein Land der Greise ist, hat Top-Ökonom Hans-Werner Sinn schon 2003 in seinem Buch „Ist Deutschland noch zu retten“ festgestellt. Hierzulande werden zu wenig Kinder geboren. Die Vergreisung betrifft alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche, nicht nur die Rente und den Arbeitsmarkt, sondern auch die Innovationskraft und die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik. Das Statistische Bundesamt hat zuletzt ein Absinken der Bevölkerungszahl von heute 83,6 auf 75 Millionen in 2070 prognostiziert. Bereits 2035 dürfte ein Viertel der Bevölkerung über 67 Jahre alt sein. Bayern hat schon im letzten Jahr einen historischen Tiefpunkt der Geburten erreicht.

Bevölkerungspolitik ist in Deutschland ein Tabu. Dabei geht es gar nicht darum, in die Schlafzimmer hineinzureden. Entscheidend ist vielmehr, die Rahmenbedingungen für Geburten und Aufwachsen von Kindern zu verbessern, die hierzulande so ungünstig sind wie sonst kaum in Europa. Auch wenn die Erziehungsgewalt bei den Eltern liegt, hat der Staat eine Schutzfunktion für das Wohl der Kinder. Er muss finanzielle, gesundheitliche und schulische Defizite beseitigen und dem Kindeswohl Priorität vor ideologischen Zielen einräumen.

Streichung von Krippen- und Familiengeld

Markus Söder hat das Bayerische Familiengeld 2018 als das „Glanzstück bayerischer Familienpolitik“ bezeichnet, um Bayern zum „Familienland Nummer eins“ zu machen. Seit September 2018 erhielten Eltern im Freistaat unabhängig von der Höhe ihres Einkommens und der Art der Betreuung monatlich 250 Euro für ein- und zweijährige Kinder. Darüber hinaus bekamen Familien mit einem Einkommen bis zu 60.000 Euro seit 2020 auch Krippengeld bis zu 100 Euro für die Kosten der Kita-Betreuung. Damit konnte der Mehraufwand für die ersten beiden Kinderjahre in etwa abgedeckt werden. Doch dieses Glanzstück gibt es nicht mehr.

Familien- und Krippengeld wurden zum 1. Januar 2025 übergangslos abgeschafft. Ein als Ersatz versprochenes Kinderstartgeld wurde nicht ausgezahlt. Viele Eltern in Bayern hatten sich ihren Kinderwunsch nur dank dieser Leistungen erfüllen können. Dabei hätte man in einem 77-Milliarden-Haushalt 400 Millionen, das sind 0,5 Prozent, für ein Familien- und Krippengeld mit Einkommensgrenze locker unterbringen können. Auch läge der Betrag im Rahmen der Schuldenbremse. Die Strukturkomponente von 0,35 Prozent des BIP, für die auch Bayern gestimmt hat, gewährt einen Spielraum von 2,7 Milliarden Euro pro Jahr.  Doch stattdessen hat man einen weiteren Rückgang der Geburten in Bayern und eine Protestwelle von 200.000 Petitionen in Kauf genommen, die doppelt so hoch ist wie die Zahl der jährlichen Geburten.

Rückstand bei der Kinderbetreuung

Die Staatsregierung will das dadurch freigewordene Geld für die Kindertagesbetreuung verwenden. Bayern wird dabei von den Versäumnissen der Vergangenheit eingeholt. Zu lange hat die CSU an dem traditionellen Frauen- und Familienbild festhalten, wie es im Grundsatzprogramm von 1946 formuliert wurde: „Denn dies ist der ursprüngliche Beruf der Frau, Hausfrau und Mutter zu sein.“ Sie hat nur zögerlich der Lebenswirklichkeit Rechnung getragen, dass für die meisten Familien der Lebensunterhalt ohne die Erwerbstätigkeit der Frauen nicht sichergestellt wäre.  Heute sind über 70 Prozent der Mütter mit Kindern berufstätig. Und ausgerechnet im „Familienland“ Bayern ist die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern mit 19 Prozent nicht nur bundesweit, sondern sogar europaweit am Größten.

Der 2013 eingeführte Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz war für die CSU ein Eingriff in die Familienautonomie. Dieser „sozialistischen Einheitserziehung“ (Alexander Dobridt) sollte ein Betreuungsgeldgesetz für Eltern entgegenwirken, deren Kinder nicht in einer staatlich geförderten Kita betreut wurden. Kritiker bezeichneten das als „Herdprämie“ und als „bildungspolitische Katastrophe“ (Ursula von der Leyen).  Dementsprechend wurde der Kita-Ausbau in Bayern sträflich vernachlässigt. Das Institut der Deutschen Wirtschaft (18.12.2025) sieht den Freistaat heute an drittletzter Stelle bei den Ausgaben für diese Einrichtungen. Beim Anteil der pädagogisch qualifizierten Fachkräfte ist der Freistaat sogar Schlusslicht mit 3,6 Prozent. In NRW sind es 35 Prozent (Bertelsmann-Stiftung, 30.09.2025). Daher ist es zwingend geboten, dass Bayern endlich mehr in den Ausbau der Kitas investieren will. Aber es war falsch, dafür Familien- und Krippengeld zu streichen.

