Wirtschaft

Bienen sammeln Pollen – egal ob diese von genmanipulierten Pflanzen kommen oder nicht. (Foto: dapd)

16.09.2011

Das Gen-Honig-Urteil – und wie es weiter geht

Europäischer Gerichtshof stärkt schwäbischem Imker den Rücken

Es war einmal ein Land, in dem war Honig über Jahrhunderte das wohl natürlichste Lebensmittel von allen. Seit aber Bienen von ihren Aus-Flügen auch Pollen mit in den Stock bringen können, der von genveränderten Pflanzen stammt, bekommen es konsequente Imker mit der Angst zu tun.
Einer ist Karlheinz Bablok aus Kaisheim (Landkreis Donau-Ries) in Schwaben. Weil der Freistaat Bayern auf landeseigenen Feldern in der Nähe seiner Bienenstöcke Genmais MON 810 angebaut hatte, ließ Bablok 2007 seinen Honig prüfen. Und schon hatte er den Salat. Oder besser: den Gen-Pollen-Nachweis.
Weil in Honig nichts drin sein darf, was nicht als Lebensmittel zugelassen ist – wie zum Beispiel MON-810-Pollen –, ist der Honig nicht zum Verzehr geeignet. Das meint nicht mehr nur der Imker: Letzte Woche schloss sich der Europäische Gerichtshof EuGH Babloks Meinung an. Seit dem Urteil C-442/09 herrscht in der Honigindustrie Panik, wie Dutzende Presseerklärungen von allen möglichen und unmöglichen Verbänden, Organisationen und Unternehmen beweisen.
Kein Wunder. Zwar ist im Bayern des Jahres 2011 laut Standortregister des Bundesamts für Verbraucherschutz auf keinem einzigen Quadratmeter Ackerfläche ein genverändertes Saatgut (GVO) angepflanzt, weder Mais noch Kartoffeln. Weshalb kleine Imker aus Bayern heuer ihr Bienensammelprodukt ohne Bedenken verkaufen oder Arbeitskollegen, Tanten, Freunden schenken können, ohne ans Lebensmittelrecht zu denken.
Doch wenn in Gläsern nach Aufkleberangaben Honig „aus EU- und Nicht-EU-Staaten“ steckt, dann ist nur selten welcher aus Bayern, Deutschland oder Europa dabei: Weniger als 2 Prozent EU-Anteil wurden bei Honig mit solchen Herkunftsangaben festgestellt. Der Großteil stammt oft aus Südamerika, Asien, USA, Kanada. Und dort sind GVO-Pflanzen vor allem für Futtermittel weit verbreitet.
Gen-Pollen, wo auch immer gesammelt, darf nach dem EuGH-Urteil nicht mehr in Honig auf Europas Esstischen landen. „Honig und Nahrungsergänzungsmittel, die den Pollen eines GVO enthalten, dürfen nicht ohne vorherige Zulassung in den Verkehr gebracht werden“, lautet der Urteilstenor „in der Rechtssache Karlheinz Bablok u.a. ./. Freistaat Bayern“ vom 6. September 2011.
Erstinstanzlich hatte Ende 2008 noch „der Freistaat überwiegend gewonnen“, wie ein Sprecher des Augsburger Verwaltungsgerichts jenes alte Urteil bewertete. Damals musste Karlheinz Bablok vier Fünftel der Kosten tragen; je ein Zehntel das Land und der Maishersteller Monsanto.
Der ursprüngliche Grund für den langen Rechtsstreit: Vor drei Jahren hatte der leidenschaftliche Hobbyimker Bablok seinen Honig der Sondermüllentsorgung übergeben und wollte Schaden und Kosten vom Verursacher Freistaat Bayern ersetzt bekommen. Über den Schadensersatz wird wohl nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheiden. Doch der dürfte das Europarecht beachten.
„Juristisches Neuland und von grundsätzlicher Bedeutung“, wie schon 2008 die Augsburger Justizsprecherin den Fall eingeschätzt hatte. Denn genau im Punkt „Entschädigungsanspruch gegen das Land Bayern und den MON-810-Hersteller“ hatte schon das Verwaltungsgericht Augsburg Bablok recht gegeben. Würden alle Imker testen und im Gen-Nachweisfall Entschädigung einklagen, wäre das eine ganz schöne Rechnung an die Staatsregierung. Kein Wunder also, dass der Freistaat damals gegen das Urteil Berufung eingelegt hatte.
Was nun der EuGH entschieden hat, geht aber nicht nur Hobbyimker Bablok, den Freistaat Bayern und Monsanto etwas an: Es betrifft auch zumindest alle 87 000 deutschen Bienenzüchter, davon fast 5000 Berufsimker. Die machen immerhin fast 200 Millionen Euro Jahresumsatz, weil die fleißigen Fliegerinnen aus 100 000 Bienenvölkern knapp 25 000 Tonnen Honig sammeln.
Immerhin drei Kilometer Pflanzverbot im Umkreis um Bienenstöcke will nun Bayerns Umweltminister Markus Söder (CSU) durchsetzen. Doch „wenn’s wenig Nahrung gibt, auch schon mal zehn Kilometer um den Stock“ würden die Bienen Nektar nebst Pollen sammeln, wissen Imker. Ist künftig GVO-Material im Honig, muss laut Karlheinz Bablok der Anbauer die Kosten der Honig-Entsorgung tragen, egal ob Freistaat oder Landwirt. Doch nach überwiegender Imkermeinung kann die so genannte Koexistenz zwischen Gentechnik, althergebrachter Landwirtschaft und Imkerei nicht wirklich funktionieren.
Für Honiganbieter bliebe der Weg, bei unklaren Herkunftszeugnissen ihre Produkten mit Inhaltsangaben wie „möglicherweise mit genmanipulierten Pollen“ oder ähnlich zu kennzeichnen. Doch wer würde Produkte mit GVO-Inhalt kaufen, egal ob die Pollen ihre Fortpflanzungsfähigkeit verloren haben oder nicht? Die Pollen insgesamt herausfiltern dürfen die Unternehmen übrigens auch nicht: Dann würde aus dem Naturprodukt Honig nämlich so etwas wie ein „süßer Brotaufstrich auf Honigbasis“.
Kurz nach dem EuGH-Urteil wurden in zahlreichen Supermärkten Gläser mit „Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ aus den Regalen geräumt. Doch auch Honig aus Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern könnte betroffen sein: Dort gibt es Versuchsfelder mit der Genkartoffel „Amflora“. Wer sicher gehen will und keine Gen-Pollen schlucken will, dem bleibt künftig wohl nur noch der Weg zum Imker um die Ecke: Den kann er fragen, wo seine Bienenstöcke stehen.
(Heinz Wraneschitz)

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