Wirtschaft

Blick in einen Showroom des Möbelbausystems USM-Haller in Hamburg. Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich am Donnerstag mit einem möglichen Urheberrechtsschutz für das Möbelsystem des Schweizer Unternehmens USM. (Foto: dpa, Christian Charisius)

23.04.2026

Bundesgerichtshof verhandelt Urheberrecht für Designmöbel

Das Möbelsystem "USM Haller" gilt als Designklassiker. Vor Gericht will der Hersteller gegen einen Nürnberger Konkurrenten einen Urheberschutz durchsetzen. Nach einem Schlenker über den EuGH liegt das Verfahren wieder in Karlsruhe

Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich am Donnerstag mit einem möglichen Urheberrechtsschutz für das Möbelsystem "USM Haller". Die Regale und Sideboards zeichnen sich durch verchromte Rundrohre, kugelförmige Verbindungsknoten und farbige Metallplatten aus. In dem Verfahren geht es um die Frage, ob es sich dabei um urheberrechtlich geschützte Kunstwerke handelt. Ein Urteil wird erst später erwartet.

Das Schweizer Unternehmen USM hatte einen Konkurrenten aus Nürnberg verklagt, der Ersatz- und Erweiterungsteile für die USM-Möbel anbietet, die wie die Original-Teile aussehen. Seit einigen Jahren werden dort im Online-Shop auch alle Komponenten aufgelistet, die für den Bau kompletter USM Haller Möbel nötig sind. Das Unternehmen bietet zudem einen Montageservice an, der die Möbel für Kunden zusammenbaut. USM klagt unter anderem auf Unterlassung und Feststellung einer Schadenersatzpflicht.

Hinweise vom EuGH zu Anforderungen

Das Landgericht Düsseldorf hatte im Juli 2020 einen Urheberschutz für die USM-Designermöbel zunächst bejaht und der Klage überwiegend stattgegeben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah die Sache in der zweiten Instanz aber anders und erkannte nur Ansprüche nach dem Wettbewerbsrecht an. Beide Parteien legten Revision ein und die Sache landete in Karlsruhe.

Der BGH hatte zuletzt 2023 dazu verhandelt. Er sah aber europarechtlichen Klärungsbedarf, setzte das Verfahren aus und legte dem Europäischen Gerichtshof Fragen vor. Der stellte wiederum im Dezember 2025 klar: Für Gegenstände der angewandten Kunst gelten beim Urheberschutz keine strengeren Anforderungen an die Originalität als für andere Werke. Ob die USM Haller-Möbel die Kriterien erfüllen, muss nun der BGH entscheiden. (dpa)
 

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