Bildung nicht für alle Kinder

Auch bei der Betreuung in den Schulen hinkt Bayern hinterher. Wie das Institut der Deutschen Wirtschaft feststellt (25.02.2026), besteht noch ein erhebliches Defizit an Ganztagsplätzen, obwohl ab August dieses Jahres ein Rechtsanspruch greift. Bayern liegt hier mit einem Defizit von 42.300 Plätzen an vorletzter Stelle im Ländervergleich.  Bei einer Zielquote von 75 Prozent wären bis 2029 bundesweit mehr als 570.000 zusätzliche Plätze nötig, davon rund 204.000 in Bayern. Dementsprechend liegen die Schulen im Freistaat beim ifo-Ländervergleich vom 9. September 2025 bei den Betreuungsbedingungen nur auf dem vorletzten Platz, während es bei den sonstigen Handlungsfeldern den zweiten Rang hinter Sachsen einnimmt. Bayern ist laut ifo sogar Schlusslicht, wenn es um gleiche Chancen auf Bildungserfolg unabhängig vom Bildungsgrad und Einkommen geht. Hier verschenkt der Freistaat wertvolles „Humankapital“ und damit auch Chancen für einen deutlichen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (Bertelsmann-Stiftung vom 15.12.2025, Volkswirtschaftliche Erträge besserer Bildung).

Keine Priorität für die Gesundheit der Kinder

Ein Viertel der bayerischen Gesamtbevölkerung ist krankhaft übergewichtig. Bei Kindern und Jugendlichen sind es 15 Prozent (BR 04.03.2026). Maßgebende Ursache ist übermäßiger Konsum von Zucker. Eine große Mehrheit der Deutschen (79 Prozent) befürwortet ebenso wie 46 Verbände von Medizinern und Verbraucherschützern eine Steuer für stark zuckerhaltige Getränke als Lenkungsinstrument wie in Großbritannien und in weiteren 60 Ländern. Die CSU lehnt das ebenso strikt ab wie Einschränkungen der Werbung, weil es „unnötige Belastungen für Verbraucher und Wirtschaft“ und eine „grüne Bevormundungspolitik“ bedeute.

Auch zu hoher Alkoholkonsum ist für Kinder und Jugendliche besonders gefährlich. Organschäden und Sucht sind die Folge. Zehn Prozent der 12 bis 17-Jährigen in Deutschland trinken regelmäßig Alkohol. Für Kauf und Konsum von Alkoholika gilt hierzulande nicht nur eine besonders niedrige Altersgrenze von 16 Jahren. In den meisten europäischen Ländern liegt sie bei 18 und in den USA sogar bei 21 Jahren. Seit 1952 gilt auch die weltweit einmalige Regelung, wonach Kinder ab 14 Jahren in der Öffentlichkeit Bier, Wein und Sekt konsumieren dürfen, wenn sie von den Eltern begleitet werden. Sie sollen so „verantwortungsvoll“ an das „Kulturgut“ Alkohol herangeführt werden. Dabei ist unbestritten, dass es als Zell- und Rauschgift dem noch bis zum Alter von 21 Jahren im Wachstum befindlichen Gehirn besonders schadet, ebenso anderen Organen und der Psyche der Kinder. Immerhin plädiert jetzt auch die CSU für die Abschaffung des „begleiteten Trinkens“. Doch eine Anhebung der Altersgrenze auf 18 Jahre, wie es das Deutsche Krebsforschungszentrum und die Mehrheit der Unionswähler (79 Prozent) fordern, lehnt sie weiterhin ab (DKFZ 05.09.2024).

Zum Gesundheitsschutz für Kinder gehört auch der Schutz vor Mediensucht.  CDU und SPD befürworten wie 80 Prozent der Bevölkerung ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 14 Jahren. Das wird das von der CSU als „realitätsfern“ und „Symbolpolitik“ abgelehnt. Markus Söder nennt ein Verbot gar „totalen Quatsch“. Es brauche es mehr Medienkompetenz und besseren Jugendschutz. Dabei hat sich der riskante oder krankhafte Medienkonsum von Kindern zwischen 2019 und 2024 von 11,4 auf über 25 Prozent mehr als verdoppelt, wie Studien der DAK zeigen. In Australien gibt es bereits ein striktes Verbot, das jetzt auch in Frankreich, Spanien und Großbritannien vorgesehen ist. Es ist mutig, dass die Landtagspräsidentin Ilse Aigner sich der Verbotsforderung der CDU angeschlossen hat.

Sind Dogmen in Bayern wichtiger als das Kindeswohl?

Das selbsternannte „Familienland Nummer eins“ ist abgebrannt, weil der Politik in Bayern das strikte Nein zu Schulden, Steuern und Verboten offenbar wichtiger ist als Förderung und Schutz des Kindeswohls. Ist die „schwarze Null“ bedeutsamer als die Zukunft des Volkes? Zählen Gewinne der Alkohol- und Zuckerindustrie mehr als die Gesundheit junger Menschen? Sollen Pornografie, Gewaltvideos und Extremismus von US-Plattformen weiterhin Zugang zu Kinderzimmern haben? Die Bayerische Verfassung gebietet etwas anderes. (Rudolf Hanisch) (Der Beitrag stammt vom Autor der Bücher „Silicon Valley Bayern“ und „CSU in der Krise“. Er war 2005 bis 2009 Vorstandsvize der BayernLB und zuvor Chef der Staatskanzlei)

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