Wirtschaft

Kurzarbeitergeld reicht vielen Menschen nicht zum Leben. Foto: dpa

05.04.2020

Der Bund muss nachlegen

Kurzarbeitergeld reicht nicht

Für Ralf R. war es natürlich ein Schock: Seine Firma schickte den 42-Jährigen aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck Mitte März ebenso wie seine Kollegen in Kurzarbeit. Die kommenden Wochen ist seine Arbeitszeit deutlich reduziert – als Folge fällt auch sein Gehalt spürbar geringer aus. Denn der Staat gleicht bei den Arbeitnehmern nur einen Teil des Lohns aus. „Das Problem ist aber, dass meine Miete und andere Verpflichtungen ja dieselben bleiben“, sagt der Familienvater.

So wie dem oberbayerischen Angestellten geht es derzeit vielen Menschen im Freistaat. Zu Wochenbeginn hatten laut Arbeitsagentur bereits über 60 000 bayerische Firmen Kurzarbeit für sämtliche ihrer Mitarbeiter angemeldet – oder zumindest für einen Teil von ihnen. Die Behörden rechnen sogar noch mit einer weiteren Zunahme. Kurzarbeit bedeutet, dass Unternehmen die Arbeitszeit ihrer Angestellten verringern können, weil es zu wenig zu tun gibt – zum Beispiel von 40 Stunden pro Woche auf nur 20 Stunden.

Zugang erleichtern

Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise hatte der Bundestag, ähnlich wie 2008 während der Finanzkrise, zunächst bis Ende dieses Jahres einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld beschlossen. Beschäftigte in Kurzarbeit erhalten für bis zu zwölf Monate 60 Prozent ihres letzten Nettoverdienstes von der Agentur für Arbeit – Menschen mit Kindern sogar rund zwei Drittel.

Ein Beispiel: Eine Angestellte ohne Kinder verdient monatlich 3000 Euro brutto. Netto bleiben ihr davon 1938 Euro. Wegen des Coronavirus fährt ihr Betrieb jetzt die Produktion herunter und streicht die Hälfte der Arbeitszeit. Der Bruttolohn der Mitarbeiterin schrumpft dadurch auf 1500 Euro, auf ihrem Konto landen damit netto 1129 Euro. Sie hat also einen Nettoverdienstausfall von 809 Euro. 60 Prozent dieses Verlustes gleicht die Arbeitsagentur im Rahmen des Kurzarbeitergeldes aus. Sie überweist ihr also 485 Euro, sodass sie netto über ein monatliches Einkommen von 1614 Euro verfügt.

Erhebliche Vorteile 


Die Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden der Firma zu 100 Prozent erstattet. Das hat für die Unternehmen erhebliche Vorteile. Sie müssen in der Krise zwar noch diverse weitere Kosten bezahlen, selbst wenn sie gerade keine oder weit weniger Waren verkaufen. Die Arbeitgeber sparen aber massiv bei den Löhnen.

Letztlich profitieren die Angestellten ebenfalls massiv – denn sie behalten ihre Jobs. Doch die Gewerkschaften sind dennoch nicht ganz glücklich mit der Regelung. Sie kritisieren, dass zwar die Firmen weitgehend von Lohnkosten entlastet würden – viele Arbeitnehmer jedoch in die Röhre schauten. Tatsächlich hat nun so mancher Familienvater Probleme, überhaupt noch seine Lebenshaltungskosten zahlen zu können.


Rücklagen fehlen

Zwar gibt es viele, in den Jahren zuvor gut laufende Unternehmen, darunter viele große Konzerne etwa aus der Automobil- oder Chemiebranche, die dem Angestellten noch einmal aus eigener Tasche 20 Prozent auf die 60 oder 67 Prozent drauflegen. Aber: Das tut nicht jeder Betrieb – viele, weil sie es wegen mangelnder Rücklagen schlicht nicht können, manche auch, weil sie keinem Tarifvertrag unterliegen und schlicht nicht wollen.

Der Bund muss nun nachlegen. Auch CSU und Staatsregierung sollten darauf in Berlin hinwirken. Denn auch Familien müssen geschützt werden. (Tobias Lill)

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