Wirtschaft

Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies eine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Schwabach aus dem November vergangenen Jahres zurück. (Foto: dpa/Daniel Karmann)

20.07.2021

Berufung gescheitert

Nötigung einer Journalistin kostet Rechtsanwalt 7200 Euro plus Prozesskosten

Rechtsanwalt Dubravko Mandic soll im Mai 2019 am Rande eines Treffens des inzwischen aufgelösten AfD-Rechtsaußen-Flügels im mittelfränkischen Greding (Landkreis Roth) einer Fachjournalistin das Mobiltelefon aus der Hand gerissen haben. Das war nach Meinung des Landgerichts Nürnberg-Fürth „Nötigung“. Deshalb muss Mandic nun neben 7200 Euro Strafe auch die Prozesskosten von Erst- und Berufungsinstanz bezahlen.

Sein Strafverteidiger Jochen Lober aus Köln hatte sich das sicher anders vorgestellt: Er war ohne seinen angeklagten Freiburger Mandanten und Berufskollegen Dubravko Mandic, aber mit dessen Vollmacht nach Nürnberg gekommen. Freispruch war seine per Plädoyer begründete Forderung. Doch Richter Frank Schmidt und seine beiden Schöffen wiesen Lobers Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Schwabach aus dem November vergangenen Jahres zurück. Mandic bleibt damit auf 60 Tagessätzen zu je 120 Euro Strafe sitzen und muss die Prozesskosten tragen.

Fließende Bewegung

Wie berichtet, hatte Mandic bei der Verhandlung in Schwabach zugegeben, er habe die Journalistin am Filmen und Fotografieren hindern wollen. Damals hatte er selbst von einer „fließenden Bewegung“ gesprochen, mit der er das Handy aus der Hand der Reporterin in die Hände eines Polizisten transportiert habe. In der Zweitinstanz beschrieb allein ein 24-jähriger Freiburger Zeuge - „ein Ex-Parteifreund“ von Mandic - die Szene mit ebendieser Formulierung. Keine*r der anderen geladenen Zeug*innen erinnerte sich an die sofortige Weitergabe des Telefons an einen Beamten. Auch auf den dem Gericht vorliegenden Fotoaufnahmen von der Szene ist kein Polizist in der Nähe von Mandic zu sehen.

Für Kopfschütteln sorgte zudem eine mit Kleinkind aus Freiburg angereiste Zeugin: Sie unterstellte, Journalistenausweise würden an „typisch Linke verteilt, um dann angeblich böse Rechte zu fotografieren“. Und sie sprach davon, Mandic habe in Greding „ganz normal und freundlich zu der Journalistin gesagt: Bitte hören Sie mit dem Filmen auf.“ Bei Anwalt Lober und allen anderen Zeugenaussagen war von „lautstarkem“ und „eindrücklichem Auffordern“ die Rede, aber nicht von einer Bitte Mandic`.

Richter Schmidt stellte in seiner Urteilsbegründung klar: Wer zu einer Parteiveranstaltung gehe, müsse damit rechnen, fotografiert zu werden. Und: Auch im Bereich vor einer Veranstaltungshalle dürfen Journalist*innen ihre Arbeit tun. Dubravko Mandic habe die Journalistin „aggressiv eingeschüchtert und ihr große Angst gemacht. Das ist Nötigung.“ Auch eine von Verteidiger Lober in Spiel gebrachte „Notwehr wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild“ treffe nicht zu: erst das Weiterverbreiten von Fotos könne strafbar sein. Doch Mandic sei damals wie heute Person der Zeitgeschichte – egal ob er für die AfD in den Landtag Baden-Württemberg gewählt worden sei oder nicht. Deshalb seien Berufung wie Antrag auf Freispruch unbegründet, so Richter Frank Schmidt.

Das will Dubravko Mandic nicht gelten lassen: Inzwischen ist zu hören, Anwalt Lober habe gegen das Landgerichtsurteil Revision beantragt. Dubravko Mandic ist übrigens kein AfD-Parteimitglied mehr: nach übereinstimmenden Presseberichten soll er mit dem Austritt einem drohenden Parteiausschluss zuvor gekommen sein. Der Freiburger Anwaltsverein dagegen hat Mandic im April ausgeschlossen: Der Ex-AfDler will nach eigener Aussage den Ausschluss nicht akzeptieren.
(Heinz Wraneschitz)

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